Anhänger versichern???

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  • Nein, das Zulassungsverfahren sieht keine Einschränkungen vor, wenn das Zugfahrzeug anders als der Anhänger zugelassen wurde.
    Sonst dürften PKWs ja nicht mit zulassungsfreien Anhänger umher fahren. Dies ist aber regelmäßig der Fall (Sportgeräte, Land-und Forstwirtschaft).
    Versicherungstechnisch sollte sich dabei meines Wissens nach auch nichts verändern. Jedes Teil ist hier regelmäßig einzeln zu bewerten. D.h. dass ein Anhänger niemals an das Zugfahrzeug gebunden ist.

  • weitere vorteile einer (freiwilligen) zulassung von mir aus auch LKR wären, kein nummernschildgewechsel mehr, bei entsprechend vorhandenener SF-Klasse, diese fällt wenn weiterhin unfallfrei. dann billiger als Haftpflichtversicherungszeichen (gerade…


    Dass die Haftpflichtversicherung dabei günstiger ausfällt kann ich mir nicht vorstellen - hast du das durchgerechnet?
    Ich bin mir auch nicht sicher, bezogen auf die SF-Klasse, ob jede Versicherungsgesellschaft eine für ein Leichtkraftrad erstmalig abgeschlossene Versicherung so schnell auf einen PKW ummünzen wird.

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