Was ändert sich bei der Klasse A1?
Die bisherige Definition - Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW - wird ergänzt: Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden. Leichtkrafträder die bis zum 19.01.2013 erstzugelassen worden sind, können weiterhin mit der Klasse A1 geführt werden, ohne das neue Merkmal zu beachten. Die bisherige 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige entfällt!!
Meine Frage lautet kann ich jetzt auch mehr als 125ccm
Fahren wenn die Nennleistung nicht mehr als 11kW (0,1kW/kg)beträgt??
Beispiel:: Eine MZ ES150 hat 8kW und 10PS