Nein, das Zulassungsverfahren sieht keine Einschränkungen vor, wenn das Zugfahrzeug anders als der Anhänger zugelassen wurde.
Sonst dürften PKWs ja nicht mit zulassungsfreien Anhänger umher fahren. Dies ist aber regelmäßig der Fall (Sportgeräte, Land-und Forstwirtschaft).
Versicherungstechnisch sollte sich dabei meines Wissens nach auch nichts verändern. Jedes Teil ist hier regelmäßig einzeln zu bewerten. D.h. dass ein Anhänger niemals an das Zugfahrzeug gebunden ist.
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