Nötigung im Strassenverkehr !

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  • Anwalt ist auch deswegen wichtig, weil nur der Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen darf. Dann wird auch schnell klar, wer die angeblichen ZEugen sind und was die gesehen haben wollen...


    doch kanst du du musst nichts erzählen was dich selbst belasten würde

    Du musst Angaben zu Name, Geburtstag, Geburtsort, Wohnsitz machen. Alles weitere musst Du ALS BESCHULDIGTER einer Straftat nicht machen.
    Bist Du schon in der Ausbildung? Hast Du die Probezeit schon hinter Dir?
    Wenn ja, dann kann Dich deswegen keiner feuern ;)
    Ausbildungsverordnung lesen ;)

    Wer krass beschleunigen kann, muss noch krasser bremsen können.



    Wer im Raum Berlin Hilfe beim Schrauben braucht, kann mir gern eine PN schicken (auch Motor spalten!).

    Einmal editiert, zuletzt von Daysleeper-1983 ()

  • also kann ich da auch einfach anrufen und denen sagen das ich ohne nen anwalt nix sagen möchte und dann einfach nich da erscheinen?
    oder was soll ich den jetzt sagen
    ich meine ich bin noch minerjährig und in dem schreiben steht :




    Vorladung


    Sehr geehrte erziehungsberechtigte ****


    In der Ermittlungssache
    Nötigung im Strassenverkehr am 02.09.2013, 19:45 in Warburg
    ist die zeugenschaftliche Vernehmung Ihres Sohnen Fabian **** erforderlich.
    Sie werden gebeten ,am Dienstag 17.09.2013, um 12 uhr
    bei der Polizeidienststelle
    in Begleitung der oben genannten Person vorzusprechen bzw. deren Erscheinen zu veranlassen.

    liegt der roller schrott im graben , hat die simme zugeschlagen!! :furious:

  • ja ehrlich war ich zu meinem chef er hat gegrinst und meinte solange du noch weisst wie du zur arbeit kommst und solange du deinen führerschein fürs auto bekommst ist allrs in ordnung ^^
    nein ich denke ich werde am dienstag dahin gehen und dem polizisten das ganze mal schildern und auch den namen meines zeugen angeben dann stehen ja eh zwei aussagen gegen eine und dann wird das hoffentlich klappen !



    mfg

    Immer diese Annahme, dass der Recht bekommt, der mehr Aussagen hat. Blödsinn. Nur Fragen beantworten. Nicht rumschwafeln. Du weist doch garnicht, wer da was erzählt hat. Also erstmal vorsichtig bleiben und BEI DER WAHRHEIT!


    also kann ich da auch einfach anrufen und denen sagen das ich ohne nen anwalt nix sagen möchte und dann einfach nich da erscheinen?



    Du musst da auf jeden Fall hin. Sonst wird es teuer, weil Du nicht da warst und außerdem musst Du einer Vorladung getzlich Folge leisten. Nimm Deine Letern mit. Und die sollen darauf bestehen, dass die während der Aussage anwesend sein wollen. Das mögen Bullen nicht und finden allerhgand Argumente, warum sie alleine mit dir reden wollen. Und: Mach Deinen Eltern klar, dass die nicht einfach drauf los plappern sollen, auch wenn sie es gut meinen. Eltern haben manchmal das Talent, ihre Kids bei den Bullen noch tiefer in die Scheiße zu reiten...!!!!! :dash:

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  • das mit dem anwalt ist ja ne gute idee , meine eltern meinen aber das wäre unnötig
    und ich selber kann den nicht finanzieren und ob das dann mit dem antrag was wird ? (da ich bei meinen eltrn wohne)

    liegt der roller schrott im graben , hat die simme zugeschlagen!! :furious:

  • Einer polizeilichen Vorladung muß man nicht nachkommen. Nur einer richterlichen oder staatsanwaltlichen Vorladung.
    Höflichkeitshalber sollte man aber zumindest den Termin absagen, muss da auch keine Gründe angeben.

    Bild von Abload.de nicht mehr verügbar? Kurze PN und ich binde es neu ein, ist alles noch vorhanden!

  • was mir gerdae auffällt da steht zeugenschaftliche vernehmung
    nirgenwo steht das ich beschuldigt bin ....
    dann werde ich dienstag dahin gehen und mir erstmal anhören was die polizei sagt , wem jetzt genau die nötigung vorgeworfen wird und wie die ausgesehen haben soll ...
    muss mir die polizei darüber auskunft geben wie die nötigung angeblich stattgefunden hat ?

    liegt der roller schrott im graben , hat die simme zugeschlagen!! :furious:

  • Dann erst recht, weil Du kein eigenes Einkommen hast bzw. als Azubi sehr wenig verdienst ;)

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  • Zitat

    das mit dem anwalt ist ja ne gute idee , meine eltern meinen aber das wäre unnötig


    Vielleicht solltest du deinen Eltern mal klarmachen, dass man dir eine schwere Verkehrsstraftat vorwirft und dass im Falle einer Verurteilung die Busfahrkarten der nächsten Jahre deutlich teurer werden, als das, was der Anwalt verlangt.


  • muss mir die polizei darüber auskunft geben wie die nötigung angeblich stattgefunden hat ?


    Natürlich.
    Oder willst du fragen: "Welche Nötigung meinen Sie denn? Gestern hab ich ne Oma angehupt, Montag hat mein Kumpel so nem Rollerpenner den Scheibenwischer gezeigt aber nur, weil der lahme 50 im Ort gefahren ist!" ?


    Sich selbst rein reiten durch Laberflash in der Aufregung ist ja die Hauptgefahr in die man sich so freiwillig begibt. Rechtsgrundsatz ist immer noch daß die Schuld bewiesen werden muss, nicht die Unschuld.

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  • Natürlich.
    Oder willst du fragen: "Welche Nötigung meinen Sie denn? Gestern hab ich ne Oma angehupt, Montag hat mein Kumpel so nem Rollerpenner den Scheibenwischer gezeigt aber nur, weil der lahme 50 im Ort gefahren ist!" ?


    Sich selbst rein reiten durch Laberflash in der Aufregung ist ja die Hauptgefahr in die man sich so freiwillig begibt. Rechtsgrundsatz ist immer noch daß die Schuld bewiesen werden muss, nicht die Unschuld.

    Ganz genau. Die müssen DIR DEINE SCHULD beweisen. Deswegen rede ich ja die ganze Zeit davon, ruhig zu bleiben und NICHT RUMZUSCHWAFELN! AUCH DEINE ELTERN NICHT!

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  • Die Eltern haben übrigens auch bei Minderjährigen kein Recht, bei der Zeugenaussage dabei zu sein. Du musst es ihnen explizit erlauben.


    Edit: wääh, unsicher ob das so ist, kommt wohl drauf an. Musst mal googeln. Sie sollen einfach die Füße still halten ;)

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    Einmal editiert, zuletzt von Gonzo ()

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