Polizei nimmt Personalausweiß mit

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  • Moin Leute, ich wollte mal fragen ob die Polizei berechtig ist meinen Personalausweiß mitzunehmen nachdem sie die Personalien aufgenommen haben,


    Eine gewisse Person ist mit Fahrrad über eine Rote Ampel gefahren mit einer Person 2 auf dem Gepäckträger was für folgen gibt es?


    Die Polizei behaupttete ein Punkt in Flensburg und Bußgeld sowie eine Anzeige.




    cheers

  • ... ach du Schei.. ... puuuuuhhhhhhhhhhhh ! na das ist ja mal ein Ding (waren das "echte" Polizisten ? ? ?) immer den Dienstausweis zeigen - und sich nicht deren "Personalausweis" zeigen/aufschwatzen lasen! - wobei die Frage aufkommt: wessen "Personal" sind wir eigentlich ? ? ? ! ! !
    die Polizisten sind nach (noch) geltendem Gesetz mit Sicherheit nicht berechtigt, einen PA - oder besser die "Clubcart" der "BRD-GmbH" so infach "einzuziehen" ! ! ! allerdings stehen diese (ähnlich den amerikanischen Cops) unter "Erfolgs-Druck" ! ! ! da genügt das geringste "Vergehen" im Straßenverkehr und schwupps, sind die "Papiere" - WEG ! Achtung !!! Wichtig! niemand MUß einem Polizisten seine Dokumente "aushändigen" !
    es genügt, wenn man ihm diese zur Einsichtnahme entgegenhält! jetzt werden sich welche zu Wort melden und sagen: "im Gesetz staht aber, ich MUß den "Behörden/Beamten" meine Dokumente "aushändigen" ! bla-bla-bla --- NEIN ! ! ! MUß ich nicht ! ! !


    kleines, eigens erlebtes Beispiel: mitte der neuziger Jahre in der Sparda-Bank sagte mir die Bankangestellte sehr freundlich, ich möchte ihr bitte meine EC-Cart geben - was ich vertrauensvoll auch tat! eine Sekunde später sagte sie mir hämisch grinsend: ihre EC-Cart ist jetzt eingezogen! sie dürfen diese niemals fremden Personen aushändigen!!! --- nach etwa 2 Wochen "durfte" ich meine "EC" auf Antrag und mit ner neuen Nummer abholen! --- das war Tatsache - es ist kein Scherz ! ! !


    und genau SO sollte man sich - vor allem heutzutage - gegenüber "Beamten/Behörden" verhalten ! die persönlichen Dokumente nur vor - zeigen(!) - NICHT(!) aushändigen ! ! ! wer möchte, suche hierzu nach (noch) geltendem RECHT(!) - und nicht nach "Gummi-Paragraphen" !


    ... soviel zum Thema !


    ... und: maximale Folge des mitnehmens einer Person auf dem Gepäckträger (egal ob Fahrrad oder Mopped - mal abgesehen von den Folgen eines Sturzes) ist - BUßGELD ! ! ! mehr NICHT !


    Gruß


    .................+++ nur die Simme ist alternativlos +++ die Würde der Simme ist unantastbar +++


    +++ auf Du junger Wandersmann, schaff Dir eine Simson an - 'ne Simson fährst Du lebenslang +++

    Einmal editiert, zuletzt von Hansi0057 ()

  • Das Problem ist nicht die 2. Person auf dem Fahrrad, sondern die rote Ampel!
    Da gibts auch als Radfahrer nen Punkt!

    Freiheit, Recht und Gerechtigkeit


    Bla Bla Blub, auf den Scheiß können wir auch noch ka..en

  • Nein der Personalausweis ist wieder auszuhändigen , da in Deutschland Ausweispflicht besteht und du dich ja nicht mehr ausweisen kannst

  • Ausweispflicht bedeutet einen Ausweis zu besitzen und nicht bei sich zu führen....


    Habe persönlich noch nie gehört das der Perso einbehalten wird, Führerschein ja, aber Perso?!

  • Ausweispflicht bedeutet einen Ausweis zu besitzen und nicht bei sich zu führen....


    gibttet dazu irgendwas greifbares, also womit man das nicht mitführen begründen kann?

  • hansi,
    Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Eine Bank ist keine Behörde und nach zwei(?) Jahren läuft aus Sicherheitsgründen eine EC-Karte ab, dann bekommst ne neue.

    Planung ist die Ersetzung des Zufalls durch den Irrtum! :panic:

  • Eine Bank ist keine Behörde und nach zwei(?) Jahren läuft aus Sicherheitsgründen eine EC-Karte ab


    meine is noch bis 12.2015 gültig :biglaugh: aber bestimmt weil es eine Girocard ist EC-Karten gibt es nicht mehr

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