Tagsüber Lichtpflicht oder nicht?

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  • Naja, Einigungsvertrag hin und her. Zu DDR-Zeiten ( die letzen Jahre zumindest) war Helm und Licht Pflicht.


    Check.
    Omas Schwalbe hat auch schon Tagfahrschaltung nachgerüstet, und an der wurde nach der Wende nicht mehr geschraubt.

    so lange die Gebrauchten Autos günstig bleiben ist mir das Wurst. Sprit kommt schliesslich aus der Zapfsäule...

  • Die Beleuchtungspflicht des § 17 Abs. 2a StVO gilt für alle motorisierten Zweiräder, also auch für Mopeds und Mofas (die gem. § 50 Abs. 6a StVZO mit einem Scheinwerfer für Dauerabblendlicht ausgerüstet sein müssen), nicht jedoch für Leichtmofas (Hentschel zu § 17 StVO).

    Nieder mit Keilriemen, es lebe die Simsonkette !!!!!!!!!!






    Neulich bei ebay
    Zündfunke kommt noch mal mit elsterglanz drüber und wie neu <==== :whistling: :tischklopp:




  • Zu DDR Zeiten war Licht am Zweirad Pflicht :whistling: Ich glaube nicht, sonst hätten mich die Grünen bei einer Kontrolle am Tage nicht immer gefragt wie dunkel es ist. Ich hatte zu meiner Sicherheit beim Motorrad auch am Tage Licht eingeschaltet.
    Aber der SR50 den ich jetzt habe hat Taglichtschaltung, Baujahr 1989.
    Helmpflicht für Fahrer fing in den 70er Jahren an. Erst nur außerhalb geschlossener Ortschaften.

  • der Passus über 45km/h ist für mich als Hinweis ausreichend dass Tageslichtpflicht besteht. Danke!
    kann mir jemand sagen was bei Zuwiderhandlung als Verwarnungsgeld angeboten wird bzw was die Strafe ist (abgesehen von dem Fakt dass es eine Owig ist und die Owig Regelung in der BRD nur auf Seewegen gilt)

    DankE!

  • Man wird sicherlich nur darauf hingewiesen das man kein Licht an hat. ohne fahren bei dunkelheit koste glob 30eu.

  • und die Owig Regelung in der BRD nur auf Seewegen gilt)


    Wat? Außerhalb der Hoheitsgewässer brauchst kein Licht.

  • der Passus über 45km/h ist für mich als Hinweis ausreichend dass Tageslichtpflicht besteht. Danke!

    Die 45 km/h haben doch hier aber keine weitere Relevanz :wacko:


    Diesem Passus nach wären Simson-Fleinkrafträder keine Kleinkrafträder, weil sie schneller als 45 km/h sind, welche ja aber, wie wir alle wissen, trotzdem welche sind. Das wäre ja absurd, wenn Simson-Mopeds, nur weil sie 60 km/h fahren dürfen, mit Licht fahren müssten, alle anderen Kleinkrafträder davon aber verschont blieben. Entweder müssen alle Kleinkrafträder mit Licht fahren, oder eben alle müssen das nicht. Dass Simson 60 fährt, hat dabei überhaupt keine Bedeutung.

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
    S 51 B1-3 - Projekt "grüne Hölle":bounce:

    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • Der Gedankengang des Gesetzgebers im 17er der StVO ist nich an die Definition eines Kraftrades aus der FZV gebunden. Das Kraftrad wird in der StVO weiter definiert. (teleologische Gesetzesauslegung).


    Siehe dazu auch die Rechtsprechung im Hentschel.

  • Ich mußte ´mal 10 Euro abdrücken, weil ich (grundsätzlich!) bei strahlendem Sonnenschein kein Licht (!) anhatte.
    So einen Dreckspolitiker, der einen derartigen Mist für "sinnvoll" als ahnungsverpflichtendes Gesetz mit beschlossen hat, dürfte ich nicht in die Finger kriegen ...


    Ich hoffe immer nur, daß diese Sicherheitsspinner mich (legal ohne Helm) durch die Straßen fahren sehen, damit sie merken, daß es auch ohne diesen Sicherheitsschnickschnack funktioniert und die Welt deshalb nicht untergeht.


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