Genau. Und nicht der Beruf (manche Leute sind irrtümlich der festen Überzeugung, man müssen auch einen Beruf angeben. Was für ein Quatsch!).
Nicht ganz richtig. Die von mir oben genannten Angaben identifizieren eine Person eindeutig. Jedoch gibt es noch zusätzliche Pflichtangaben. Ist aber mehr etwas für den Sachbearbeiter in der K oder für das Gericht. Den Polizisten auf der Straße interessieren die recht wenig.
sieh dazu §111 OWiG
Zitat
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.
(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.