Tagsüber Lichtpflicht oder nicht?

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  • Oder dir schneidet ein Auto die Vorfahrt, weil du tagsüber ohne Licht unterwegs warst und keinen Helm auf hattest und somit den Eindruck eines stehenden Fahrzeuges erwecktes.
    Wenn du dann blutend auf der Straße liegst und deine Schädelplatten auf das Hirn drücken, würdest du dir wünschen solch fabulöses Sicherheits Equipment gehabt zu haben.
    :thumbup:

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    Die schönsten Momente waren einmal als der selbst frisch gemachte Motor ansprang und durchzog,
    der andere als ich das Gefühl hatte ein verkehrssicheres, zuverlässiges Moped aufgebaut zu haben.
    Meine Kleine fährt wundervoll. :love:

  • es gibt auch Menschen, die durch den Helm Angstfgefühle bekommen.... Schwabe hat den Freifahrtsschein für ohne Helm.... iss auch schwerer Weg dorthin aber es hat auch seine Gründe........

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • mhh das mit den 45 km/h war villeicht etwas früh geschossen:
    der Einigungsvertrag ist da eventuell auch interessant, aber wenn in der DDR Tageslichtpflicht war, dann wäre das ja auch übernomen worden ?!?!?
    wegen der Owig die nur auf Seewegen gilt:
    Das ist ein Thema wo sich studierte Leute Jahrelang zerreden können.
    Meiner Auffasssung nach wurde das durch die Bereinigungsgesetze so geregelt (das 2. )

    DankE!

  • es gibt auch Menschen, die durch den Helm Angstfgefühle bekommen.... Schwabe hat den Freifahrtsschein für ohne Helm.... iss auch schwerer Weg dorthin aber es hat auch seine Gründe........


    Ist mir im Grunde egal, sollen die Leute machen wie se wollen.
    Mir geht es um folgenden Ausschnitt.


    Ich hoffe immer nur, daß diese Sicherheitsspinner mich (legal ohne Helm) durch die Straßen fahren sehen, damit sie merken, daß es auch ohne diesen Sicherheitsschnickschnack funktioniert und die Welt deshalb nicht untergeht.


    Wie gesagt, mir scheiss egal, was manche machen. Aber diese Sicherheitsspinner wollen nunmal vermeiden, dass nachstehendes passiert.


    Wenn du dann blutend auf der Straße liegst und deine Schädelplatten auf das Hirn drücken, würdest du dir wünschen solch fabulöses Sicherheits Equipment gehabt zu haben.


    So lange es sich nur um eine Helmpflicht, Lichtpflicht, Mitführung einer Warnweste, Verbandszeug, Warndreieck handelt (was alles in das Moped selbst passt, oder in den Rucksack), interessiert mich das Leiden des Einzelnen nicht.
    Soll doch die Schädeldecke dessen Hirn filetieren.
    Ich steh auf, klopf mir den Staub aus der Jacke und bin froh am Rand sitzen zu dürfen, wenn ich die Geschehnisse revue passieren lassen.





    Übrigens, wo ich das Ding mit DDR Tagfahrlichtspflicht lese, wir hatten vor kurzer Zeit erst, glaube kurz vor deinem Thread, nen Ausschnitt dazu hier gepostet bekommen.
    Ging um deren Einführung und dass die Ladeanlagen damit die Batterien nicht mehr vernünftig laden können und bla.
    Es gab dies somit auf jeden Fall schon vor der Wende und nun besteht es wieder.
    Der Einigungsvertrag ist in meinen Augen übrigens nur eine Art Gleichstellung der Simsonfahrzeuge mit einer bbh von >45Km pro h mit den Nachwendegeräten mit einer bbh von <= 45Km pro h.
    Und eben, dass wir bbh 60 behalten dürfen.

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    Die schönsten Momente waren einmal als der selbst frisch gemachte Motor ansprang und durchzog,
    der andere als ich das Gefühl hatte ein verkehrssicheres, zuverlässiges Moped aufgebaut zu haben.
    Meine Kleine fährt wundervoll. :love:

  • Der Gedankengang des Gesetzgebers im 17er der StVO ist nich an die Definition eines Kraftrades aus der FZV gebunden. Das Kraftrad wird in der StVO weiter definiert. (teleologische Gesetzesauslegung).


    Siehe dazu auch die Rechtsprechung im Hentschel.

    Danke für den Hinweis. Hab da eben noch mal mit meinem Jura-Freund gesprochen. Der sieht das genauso. Auch andere Literatur schreibt das entsprechend so. Er gab allerdings auch zu, dass die Paragraphen in der Tat doof formuliert sind, was in der Gesetzgebeung leider häufiger der Fall ist, so seine Aussage.


    Sprich: Auch alle Kleinkrafträder müssen mit Licht fahren.

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
    S 51 B1-3 - Projekt "grüne Hölle":bounce:

    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

    Einmal editiert, zuletzt von Gurkensalat ()

  • Danke für den Hinweis. Hab da eben noch mal mit meinem Jura-Freund gesprochen. Der sieht das genauso. Auch andere Literatur schreibt das entsprechend so. Er gab allerdings auch zu, dass die Paragraphen in der Tat doof formuliert sind, was in der Gesetzgebeung leider häufiger der Fall ist, so seine Aussage.


    Sprich: Auch alle Kleinkrafträder müssen mit Licht fahren.


    Ja, manchmal sind Gesetze anders gemeint, als sie formuliert sind. Da soll noch ein Normaldenkender durchblicken :D BEstes Beispiel ist der §21a der StVO:


    Zitat

    (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.



    Gurte hat das Ding nicht und über 20 km/h wird er auch fahren ... also Helm ja oder nein? 8|:D;)

  • Der fährt garantiert über 20, aber Helm :kopfkratz: Pudelmütze geht nich so schnell kaputt.

  • Gurte hat das Ding nicht und über 20 km/h wird er auch fahren ... also Helm ja oder nein?

    Nun, das ist ja so weit durch als es offene Autos ohne Gurte betrifft.
    Vom Gesetzestext her ganz klar ja!
    Als dann ein Fahrer eines riesigen offenen alten Amischlittens ohne Gurte, der offenbar nicht nur Rechtsschutzversicherung, sondern auch "Verbindungen" hatte, dagegen klagte und sein Anwalt "argumentierte", daß es auf den Gesetzestext gar nicht ankomme (!!!), sondern auf den Sinn des Gesetzes und dieses bzw. die entsprechende Änderung im Dezember 2005 ja vor allem wegen der "Quads" gemacht wurde und auf den Einführungstext (!!!) zu der Gesetzesänderung vom Dezember 2005 verwies, gab ihm der Richter "recht", d.h. der Amischlittenfahrer mußte die 15 Euro nicht bezahlen (und der Steuerzahler wurde wohl mit den Verfahrenskosten belastet ...).
    Und jetzt kommt´s:
    Daraufhin haben die Innenminister, d.h. die Arbeitgeber von Leuten wie Dir, ihren Polizisten quasi die "Anregung" gegeben (Du müßtest das besser wissen als ich), von Fahrern offener alter Autos ohne Gurte keine 15 Euro wegen Mißachtung der im Gesetzestext klar formulierten Helmpflicht zu kassieren ...


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  • Auch für die Simson ist Lichtpflicht. Da das eben auch schon zu DDR-Zeiten Pflicht wurde. 1987 war das.
    Genau darum wurde dann auch vom Ministerium des Inneren die Ausnahmegenehmigung - Nr. 397/87 Tagfahrschaltung erlassen, um die Ladung der Batterie zu verbessern.


    Leider konnte ich in nun 1,5Jahren der suche über diverse Ämter, Bibliotheken, Anfragen dieses Dokument nicht beschaffen.
    Langsam kommt da die Annahme das dieser Erlass garnicht existiert.


    "
    In der Straßenverkehrsordnung steht in § 17 Abs.2 a.
    "Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren".
    "


    Und genau darum wird bei uns, ohne Licht, abkassiert :censored: .

  • Ging um deren Einführung und dass die Ladeanlagen damit die Batterien nicht mehr vernünftig laden können und bla.
    Es gab dies somit auf jeden Fall schon vor der Wende und nun besteht es wieder.


    also die ladung der batterie ist bei mopeds die original von werk aus tagfahrlicht haben (diese haben vorne und hinten) kein problem, da diese das licht von einer spule holen, und die batterie von einer ganz andern geladen wird.


    und bei allen wo man es nachrüstet, wird ja nur das vorderlicht auf dauerlicht geklemmt, und dementsprechend wird die batterie weiterhin ganz normal geladen!
    jeder der behauptet das seine batterie mit tagfahrlicht nicht mehr vernünftig geladen wird, hat entweder falsch verkabelt, oder defekte bauteile in seinem moped.


    ich habe es bei mir in meiner s51, als auch in meiner kr51/2 so gehabt, und die batterien hatten immer genügend ladung zum blinken an kreuzungen...
    beim star hab ich es nicht, weil die 15w lampe nur nen besseres teelicht ist (geht bei wind nicht gleich aus)...


    und der gesetzgeber schreibt auch für uns simsonfahrer eine tagfahrlicht vor!
    allerdings mit dem passus das wir nur das abblendlicht an haben müssen, hinten darf auf bleiben!

  • Nu muss die ganze Sache natürlich wieder zerredet werden :doofy:


    Hätte ich doch gestern bloß nicht bestätigt, was MuZ geschrieben hat...

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
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    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

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