Nötigung im Strassenverkehr !

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  • tag zusammen


    ich habe gestern von der staatsanwaltschaft post beko9mmen , ne anzeige wegen nötigung im strassenverkehr.
    ich wusste auch gleich worum es ging , hier mal die schilderung des falles:
    ich stand mit meinem freund (er roller ich s51) bei uns am busbahnhof.
    wir wollten gegen 19:45 ne kleine runde durch die stadt drehen(schrittempo) und danach zum minipreis fahren.
    als wir aus einem kreisel in den verkehrsberuhigten bereich eingefahren sind hatten wir 2 weitere rollerfahrer vor uns - die beiden waren uns bekannt und keiner konnte sich so wirklich leiden. hinter diesen sind wir dann ne zeit lang im scrittempo ! hinterher gefahren , dabei hatten ich und mein freund ausrechend abstand gehalten und auch nicht durch hupen oder aufblenden gedrüängelt.
    an der nächsten kreuzung teilten sich die beiden rollerfahrer auf , ich und mein freund fuhren links hinter dem einen her - ich muss dazu schreiben der weg den wir ab der kruzung fuhren führt zu minipreis und an der polizei vorbei.
    wir sind also hinter dem einen weiter hinterher gefahren , an der polizei kam uns dann auch der zweite rollerfahrer entgegen , beide sind sofort auf den parkplatz der rennleitung abgebogen . mein frund und ich fuhren weiter zu minipreis , auf dem rückweg haben wir kurz am altenheim (gegenüber der polizei) angehalten weil mein freund einen anruf bekam .....
    auf jedenfall fuhren wir dan weiter und trafen uns mit einem kollegen am bussbahnhof.


    hier meine frage worin besteht da die nötigung ? und ist es verboten jemandem 5 minuten hinterher zu fahren weil man die selbe srecke hat ?
    was soll ich jetzt tun , anwalt einschalten oder am dienstag erstmal meine aussage bei der polizei machen ,wobei ich meinen freund auch als zeugen angeben werde?




    ps: was dazu zu sagen ist , der jenige der mich angezeigt hat , erzählt das schön rum das ich jetzt am ar** wäre und das ich meinen führerschein den ich am mittwoch bekomme vergessen kann ... ausserdem erzält er er hätte 4 zeugen !? wie passen 4 leute auf ein moped :D
    weiterhin erzält er ich wäre mit 80 ! (s51 originalzustand) durch die schrittempozone gefahren ....
    kann man da was machen in richtung rufmord ?





    danke für eure hilfe
    mfg
    double17

    liegt der roller schrott im graben , hat die simme zugeschlagen!! :furious:

  • Hey!


    Das klingt alles erstmal recht aufgeregt.
    Allererste Maßnahme: Runterkommen.
    Geh zur Polizei und lass Dir schiledrn, was los war.
    Sei Dir im klaren, dass Du nichts sagen solltest, was Dich belastet.
    Auch auf garkeinen Fall einfach los erzählen, was gewesen ist.
    Lass den Bullen fragen stellen und beantworte diese.
    Wenn er sagt: "Na dann erzählen Sie mal!" sagst Du: "Dann stellen Sie mir bitte eine Frage!"
    Du bist beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben. Also bist Du tatsächlich erstmal nicht in der besten Lage.
    Also: Ruhig bleiben und überlegt handeln.


    Lass ihn sich doch aufplustern und dummes Zeug erzählen. Hallo, der Typ fährt Roller. Ist das nicht schon peinlich genug?
    Es wird immer viel geredet. Am Ende zählt, was Polizei und Staatsanwaltschaft denken und nicht, was solche Spinner labern.
    Anwalt würde ich in jedem Fall empfehlen, vor allem WÄHREND der Vernehmung.
    In welcher Stadt lebt ihr?


    Wenn Du wenig Geld hast:
    Beantrage einen Rechtsberatungsschein und Prozesskostenbeihilfe.
    Dazu gehst Du zum Amtsgericht Deines Wohnortes und bittest dort um den entsprechenden Antrag. Nimm 10 € für die Gebühr mit.
    Den Antrag ausfülle, dazugehörige Unterlagen abgeben.
    Dann bekommst Du vom Amtsgericht einen Rechtsberatungsschein. ERST DANN gehst Du damit zum Anwalt.
    Der rechnet dann seine Arbeit für Dich über Vater Staat ab.
    Das Prinzip dahinter ist, dass laut Grundgesetz alle gleich sein sollen vor dem Gesetz. Und damit das auch für die LEute gilt, die sich keinen Anwalt leisten können, gibt es dieses Prozedere...Ist also nichts schlimmes.
    Ich habe Kontakt zu Rechtsanwälten im privaten Bereich.
    Wenn Du einen Rat brauchst, mache ich mich gerne weiter schlau für Dich!
    Meld' Dich ggf. auch via PN.


    Und nein, ich denke nicht, dass Ihr was falsch gemacht habt.
    Da will sich scheinbar wer aufspielen und aus seiner Angst vor einer Simme, die ihn verfolgt hatte

    , hinterher eine Heldentat schustern.



    Also: Keep Cool!



    Beste Grüße aus Berlin


    Übrigens würde ich mal meine Signatur ändern, sonst glaubt man Dir Deine Unschuldigkeit vielleicht nicht 8o

    Wer krass beschleunigen kann, muss noch krasser bremsen können.



    Wer im Raum Berlin Hilfe beim Schrauben braucht, kann mir gern eine PN schicken (auch Motor spalten!).

    2 Mal editiert, zuletzt von Daysleeper-1983 ()


  • ps: was dazu zu sagen ist , der jenige der mich angezeigt hat , erzählt das schön rum das ich jetzt am ar** wäre und das ich meinen führerschein den ich am mittwoch bekomme vergessen kann .




    öhm versteh ich das richtig du bist ohne Führerschein gefahren :huh::huh: ????


    Wenn ja wäre das in dem fall vieleicht nicht so günstig wenn du gefahren bist

  • Ja, diese Stelle hatte mich auch verwundert. Wartest Du auf Deinen Motorradschein oder hast Du die Auto-Prüfung bestanden und fährst zur Zeit noch mit dem Ersatzdokument vom Fahrprüfer?

    Wer krass beschleunigen kann, muss noch krasser bremsen können.



    Wer im Raum Berlin Hilfe beim Schrauben braucht, kann mir gern eine PN schicken (auch Motor spalten!).

  • danke erstmal für die schnellen antworten!
    tut mir leid war vielleicht ein bischen unglücklich formoliert
    ich darf das moped fahren , da ich klasse m besitze , jedoch hab ich am mittwoch praxisprüfung für meinen PKW führerschein (BE) is aber begleitetes fahren , daher hab ich schiss das dedr mir mein autoführerschein nicht gönnt .
    ich hab gelesen der spass gibt 5 punkte wenn er durchkommt und dann wars das mit lappen und ausbildung ....
    ich musste meinem cheff gestern schon erklären warum ich am dienstag nich arbeiten kann (vorladung für 12 uhr).
    ich glaube auch eher weniger das dieser anräge schiss bis dienstag durchkommt , und ich kann mich ja auch nich bei den cops hinsetzen und nichts sagen , oder ? :puke:

    liegt der roller schrott im graben , hat die simme zugeschlagen!! :furious:

  • Da wird nichts bei raus kommen, ihr seit hinterher gefahren und habt Jungs nicht behindert oder ausgebremst oder schlimmeres.


    Die Polizei mus ein Anzeige grundsätzlich aufnehmen und der Sache nachgehen, wenn das stimmt was du hier schilderst, wird das verfahren von der Staatsanwltschaft eigestellt und


    bis das soweit ist, hast Du deinen Lappen.


    Mach Dir nicht so einen Kopp, sei aber ehrlich zu deinem Chef.

    Nieder mit Keilriemen, es lebe die Simsonkette !!!!!!!!!!






    Neulich bei ebay
    Zündfunke kommt noch mal mit elsterglanz drüber und wie neu <==== :whistling: :tischklopp:




  • ja ehrlich war ich zu meinem chef er hat gegrinst und meinte solange du noch weisst wie du zur arbeit kommst und solange du deinen führerschein fürs auto bekommst ist allrs in ordnung ^^
    nein ich denke ich werde am dienstag dahin gehen und dem polizisten das ganze mal schildern und auch den namen meines zeugen angeben dann stehen ja eh zwei aussagen gegen eine und dann wird das hoffentlich klappen !



    mfg

    liegt der roller schrott im graben , hat die simme zugeschlagen!! :furious:

  • Am Montag zum Rechtsanwalt. Bei ner Anzeige wegen Nötigung kann nur der helfen.
    Siehe dazu:


    Nötigung im Straßenverkehr


    Wegen Nötigung im Straßenverkehr macht sich strafbar, wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Der Versuch ist ebenfalls strafbar.


    Rechtswidrig ist die Nötigung allerdings nur, wenn die sog. Zweck-Mittel-Relation, d.h. die Verknüpfung von Mittel und der Zweck, als verwerflich anzusehen ist. Verwerflich ist ein Verhalten, wenn es einen erhöhten Grad sittlicher Missbilligung aufweist.


    Nötigung im Straßenverkehr ist ein häufig vorgeworfenes Delikt.


    Nicht ausreichend ist es, wenn der Anzeigende ein Verhalten als „Nötigung“ empfindet. Für den Anwalt muss es oberstes Ziel sein, eine Verurteilung wegen Nötigung zu vermeiden.


    Bei einer Verurteilung wegen Nötigung droht nicht nur eine Strafe, es kann auch die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe wird die Nötigung als eine schwerwiegende Zuwiderhandlung gewertet und bei einer Verurteilung wegen Nötigung steigt „das Konto in Flensburg“ um fünf Punkte. Schon aus diesen Gesichtspunkten ist eine sorgsame und intensive Verteidigung durch einen Rechtsanwalt geboten.


    Gerade der Tatbestand der Nötigung eröffnet häufig Spielraum für den Anwalt eine Verurteilung zu verhindern. Selbst wenn eine Ahndung nicht vermeidbar ist, muss der Rechtsanwalt versuchen zu erreichen, dass das Verfahren (u.U. gegen Zahlung einer Geldauflage) eingestellt wird und so


    eine Verurteilung verhindert,
    die Fahrerlaubnis gesichert,
    der Eintritt der Rechtsschutzversicherung gewährleistet ist und
    der Eintrag von Punkten im Verkehrszentralregister vermieden


    wird.


    Gerade beim Tatvorwurf der Nötigung ist es sinnvoll den Anwalt frühzeitig einzuschalten und sich nicht vorschnell („spontan“) zum Tatvorwurf – u.U. schriftlich – zu äußern. Frühzeitig eingeschaltet, kann der Anwalt häufig verhindern, dass es überhaupt zu einer Anklage oder zu einem Strafbefehl wegen Nötigung kommt.


    Gruß Enrico :b_wink:

  • Mein Anwalt hat gesagt, bloß nicht zur Polizei fahren und da bloß keine Aussage machen. Kann man einfach verweigern und auf Einstellung warten. Die Polizei entscheidet da sowieso nix. Wenn man einigermaßen Selbstdisziplin hat kann man natürlich hinfahren, nur stumpf sagen dass man keine Ahnung hat was der Anzeigende überhaupt will und dann wieder nach Hause fahren. Sich zu NIX weiter hinreißen lassen, auch wenn die Polizei auf Kumpel macht.


    Generell würde ich immer zum Anwalt gehen, wenns gut läuft kann der den Spieß auch umdrehen.

    Bild von Abload.de nicht mehr verügbar? Kurze PN und ich binde es neu ein, ist alles noch vorhanden!

  • Mein Anwalt hat gesagt, bloß nicht zur Polizei fahren und da bloß keine Aussage machen. Kann man einfach verweigern und auf Einstellung warten. Die Polizei entscheidet da sowieso nix. Wenn man einigermaßen Selbstdisziplin hat kann man natürlich hinfahren, nur stumpf sagen dass man keine Ahnung hat was der Anzeigende überhaupt will und dann wieder nach Hause fahren. Sich zu NIX weiter hinreißen lassen, auch wenn die Polizei auf Kumpel macht.


    Generell würde ich immer zum Anwalt gehen, wenns gut läuft kann der den Spieß auch umdrehen.

    Das mit dem "Spieß umdrehen" ist eigentlich Quatsch! Wichtig ist ersteimal die Einstellung.
    Zur Vernehmung sollte man aber wirklich gehen - allein schon, um zu erfahren, was die ganz genau wollen und was gegen einen behauptet wird.
    Sich aber eben nicht zu einer selbst belastenden Aussage "hinreißen" lassen. Das ist schon richtig.



    Wenn sich da außerdem noch Leute zu falschen Zeugenaussagen zusammengeschlossen haben, kann man ggf. Anzeige wegen "Meineides" erstatten.
    Das ist aber nicht das wichtigste, dagegen "zu kämpfen" sondern erstmal die eigene Anzeige los zu werden. Es bringt nichts, wenn am Ende beide Seiten bestraft werden. Erstmal ist es wichtig, die eigene Bestrafung zu vermeiden.
    Der Wunsch nach Rache ist kein guter Partner und Rechtsstaatlichkeit ist nicht gleichzusetzen mit der eigenen Vorstellung von Gerechtigkeit

    :whistling:

    Wer krass beschleunigen kann, muss noch krasser bremsen können.



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    Einmal editiert, zuletzt von simsonautic ()

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