Nötigung im Strassenverkehr !

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  • Und vor dem rumgeschwafel kann dich normal NUR ein Anwalt retten, indem er dich bremst und dir zur Not vor den Polizisten ma richtig die Meinung geigt oder kurz mit dir in ein Nebenzimmer verschwindet und dich ma richtig auf´n Pott setzt, sodass du danach dann garantiert nichts mehr sagst ;)

    FC Bayern, Stern des Südens <3

  • ma richtig die Meinung geigt oder kurz mit dir in ein Nebenzimmer verschwindet und dich ma richtig auf´n Pott setzt, sodass du danach dann garantiert nichts mehr sagst


    So ein Unfug!!!


    Du erzählst erstmal den Anwalt deine Sicht legst Ihn die Vorladung vor und dann lässt du IHN(deinen Anwalt) sprechen!!!!


    Dann wird es schon!!!


    Gruß Mario


    Edit: Mich würde mal die Meinung von hallo-stege oder MuZ interessieren!

    :rotate: Simson? Weil´s besser ist! :rotate:


    Simsonfreunde Rahlstedt :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von Überflieger ()

  • Deshalb definitiv zum Anwalt nur der bekommt Akteneinsicht und nur der wird die Nummer mit der Nötigung vom Tisch bekommen.Es geht in erster Linie garnicht mal darum wer hat was getan, sondern der Anwalt legt dar , das der Tatbestand der Nötigung nicht vorliegt und das hat meistens die Einstellung zur Folge.


    Gruß Enrico :b_wink:

  • Einer polizeilichen Vorladung muß man nicht nachkommen. Nur einer richterlichen oder staatsanwaltlichen Vorladung.
    Höflichkeitshalber sollte man aber zumindest den Termin absagen, muss da auch keine Gründe angeben.

    Das ist UNSINN! Einer Polizeilichen Vorladung muss mann nachkommen. Eine Abwesenheit bedarf triftiger GRünde, wie Krankenschein o.Ä.
    Erscheint man nicht, kann es zur kostenpflichtigen Zwangsvorführung kommen!


    Wenn Du nur Zeuge bist, warum machst Du dann hier so einen Alarm! Mann, erst lesen, dann verrückt machen. Hallo!!! :k_schimpf:
    Als Zeuge hast Du auch kein Zeugnisverweigerungsrecht, außer: Du müsstest DICH belasten oder Angehörige ersten GRades (Geschwister, Eltern, Ehegatten). Also mach dich nicht heiß und fasel bei den Bullen nicht rum.
    Ein gutes Argument ist immer: "Tut mir Leid, ich kann mich einfach nicht erinnern!". Für ein "schlechtes Gedächtnis" kann man dich nicht bestrafen.
    Und solange Du ZEUGE und nicht Beschuldigter bist, musst Du garnichts befürchten.
    Aber Du MUSST erscheinen!
    Und reite keinen von Deinen Leuten rein. Also auch nicht einfach loserzählen!


    was mir gerdae auffällt da steht zeugenschaftliche vernehmung
    nirgenwo steht das ich beschuldigt bin ....
    dann werde ich dienstag dahin gehen und mir erstmal anhören was die polizei sagt , wem jetzt genau die nötigung vorgeworfen wird und wie die ausgesehen haben soll ...
    muss mir die polizei darüber auskunft geben wie die nötigung angeblich stattgefunden hat ?

    Natürlich werden Sie Dir sagen, wozu Sie was von Dir wissen wollen...
    MANN EY! Erst hier alle verrückt machen und erst danach die Vorladung richtig gelesen. Du hast vielleicht nerven...


    :p_aua:

    Wer krass beschleunigen kann, muss noch krasser bremsen können.



    Wer im Raum Berlin Hilfe beim Schrauben braucht, kann mir gern eine PN schicken (auch Motor spalten!).

    Einmal editiert, zuletzt von Daysleeper-1983 ()

  • Das ist UNSINN! Einer Polizeilichen Vorladung muss mann nachkommen. Eine Abwesenheit bedarf triftiger GRünde, wie Krankenschein o.Ä.
    Erscheint man nicht, kann es zur kostenpflichtigen Zwangsvorführung kommen!


    Ich weiss ja nicht ob wir irgendwie von unterschiedlichen Sachen reden, aber unabhängig von meinen persönlichen Erfahrungen und allem was ich so gelesen habe - gib einfach mal "Polizeiliche Vorladung" bei Google ein und guck Dir die obersten 3 Treffer an.


    z.B.: http://www.kanzlei-hoenig.de/home/sofortmassnahmen/vorladung-und-anhörung/vorladung-durch-die-polizei/

    Bild von Abload.de nicht mehr verügbar? Kurze PN und ich binde es neu ein, ist alles noch vorhanden!

  • Hi,


    ich würde da auch schnellstens einen Anwalt kontaktieren, auch wenn es Geld kostet. Da bei der Polizei eine Aussage machen kann schnell in die Hose gehen.


    Wie meine Vorredner schon sagten, nur der Anwalt bekommt Akteneinsicht.


    MfG


    Tobias

  • Weswegen sich Leute wegen so einem Mückenpfurz bzw. aus Langeweile die Mühe machen, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten? :a_zzblirre: Deutsche Kiddis haben keine anderen Sorgen im Leben, die sollten sich lieber mal um ihre Bildung und ihre Arbeit kümmern, denn die "bieldunk där jugent gät for die hundä". :g_nono:


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Weswegen sich Leute wegen so einem Mückenpfurz bzw. aus Langeweile die Mühe machen, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten? :a_zzblirre: Deutsche Kiddis haben keine anderen Sorgen im Leben, die sollten sich lieber mal um ihre Bildung und ihre Arbeit kümmern, denn die "bieldunk där jugent gät for die hundä". :g_nono:


    MfG
    Christian

    Korrekt, wir wären damals gar nicht auf solche dummen Ideen gekommen, maximal hätte es da eins aufs Maul gegeben und danach wurde wieder gemeinsam Bier getrunken.


    Ich kann mich nicht erinnern, dass ich jemals auf der Wache wegen sowas war. Das hat sich alles geregelt. Aber nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und die Mühlen der Gesetze arbeiten...


    MfG


    Tobias

  • Hier wird einem ja schlecht, wenn man alles liest ... erst ein Brief von der Staatsanwaltschaft, dann Polizei, dann einnal Beschuldigter und einmal Zeuge ... :huh:


    Außerdem ist einer Vorladung der Polizei nicht Folge zu leisten, weder als Beschuldigter, noch als Zeuge ... (siehe §161(1) StPO). Weiterhin haben die Erziehungsberechtigten ein Anwesenheitsrecht bei Vernehmungen.


    Und heult nicht über die Polizei rum. Die haben den Verdacht einer Straftat und ermitteln. Da will keiner wem anders ans Bein pinkeln. Die machen nur Ihre Arbeit (und würden auch gern etwas sinnvolelres machen, als so einen Kindergarten).



    Und nochmal: Von wem ist der Brief und welchen Status hast du?

  • Das Problem bei so einer Frage (ich möchte niemandem zu nahe treten) ist, dass sehr viel Unwissenheit oder nur Halbwissen im rechtlichen Bereich herrscht.


    Ich war mal wegen Fahrerflucht (7 Punkte + Gelstrafe + mit etwas viel Pech 1 Jahr ohne Lappen und/oder Idiotentest) angezeigt worden. Dank meines Anwalts ist das Verfahren eingestellt worden...man muss aber dazu sagen, dass ich wirklich nichts wissentlich falsch gemacht habe, Der Anzeigende (und auch Geschädigte) ist in dem Verfahren nur als Zeuge aufgetreten. Als ich die Vorladung der Polizei erhalten habe, habe ich sofort den Anwalt eingeschaltet.
    Dieser hat mir gesagt, dass ich den Termin bei der Polizei auf KEINEN Fall wahrnehmen darf und er mich entschuldigen wird...dann hat er Akteneinsicht beantragt und er hat aufgrund meiner Schilderung ihm gegenüber meine Seite der Geschichte an die Staatsanwaltschaft geschrieben, wodurch das Verfahren eingestellt wurde.


    Also ich kann dir nur raten, dass du auf keinen Fall zur Polizei gehst und dir Rechtsberatung holst. Alles andere kann zwar gut gehen, aber da Nötigung schon im Straftatbereich liegt, würde ich da nix riskieren, egal, ob der Anwalt Geld kostet. Eine Nachschulung oder noch schlimmer Idiotentest (von der Behörde verordnet) + Geldstrafe + Verfahrenskosten + vielleicht komplett neue Fahrerlaubnis machen dürfte auf jeden Fall teurer kommen...


    Auf jeden a Fall konnte ich meine Anwaltskosten nicht gegenüber dem Zeugen geltend machen...bei dem Fall war auch zuerst von diversen anderen Zeugen die Rede, was aber in den Akten der Staatsanwaltschaft nicht vermerkt war.


    Was nun meine persönliche Meinung darstellt (auch beeinflusst durch die Anzeige gegen mich):


    Jeder Bürger, der in Deutschland lebt, hat selbstverständlich das Recht jemand anderen anzuzeigen, wenn er der Meinung ist, dass etwas nicht rechtens war. Was man aber die höchstens vorhalten kann, ist, dass du sinnlos innerhalb einer geschlossenen Ortschaft hin- und hergefahren bist, was so um die 10-20 € als Ordnungswidrigkeit kosten dürfte, falls dies nachweisbar ist...aber so etwas sollte, besonders im Nachhinein, sehr schwer nachweisbar sein. Was anderes ist es beispielsweise, wenn man 37 Runden in einem Kreisverkehr dreht und ein Anwohner die Polizei ruft.
    Zu nahes Auffahren, aufblenden etc. ist natürlich Nötigung, wenn man es übertreibt, aber nur hinterherfahren???
    Such dir auf jeden Fall noch Zeugen, welche sogar unter Eid aussagen würden, dass der Anzeigende behauptet hat, dass ihr am Arsch seid...dies wird auf jeden Fall dessen Aussage wesentlich entkräften vor Staatsanwaltschaft und Gericht. Nenne diese Namen dann auch deinem Anwalt. Dieser wird diese Zeugenaussagen mit in deiner Einlassung gegenüber der Staatsanwaltschaft erwähnen...

  • Weswegen sich Leute wegen so einem Mückenpfurz bzw. aus Langeweile die Mühe machen, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten? :a_zzblirre: Deutsche Kiddis haben keine anderen Sorgen im Leben, die sollten sich lieber mal um ihre Bildung und ihre Arbeit kümmern, denn die "bieldunk där jugent gät for die hundä". :g_nono:


    MfG
    Christian



    :gut_beitr::gut_beitr: besser hätte es man nicht formulieren können :Beer:

  • so...
    tut mir echt leid dass ich hier alle verückt gemacht habe aber ich komm von dem gedanken nich weg das ich angezeigt wurde , da der anzeigende dies gegenüber mir auch geäußert hat .
    dennoch steht in meiner vorladung ZEUGENSCHAFTLICH



    MFG

    liegt der roller schrott im graben , hat die simme zugeschlagen!! :furious:

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