Länderkennzeichen

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  • https://www.bussgeldkatalog.ne…ungsverordnung/26-27-fzv/



    https://www.adac.de/produkte/v…en/mopedversicherung/faq/


    Ich denke schlußendlich blickte die Behörde selbst nicht mehr durch, als sie die Auskunft erteilte.
    Ich selbst klinke mich aber auch wieder aus für heute..



    bezugnehmend auf 45 km/h und eu richtlinie sieht dann anber anders aus wenn man 60 km/h fahren darf in deutschland und es im ausland nicht anerkannt wird


    ich glaube nach dem letzten telefonat nicht das es zu verwechselungen gekommen ist


    mir wurde eindeutig gesagt kleinkraftrader bis 45 Km/h werden die versicherungskenzeichen anerkannt alles was drüber ist brauch ein zulassung um ins österreichische nachbarland zu fahren


    macht was ihr wollt ich denke mal ioch hab hier jetzt ein guten job gemacht und einige offene fragen beantwortet


    jeder ist seines glückes schmied und ich denk mal selber zu entscheiden was er tut


    für mich ist das thema jetzt beendet ich hab genug zeit und nerven rein gesteckt weil es mich als grenzgänge selber betroffen hat für mich ist die rechtslage eindeutig


    soll jetzt jeder selber was aus den informationen machen ich habe genug zusammen getragen aus erster hand mit paragraphen wenn das nicht reicht dann viel spass euch wenn euch die richtige rennleitung fickt

    3 Mal editiert, zuletzt von DasMicha ()

  • Ja das stimmt. Das ist in den Niederlanden leider ganz genau so. Zu dem Ergebnis kam ich damals nämlich auch..

  • Ja das stimmt. Das ist in den Niederlanden leider ganz genau so. Zu dem Ergebnis kam ich damals nämlich auch..


    und da die ungarnmodels ja auch gedrosselt waren denke ich mal das es in der ganzen eu schlecht aussieht wirklich offiziell zu fahren unter den bestimmungen wie in deutschland

  • ich denke das du eher was nicht mit bekommst. aber kannst ja weiter müll verbreiten.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Erst mal danke an Micha, dass du das Thema bis zum letzten mit den Behörden durchgekaut hast. Auch wenn leider nicht das erhoffte Ergebnis, sondern Ernüchterung bei herausgekommen ist. Auch für mich, weil ich im Sommer gern wieder nach Tirol möchte..
    Deswegen kann ich Lockes rumgemecker nicht verstehen. Wenn nun (scheinbar) die Rechtslage so ist, nutzt alles andere auch nicht.

  • ich denke das du eher was nicht mit bekommst. aber kannst ja weiter müll verbreiten.


    wenn du meinst das es müll ist dann schreib und ruf die behörden doch selber an bin auf dein ergebnis gespannt


    bekommst sogar noch die ganzen telefonnr. von mir


    0043(0)1711/62655510 Frau Mag. Schröder vom Bundesminesterium für Verkehr, Inovation und Technologie
    0043(0)1711/62655319 Herr Mag. Zottel vom Bundesminesterium für Verkehr, Inovation und Technologie
    0043(0)512/5083672 Herr Ing. Nehoda Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Verkehrsrecht
    0049(0)30/18173265 Herr Waetjen Auswertiges Amt

    Einmal editiert, zuletzt von DasMicha ()

  • Fakt ist, das eine simson ein haftpflichtkennzeichen hat und mit einem 50ccm mit bis zu 45km/h gleichzusetzen ist, eine betriebserlaubnis hat, in DE also so zugelassen. Somit darf ich mit diesem fahrzeug so wie es ist, über ländergrenzen fahren. Die fahrerlaubnisklasse mal aussen vor gelassen.


    Es gibt keine Nummernschilder oder sonstwas, was ich für den vorübergehenden aufenthalt beantragen könnte/müßte um damit ins ausland zu fahren. Wie schon erwähnt sind hier zuviel widersprüche in den aussagen und es werden verschiedene arten der Zulassung durcheinander gewürfelt.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Fakt ist, das eine simson ein haftpflichtkennzeichen hat und mit einem 50ccm mit bis zu 45km/h gleichzusetzen ist, eine betriebserlaubnis hat, in DE also so zugelassen. Somit darf ich mit diesem fahrzeug so wie es ist, über ländergrenzen fahren. Die fahrerlaubnisklasse mal aussen vor gelassen.


    Es gibt keine Nummernschilder oder sonstwas, was ich für den vorübergehenden aufenthalt beantragen könnte/müßte um damit ins ausland zu fahren. Wie schon erwähnt sind hier zuviel widersprüche in den aussagen und es werden verschiedene arten der Zulassung durcheinander gewürfelt.


    Fakt ist das diese regelung nur in deutschland gültig ist und somit eine nationale bestimmung und keine internationale


    was ist denn ein sieben tage kennzeichen das ist eine vorübergehende zulassung das sind die kennzeichen mit dem gelben balken an der seite verbreite du hier keine unwissenheit


    so und nun ist das thema für mich beendet mach was du willst und denkst

    2 Mal editiert, zuletzt von DasMicha ()

  • warum soll ich was zugelassenenes für 7 tage mit einer amtlichen zulassung zulassen? wenn ich dann für 14 tage in den Urlaub will, brauch ich ein zweites befristetetes kennzeichen? zumal man da dann wieder von der freiwilligen zulassung ausgehen müßte?
    die 60km/h sind der einzige unterschied, der sich dann in der fahrerlaubnisklasse niederschlagen kann. ansonsten ist und bleibt es ein in deutschland mittels betriebserlaubnis zugelassenes kleinkraftrad, was somit ins ausland gefahren werden darf.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

    Einmal editiert, zuletzt von Locke ()

  • nun beleg deine aussage auch mal bis jetzt laberst du nur und hast noch nichts beigetragen um die rechtsprechung in österreich zu wiederlegen


    nur heisse luft von dir mehr nicht

  • an der betriebserlaubnis gibts nix zu rütteln, nur an den 60km/h, da muss dann notfalls ein anderer führerschein her.
    so schwer kann das doch nu wirklich nicht sein. Deiner Auffassung nach, darf eine Simson mit 50km/h (Nachwendemodelle) mit Versicherungskennzeichen über die Grenze und 60km/h Simsons mit Versicherungskennzeichen nicht.


    Auschlaggebend ist jedoch die im Land erteilte Zulassung (in dem Fall die Betriebserlaubnis) Das Fahrzeug ist also als solches zugelassen und darf in andere Länder bewegt werden. (Fahrerlaubnisklssse aussen vor gelassen, Füherscheinrecht (§28 FeV) ist ein anderes Thema) Die Ausnahmeregelung besagt doch letztendlich nur, dass 60km/h gefahren werden können mit AM.
    Da muss ich keine andere Zulassung erwerben, oder diese nach östereichischem Recht umbauen, solange ich da nicht "sesshaft" bin.


    Zitat:
    Fahren Sie aber nur in den Urlaub und verlegen nicht Ihren Wohnsitz, müssen Sie das KFZ nicht im Ausland anmelden. Durch europäische Verträge ist geregelt, dass die KFZ ohne Weiteres am Straßenverkehr teilnehmen können.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Locke ()


  • 1. Geb ich dir recht mit der betriebserlaubnis das es an der nichts zu rütteln gibt
    2. erkennt österreich die betriebserlaubnis in verbindung mit dem versicherungkennzeichen nur bis 45 km/h an was ich schon geschrieben habe
    3. erkennt österreich die simson nicht als kleinkraftrad an somit erlischt die betriebserlaubnis in österreich da du keine amtliche zulassung hast § 85 KFG 1967 Verwenden von ausländischen Motorfahrrädern sinngemäß
    4. führerscheinrecht und zulassungsrecht sind zwei paar schuhe und haben miteinander nichts zu tun
    5. ich habe auch nie gesagt das das fahrzeug im AUSLAND zugelassen werden muss du brauchst für die simson eine temporäre zulassung aus deutschland und nicht aus österreich
    6. ging es später nur noch um urlaubsfahrten
    7. du verwechselst immer noch eine betriebserlaubnis mit einer amtlichen zulassung jedes teil an einem kfz hat eine betriebserlaubnis aber noch keine amtliche zulassung deswegen sind ja 50ccm mopeds zulassungsbefreit ( nationales recht ) hast du eine amtliche zulassung ist das ganze international gültig genfer abkommen artikel 18 über den strassenverkehr
    8. FeV §76 abs.2 b Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
    ändert aber nichts an den zulassungsbestimmungen des genfer abkommens artikel 18 über den strassenverkehr und den §85 kfg 1967 Verwenden von ausländischen Motorfahrrädern in österreich


    p.s. ist in diesem forum denn keiner der mal den unterschied zwischen zulassung und abe für locke verständlich erklären kann obwohl man das ja googeln könnte

    22 Mal editiert, zuletzt von DasMicha ()

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