Länderkennzeichen

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  • hier noch einmal was für leute die auf dauer im Ösiland unterwegs sind mit Deutschem Kennzeichen so wie ich immer auf den Paragraphen berufen laut Herr Astl Vom Land Tirol musst den halt erzählen das das Moped nur drei Monate im Ösiland unterwegs ist


    § 79 KFG 1967
    KFG 1967 - Kraftfahrgesetz 1967


    Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2018

    Das Verwenden von Kraftfahrzeugen und
    Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort
    im Bundesgebiet haben, ist auf Straßen mit öffentlichem Verkehr
    unbeschadet zollrechtlicher und gewerberechtlicher Vorschriften nur
    zulässig, wenn die Fahrzeuge vor nicht länger als einem Jahr in das
    Bundesgebiet eingebracht wurden und wenn die Vorschriften der §§ 62, 82
    und 86 eingehalten werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von DasMicha ()

  • Hm,



    wenn ich micht ich nicht irre gehört Bosnien nicht zur eu, da gäbe es ein paar kleine Fragen zu meinen Fahrzeugpapieren, aber nach nen Aufkleber hat niemand gefragt. War mit wohnmobil

    Sommer, Sonne, Heizung

  • Ja, du hast aber an dem Wohnmobil, wenn es nicht gerade eine so uralte Zulassung wie meine Honda ist, auch ein Kennzeichen mit blauem Euroblock. Da steht ein D drin.

    Das Leben ist wie eine Schachtel Pralinen. Man weiß nie, was man kriegt. (Forrest Gump)

  • Ich zitiere hier mal den ADAC


    "Deutsche Autourlauber, die ein Reiseziel außerhalb der Europäischen Union ansteuern, benötigen für ihr Fahrzeug grundsätzlich weiterhin das große ovale D-Schild. Diese Vorschrift gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug schon das neue Euro-Nummernschild mit integriertem Nationalitätszeichen hat oder noch ein altes Kennzeichen führt. Einzige Ausnahme ist die Schweiz. Dort genügt das kleine D im Euro-Nummernschild.

    Aber auch in den EU-Staaten ist das D-Schild noch Pflicht, wenn das Auto oder das Motorrad noch das alte polizeiliche Kennzeichen haben. Urlauber, die mit dem alten Nummernschild und ohne Nationalitätszeichen erwischt werden, müssen mit teils empfindlichen Geldbußen rechnen. So ist beispielsweise in Italien ein Verwarnungsgeld von 60 Euro zu bezahlen, in Österreich kostet das Fahren ohne Nationalitätszeichen bis zu 35 Euro. In Tschechien werden Autofahrer ohne D-Schild mit 15 Euro zur Kasse gebeten.

    Von der Vorschrift befreit sind lediglich diejenigen Autoreisenden, deren Kfz bereits ein EU-Nummernschild trägt und die
    in eines der 15 EU-Mitgliedsländer fahren. Das Eurokennzeichen mitd em integrierten blauen Nationalitätszeichen ersetzt EU-weit das alte Länderkennzeichen.

    Übrigens: Für das ovale D-Schild ist eine Breite von 17,5 und eine Höhe von 11,5 Zentimeter vorgeschrieben. Die im Handel erhältlichen Mini-D-Schilder sind ebenso wenig erlaubt wie Schilder mit Landes-oder Stadtwappen."


    Soviel zum rechtlichen, wie es andere nicht erwähnte Länder ahnden, steht auf nem anderen Blatt. In Polen zB. gerade im Grenzbereich, habe ich noch nie von Hudeleien gehört, diesbezüglich.
    Das heißt aber deswegen nicht, das es dort erlaubt wäre. Sie dulden es eher.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Locke ()

  • Laut dem Wiener abkommen darf das doch aber kleiner sein laut ADAC wieder nicht


    Ich mach mich nach Ostern bei den Österreichischen Behörden zwecks Größe nochmal schlau und teile dann mit was die mir gesagt haben

  • Viell zählt das Wiener Abkommen nur für Ösis? Also Länderintern, oder nur im Ösiland?

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

    Einmal editiert, zuletzt von Locke ()

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