E-Prüfzeichen an der Beleuchtung, muß das sein??

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  • und genau dadurch bekommt man dann irgendwann keine kappen mehr.
    weil dann alle in privaten lagern irgendwo versteckt liegen


    aber was will man machen, wenn du neue kaufen willst, diese aber trotz baugleichheit verboten sind ... da bleibt nur die günstige alternative ddr kappen rauf zu machen und man weis nie wann man mal nen neuen blinker brauch, reicht schon nen umfaller, dann is die kappe futsch und du stehst da, weil man keine kappe auf lager hat :a_bowing:

  • aber was will man machen, wenn du neue kaufen willst, diese aber trotz baugleichheit verboten sind ... da bleibt nur die günstige alternative ddr kappen rauf zu machen und man weis nie wann man mal nen neuen blinker brauch, reicht schon nen umfaller, dann is die kappe futsch und du stehst da, weil man keine kappe auf lager hat :a_bowing:



    Dazu kommt bietet man dann neu teile aus DDR bestand an,kommt das Gejammer über denn Preis.

  • Wenn der Teiledealer wieder da ist,kannst du ja mal einen Satz Blinker und eine Rücklichtkappe für mich abgreifen,Basti ;)


    @Lehdings: das war aber Gebrauchtware



    Thomas erinnere mich bitte im Mai noch mal dran :D

  • ISO 9001 ist nicht pflicht, aber macht die das Genehmigungsverfahren einfacher. Sonst gibt es andere lustige Auflagen des KBAs.

    tobias, das ist eigentlich recht unproblematisch. Wenn der Hersteller bzw. der Genehmigungsinhaber kein ISO - Zertifikat hat, gibt es auch noch andere Möglichkeiten, wie er ein Qualitäts-Managementsystem nachweisen kann (z.B. durch ein Audit vor Ort von einem KBA Mitarbeiter). Wichtig ist vor allem, daß der Genehmigungsinhaber nachweist, daß die Teile (Fahrzeuge), die er auf den Markt bringt, genau der Genehmigung entsprechen. Ich denke, das wäre für Firmen wie MZA kein grösseres Problem.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • tobias, das ist eigentlich recht unproblematisch. Wenn der Hersteller bzw. der Genehmigungsinhaber kein ISO - Zertifikat hat, gibt es auch noch andere Möglichkeiten, wie er ein Qualitäts-Managementsystem nachweisen kann (z.B. durch ein Audit vor Ort von einem KBA Mitarbeiter). Wichtig ist vor allem, daß der Genehmigungsinhaber nachweist, daß die Teile (Fahrzeuge), die er auf den Markt bringt, genau der Genehmigung entsprechen. Ich denke, das wäre für Firmen wie MZA kein grösseres Problem.


    Gruss von Frank

    Ja, das meinte ich mit Auflagen.


    Es ist ja auch kein Geheimnis wie so ein Typverfahren abläuft, man muss nur ein Blick auf die HP vom KBA werfen, da steht das genau beschrieben wie das nach §22a geht:


    http://www.kba.de/cln_033/nn_1…gen__node.html?__nnn=true



    MfG


    Tobias

    Einmal editiert, zuletzt von Rossi ()





  • Dann frag doch bei MZA einfach mal an, und stell die Antwort die du bekommst dann hier rein.
    Dann wissen wie alle was MZA davon hält,und was sie in der Hinsicht machen werden.



  • Dann verlink es hier her :rolleyes:


  • alles was du da aufgezählt hast hab ich tonnenweise in neuruppin gesehen. hs1 scheinwerfer nicht soo viel, aber auch einige


    soll ich dir nächstes mal 20 parkleuchten für 20€, und 100 s51 blinkerkappen für nen hunni mitbringen?
    dann haste dein zeug fürs lager



    und von wegen "wenn sich alle was ins lager legen gibts bald keine mehr".


    wie viele von euch haben mehr als 2 mopeds, und es gibt sie immer noch billig??????

    Common rail Diesel Turbo Injection

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