So wie ich es bisher gelesen habe besteht die Tageslichtpflicht für Krafträder.
So 50ccm Simsons sind aber Kleinkrafträder.
Besteht die tageslichtpflicht auch für sie?
Gruß
ogee
Tagsüber Lichtpflicht oder nicht?
- ogee
- Geschlossen
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So wie ich es bisher gelesen habe besteht die Tageslichtpflicht für Krafträder.
So 50ccm Simsons sind aber Kleinkrafträder.
Besteht die tageslichtpflicht auch für sie?
Gruß
ogeePflicht besteht!
Du hast es sogar selbst geschrieben -
Pflicht besteht!
Du hast es sogar selbst geschrieben
du meinst das was du im Zitat rot markiert hast , also dass kleinkrafträder eine Untergruppe von Krafträdern sind.
Ich finde es jedoch fraglich ob kleinKrafträder wirklich Krafträder sind, obwohl es von der deutschen Sprache her Sinn machen würde.... -
ja für alle einspurigen fahrzeuge besteht lichtpflicht, würde aber auf tagfahrlichtschaltung umklemmen, also auf zündung 1 nur Frontlicht+Bremslicht und kein Rücklicht und keine Tachobeleuchtung, da du so helleres Bremslicht und höhere Batterieladung hast.
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Da ist der § 50 der StVZO nachzulesen.
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Allein schon wegen deiner eigenen Sicherheit würde ich das Licht immer an haben, auch wenns keine Pflicht wäre..
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Tagfahrlichtschaltung ist in der Tag supi, so kann man das Licht nicht mehr vergessen
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Das Thema hatten wir schon zig mal, aber dennoch hier noch mal:
§2 FZV Nr.9:
"Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;"http://www.gesetze-im-internet…v_2011/BJNR013900011.html
Und §17 (2a) STVO:
"Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten. "http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php
Ergo: Laut Gesetz muss man mit einem Kleinkraftrad nicht tagsüber bei guter Sicht das Licht anmachen, weil der Gesetzgeber Krafträder beschissen definiert. Ich halte das wie gesagt nach wie vor für einen Lapsus, fahre selbstverständlich auch tagsüber mit Licht. ABER: Wer will, kann sich ja beide Sachen ausdrucken, tagsüber ohne Licht fahren, von der Polizei anhalten lassen und denen das dann unter die Nase reiben.
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Danke Gurki, hab grad keene Zeit, den Quark rauszupusseln...
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Das Thema hatten wir schon zig mal, aber dennoch hier noch mal:
§2 FZV Nr.9:
"Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;"http://www.gesetze-im-internet…v_2011/BJNR013900011.html
Und §17 (2a) STVO:
"Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten. "http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php
Ergo: Laut Gesetz muss man mit einem Kleinkraftrad nicht tagsüber bei guter Sicht das Licht anmachen, weil der Gesetzgeber Krafträder beschissen definiert. Ich halte das wie gesagt nach wie vor für einen Lapsus, fahre selbstverständlich auch tagsüber mit Licht. ABER: Wer will, kann sich ja beide Sachen ausdrucken, tagsüber ohne Licht fahren, von der Polizei anhalten lassen und denen das dann unter die Nase reiben.
Würde bedeuten das WIR (Simsonfahrer) mit Licht fahren müssen. Oder habe ich hier einen Denkfehler?
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