Das Heck des Zugfahrzeugs wurde ausgeschalten. Dafür hat dann der Anhänger die Heckbeleuchtung "übernommen".
Dieses war nötig, da die Spulen es nicht geschafft hätten zusätzlich noch die Anhängerbeleuchtung (Rück- und Bremslicht) zusätzlich zu versorgen.
Durch die Abschaltung der Blinker brauchte der originale BG (war ja "nur" ein 2x 21W) nicht ausgetauscht werden.
Ist das eigentlich ein muss, weil irgendwo hieß es auch mal: "der Anhänger bildet dann das Fahrzeugende" oder kann man den auch wie beim Kfz betreiben ohne das es verboten ist?