Polizei nimmt Personalausweiß mit

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  • Hansi0057 .... :rolleyes:



    Ausgangspunkt war die Rotlichtfahrt. Dabei wurde gegen 2 Vorschriften verstoßen, wobei diese tateinheitlich begangen worden und somit nur der höchste geahndet wird. Dies ist die Rotlichtfahrt (45€/1P). Die Beförderung einer zweiten Person kostet wahnsinnige 5€ :D .



    Aushändigungspflicht des Perso -> §1(1) PAuswG


    Zitat

    (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.


    Weiterhin war dein Ausweis vermutlich nicht mehr gültig und er ist demzufolge Einzuziehen.


    §28 i.V.m §29 PAuswG


    §28

    Zitat

    (1) Ein Ausweis ist ungültig, wenn


    1. er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist,
    2. Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder – mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe – unzutreffend sind oder
    3. die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.


    (2) Eine Personalausweisbehörde hat einen Ausweis für ungültig zu erklären, wenn die Voraussetzungen für seine Erteilung nicht vorgelegen haben oder nachträglich weggefallen sind.
    (3) Störungen der Funktionsfähigkeit des elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmediums berühren nicht die Gültigkeit des Personalausweises.


    §29

    Zitat

    (1) Ein nach § 28 Abs. 1 oder Abs. 2 ungültiger Ausweis kann eingezogen werden.
    (2) Ein Ausweis kann sichergestellt werden, wenn


    1. eine Person ihn unberechtigt besitzt oder
    2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Voraussetzungen für eine Einziehung nach Absatz 1 vorliegen.


    (3) Eine Sicherstellung oder Einziehung ist schriftlich zu bestätigen.


    Sicherstellungsformular erhalten?



    Ob es richtig ist, dass du ein Bußgeld und eine Anzeige (vermutlich bzgl. des abgelaufenen Ausweises) erhälst oder ob die Anzeige die Bußgeldanzeige ist, weiß ich nicht.

  • @ MuZ, bist du Polizist?

    Das dürfte doch inzwischen hier allgemein bekannt sein.


    Ich finde es aber sehr gut, daß er sich die Mühe macht, uns hier über die einschlägigen Bestimmungen aufzuklären (bevor seine Kollegen uns abkassieren und Punkte verteilen).


    __________________________________________________

  • Abwarten, was tatsächlich dann im Bußgeldbescheid steht. Punkte und meist auch die Höhe des Bußgelds sind im Bußgeldkatalog fest vorgeschrieben. Es kommt auf den Tatbestand an.


    Da sie Dir den Ausweis zurückgegeben haben, bestand vielleicht gar keine rechtliche Handhabe für dessen Mitnahme?
    Dann hätten sie nämlich Mist gebaut (der mit einer Aufsichtsbeschwerde geahndet werden kann). Wenn Du Glück hast, halten sie sich dann auch mit der Anzeigerei etwas zurück?


    ______________________________________________________

  • Lass dir den Namen und die Dienstnummer geben und mache eine schriftliche Beschwerde (Dienstaufsichtsbeschwerde) bei ihrem Vorgesetzten.
    Das ist auf jeden Fall keine übliche Handlungsweise und sehr sehr suspekt. Hier schlummern schon diverse Verfahrensfehler.

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