Wenn man den Bericht liest, erfährt man aber auch, dass er unterwegs Probleme mit der Polizei hatte, die ihm nicht glauben wollte, dass er überhaupt Zweiräder mit seinem Autoführerschein fahren durfte.
In welchem Land mit der Simson s51 mit m schein fahren
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Die Behörde hat keine veraltete Angabe gemacht, sondern die passende, denn der TE ist im Besitz der Klasse M. Erst mit dem Umschreiben auf den neuen Führerschein erwirbt er die Klasse AM.
Stimmt so aber auch nicht. Auf der gleichen Seite vom ADAC steht:ZitatDie meisten Änderungen betreffen die Krafträder, die nun in die Klassen AM, A1, A2 und A eingeteilt werden. Sämtliche Erweiterungen gelten auch für Altinhaber, unabhängig von einem Umtausch.
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In Deutschland darf ja auch jeder Tourist mit seinem im Ausland zugelassenen Auto fahren.
Wobei du Auto, also Klasse "B" nicht mit "M" vergleichen kannst.
der Autoführerschein ist überall gleich, das ist klar. Aber mach den anderen mal klar das du mit "M" Mopped fahren darfst...
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Stimmt so aber auch nicht. Auf der gleichen Seite vom ADAC steht:Die Klasse M ist aber eine nationale Klasse, wie oben schon beschrieben. Die AM hingegen ist eine EU-Klasse. Das ist der kleine, aber feine Unterschied.
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Unabhängig von dem hier behandelten Problem sind in der EU alle Führerscheine anerkannt.
Dazu braucht es keine Buchstaben.Wenn man mit dem großen grauen Lappen, der vor 1980 gemacht wurde, mit dem Autoführerschein Klasse 3 ein 125ccm-Motorrad fährt, ist das in jedem Land gültig. Ob die Polizisten in dem jeweiligen Land den deutschen Führerschein lesen können oder nicht, ob sie wissen, daß die Klasse 3 vor 1980 auch Motorräder bis 125 ccm einschließt, ändert daran nichts.
Das gleiche würde für einen grauen Lappen mit der Klasse 4 vor 1980 gelten (damals ausgestellt nur für Kräder bis 50 ccm ohne Geschwindigkeitsbegrenzung; inzwischen gültig bis 125 ccm)!Wenn ein Polizist im Ausland unbedingt Streß machen will, kann er das. Das ist lästig; da muß man dann einfach durch.
Solange der Führerschein gültig ist, wird nichts (außer Ärger) dabei herauskommen.-
Das hier angesprochene Problem ist aber, ob man in dem jeweiligen Land mit dem hier gültigen Führerschein (z.B. Klasse 5 bis 1980, Klasse 4 danach, Klasse M noch später und Klasse AM heute) die Simsons bis 60 km/h ebenfalls fahren darf.
Und solange es da keine definitive Aussage von dem entsprechenden Land gibt (um welche sich diese drücken, weil sie es selbst nicht wissen ...), kann man nur fahren und hoffen, daß es deswegen keinen Streß geben wird (falls doch, dann besser vorbeugend eine Rechtschutzversicherung haben und abwarten, was bei der Klagerei herauskommen wird).__________________________________________________
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Unabhängig von dem hier behandelten Problem sind in der EU alle Führerscheine anerkannt.
Dazu braucht es keine Buchstaben.Wenn man mit dem großen grauen Lappen, der vor 1980 gemacht wurde, mit dem Autoführerschein Klasse 3 ein 125ccm-Motorrad fährt, ist das in jedem Land gültig. Ob die Polizisten in dem jeweiligen Land den deutschen Führerschein lesen können oder nicht, ob sie wissen, daß die Klasse 3 vor 1980 auch Motorräder bis 125 ccm einschließt, ändert daran nichts.
Das gleiche würde für einen grauen Lappen mit der Klasse 4 vor 1980 gelten (damals ausgestellt nur für Kräder bis 50 ccm ohne Geschwindigkeitsbegrenzung; inzwischen gültig bis 125 ccm)!...
Grundsätzlich, d.h. mit Ausnahmen werden ausländische Führerscheine anerkannt. Siehe hier: http://www.auswaertiges-amt.de…hrerschein.html?nn=383016
Weiterhin ist es so, dass eine Übersetzung des Führerscheins vorliegen muss, falls dieser im Reiseland nicht eindeutig lesbar ist. Das sind internationale Führerscheine.
Wenn ich zusammenfassen darf:
Klasse M im Ausland: KANN anerkannt sein
Klasse AM: ist im Ausland anerkannt
-> beide Klassen berechtigen zum Fahren bis 50ccm/45 km/hSimson mit 60 km/h
-> das jeweilige Land muss auch dies anerkennen oder in diesem Land hat die Klasse AM keine Geschwindigkeitsbegrenzung
-> ersteres wird es nicht geben, da dafür kein Bedarf besteht und zweites wäre zu prüfen (glaube aber nicht, dass es so ein Land gibt)=> Klasse A1 und Versicherungskennzeichen
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Weiterhin ist es so, dass eine Übersetzung des Führerscheins vorliegen muss, falls dieser im Reiseland nicht eindeutig lesbar ist. Das sind internationale Führerscheine.
Deshalb sind auf den Plastik Führerscheinen für die Polizisten kleine Bildchen drauf .
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Die Piktogramme sind nicht wegen Polizisten drauf, die die Klassen nicht lesen können
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Die Klasse M gilt nur in Deutschland. Darfst also nicht im Ausland fahren.
Ich dachte erst es geht nur um die 45 oder 60km/h.
Daher brauchst Du einen Motorradführerschein.
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Die Klasse M gilt nur in Deutschland. Darfst also nicht im Ausland fahren.
Ich dachte erst es geht nur um die 45 oder 60km/h.
Daher brauchst Du einen Motorradführerschein.
Das mag ja stimmen, aber mit AM bleibt das Problem mit 45/60km/h.
MfG
Tobias
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