Tagsüber Lichtpflicht oder nicht?

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  • So wie ich es bisher gelesen habe besteht die Tageslichtpflicht für Krafträder.
    So 50ccm Simsons sind aber Kleinkrafträder.
    Besteht die tageslichtpflicht auch für sie?
    Gruß
    ogee

    DankE!

    Einmal editiert, zuletzt von Trollaxt ()

  • So wie ich es bisher gelesen habe besteht die Tageslichtpflicht für Krafträder.
    So 50ccm Simsons sind aber Kleinkrafträder.
    Besteht die tageslichtpflicht auch für sie?
    Gruß
    ogee


    Pflicht besteht!
    Du hast es sogar selbst geschrieben :D

  • Pflicht besteht!
    Du hast es sogar selbst geschrieben :D


    du meinst das was du im Zitat rot markiert hast , also dass kleinkrafträder eine Untergruppe von Krafträdern sind.
    Ich finde es jedoch fraglich ob kleinKrafträder wirklich Krafträder sind, obwohl es von der deutschen Sprache her Sinn machen würde....

    DankE!

  • ja für alle einspurigen fahrzeuge besteht lichtpflicht, würde aber auf tagfahrlichtschaltung umklemmen, also auf zündung 1 nur Frontlicht+Bremslicht und kein Rücklicht und keine Tachobeleuchtung, da du so helleres Bremslicht und höhere Batterieladung hast.

  • Allein schon wegen deiner eigenen Sicherheit würde ich das Licht immer an haben, auch wenns keine Pflicht wäre..

  • Das Thema hatten wir schon zig mal, aber dennoch hier noch mal:


    §2 FZV Nr.9:
    "Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;"


    http://www.gesetze-im-internet…v_2011/BJNR013900011.html


    Und §17 (2a) STVO:
    "Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten. "


    http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php


    Ergo: Laut Gesetz muss man mit einem Kleinkraftrad nicht tagsüber bei guter Sicht das Licht anmachen, weil der Gesetzgeber Krafträder beschissen definiert. Ich halte das wie gesagt nach wie vor für einen Lapsus, fahre selbstverständlich auch tagsüber mit Licht. ABER: Wer will, kann sich ja beide Sachen ausdrucken, tagsüber ohne Licht fahren, von der Polizei anhalten lassen und denen das dann unter die Nase reiben.

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
    S 51 B1-3 - Projekt "grüne Hölle":bounce:

    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

    Einmal editiert, zuletzt von Gurkensalat ()

  • Danke Gurki, hab grad keene Zeit, den Quark rauszupusseln... :thumbup:

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:


  • Würde bedeuten das WIR (Simsonfahrer) mit Licht fahren müssen. Oder habe ich hier einen Denkfehler?

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