Nötigung im Strassenverkehr !

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  • Hier wurde schon mehrmals gesagt was gemacht werden muß:


    "Geh zum Anwalt"


    Alles andere ist wild spekulativ und Humbuk.


    Und sowohl als Beteiligter und auch als Beschuldigter wird man zeugenschaftlich befragt!


    Ich wünsch dir jedenfalls viel Glück und die Einsicht, dass es ohne Anwalt nicht geht.


    Habe ich schon am eigenen Leib erlebt!


    LG jubifahrer

    "Sie haben sich mit dem Erwerb Ihres SIMSON-Kleinkraftrades in die Millionenschar der SIMSON-Freunde eingereiht.
    Wir freuen uns darüber und bitten Sie, sich stets rücksichtsvoll und diszipliniert im Straßenverkehr zu verhalten, damit Leid und materielle Schäden vermieden werden."
    Das Verkehrsicherheitsaktiv im VEB Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk

  • Bis jetzt ist niemand angeklagt... es gibt eine Anzeige (gegen wen auch immer). Und das bedeutet nur, dass die Polizei einen Tathergang ermitteln muss. Die gesammelten Informationen gehen zum Statsanwalt und der entscheidet dann ob die Anzeige fallen gelassen wird oder ob er weitere Schritte für nötig hält.


    Ich denke ein Anwalt ist hier übertrieben. Man könnte aber mal bei ner Rechtsberatung anrufen, dort bekommt man bestimmt qualifiziertere und verlässlichere Antworten als im Simsonforum...


    Ach und wenn dein "Bekannter" das hier liest, amüsiert er sich bestimmt noch mehr!

  • wenn ich das hier


    Zitat

    2 weitere rollerfahrer vor uns - die beiden waren uns bekannt und keiner konnte sich so wirklich leiden.


    dann kann ich nicht mehr vor lachen :auslachen:




    tut mir leid das ich frage, aber seid ihr alle grad eben 16 geworden? oder hat dem anderem die freundin auf dem schulhof ausgespannt?


    das sind so kinkerlitzchen die wirklich in postpubertärem alter vorkommen, aber nie bei erwachsenen. ich als polizist hätte ich gesagt. ab in die sandkiste und mit förmchen bewerfen und gut wäre :a_bowing:



    Ahoi!



  • so...
    tut mir echt leid dass ich hier alle verückt gemacht habe aber ich komm von dem gedanken nich weg das ich angezeigt wurde , da der anzeigende dies gegenüber mir auch geäußert hat .
    dennoch steht in meiner vorladung ZEUGENSCHAFTLICH



    MFG


    Wenn du als Zeuge vorgeladen wirst, bist du kein Beschuldigter. Geh also dort hin oder Ruf an. Ohne Anwalt. Bei der Geschichte lacht sich ja jeder kaputt, der etwas mit der Juristerei am Hut hat. :dash:

  • Ich verstehe auch nicht was das soll. Bleib locker, du bist dem Hinterhergefahren und hast den nicht vom Roller getreten. Hinterherfahren tun LKW auf der Autobahn stundenlang. Was ne Arbeit für die Polizei.....


    Ich bin auch der Meinung das du nicht zur Polizei musst, aber ich verstehe auch nicht warum du da nicht hingehst. Bekommst ja "Sonderfrei" und mit denen Reden kann man ja. Dein Namen und so kannst du den ja angeben. Auch kannst du denen deine Verwunderung mitteilen, das ein Weg zum Supermarkt Nötigung ist. Andere Sachen braauchst du den nicht zu erzählen.


    Zitat

    weiterhin erzält er ich wäre mit 80 ! (s51 originalzustand) durch die schrittempozone gefahren ....

    Das ist das geilste, ich meine was fährt deine. Hand auf Herz 65? 70? Aber egal, das meine ich jetzt nicht. Wenn du du mit 80 Hinterhergefahren bist, warum fährt sein Roller denn überhaupt 80? Wenn du Glück hast steht das ja in der Anzeige.


    Aber alles im allen finde ich das die reinste Kinderka**** , heutzutage schreien die Kids (leider auch meine) für jeden Furz Anzeige. Ich finde das eine ganz komische Entwicklung. Reden kann keiner mehr, oder will keiner mehr.

    Ich suche eine Fahrbereite KR51 - Bj oder Ez 1977 Ich habe eine Fahrbereite KR51K BJ1977 :bounce:

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