Ich darf dich da etwas korrigieren.
In diesem Teil der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) ist die Rede von einem kennzeichen, das den Vorgaben des Paragrafen 8 FZV entspricht. Hier ist die Rede von amtlichen Kennzeichen. Ein Versicherungskennzeichen ist jedoch keinesfalls ein amtliches Kennzeichen, da es von einem Versicherer (Jurist. Person) ausgegeben wurde (nicht von einer öffentlich-rechtlichen Behörde, wenn man so will).
Ich selbst bin vom Fach und das Thema ist etwas komplizierter. Ich kann mich erinnern, dazu mal eine Ausarbeitung gehabt zu haben.
Ich werde sie heraussuchen und dir Rückmeldung geben, wenn du das möchtest.
Ich war heute schon auf dem Amt und hätte die Schwalbe fast angemeldet bekommen, also nur her mit der Info.