https://www.bussgeldkatalog.ne…ungsverordnung/26-27-fzv/
https://www.adac.de/produkte/v…en/mopedversicherung/faq/
Ich denke schlußendlich blickte die Behörde selbst nicht mehr durch, als sie die Auskunft erteilte.
Ich selbst klinke mich aber auch wieder aus für heute..
bezugnehmend auf 45 km/h und eu richtlinie sieht dann anber anders aus wenn man 60 km/h fahren darf in deutschland und es im ausland nicht anerkannt wird
ich glaube nach dem letzten telefonat nicht das es zu verwechselungen gekommen ist
mir wurde eindeutig gesagt kleinkraftrader bis 45 Km/h werden die versicherungskenzeichen anerkannt alles was drüber ist brauch ein zulassung um ins österreichische nachbarland zu fahren
macht was ihr wollt ich denke mal ioch hab hier jetzt ein guten job gemacht und einige offene fragen beantwortet
jeder ist seines glückes schmied und ich denk mal selber zu entscheiden was er tut
für mich ist das thema jetzt beendet ich hab genug zeit und nerven rein gesteckt weil es mich als grenzgänge selber betroffen hat für mich ist die rechtslage eindeutig
soll jetzt jeder selber was aus den informationen machen ich habe genug zusammen getragen aus erster hand mit paragraphen wenn das nicht reicht dann viel spass euch wenn euch die richtige rennleitung fickt