Polizei nimmt Personalausweiß mit

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  • Genau. Und nicht der Beruf (manche Leute sind irrtümlich der festen Überzeugung, man müssen auch einen Beruf angeben. Was für ein Quatsch!).


    Nicht ganz richtig. Die von mir oben genannten Angaben identifizieren eine Person eindeutig. Jedoch gibt es noch zusätzliche Pflichtangaben. Ist aber mehr etwas für den Sachbearbeiter in der K oder für das Gericht. Den Polizisten auf der Straße interessieren die recht wenig.


    sieh dazu §111 OWiG


    Zitat


    (1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.
    (2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.
    (3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

  • Gut. Danke. Diesen Paragraph kannte ich nicht.
    Aber abgesehen davon, daß Bußgeld wegen einer OWi bei mir ohnehin nicht eingetrieben werden kann, habe ich auch gar keinen Beruf ("Lebenskünstler" ist nur eine Art Selbstbezeichnung, die aussagt, daß ich auch so durch´s Leben komme, was ja sozusagen schon eine "Kunst" ist ...), weshalb ich auch keinen angeben kann ...


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  • Nun melde ich mich auch mal zu wort. Sollte der Ausweis abgelaufen gewesen sein, ist die polizei berechtigt den ausweis ein zuziehen. Das gleiche ist mir vor einiger zeit auch passiert. Irgend wann kam dann ein brief vom ordnugsamt und musste ein verwahnugsgeld in höhe von 25€ bezahlen.


    Das mit dem rotlichtfahren ist ein verstoß und würd mit einen punkt und 40€ geahndet. wie schon einmal erwähnt wenn du mit fahrad gefahren bist und jemand hinten drauf hattest, das kostet bei uns 5€ .

  • was sieht denn eigentlich der bußgeldkatalog vor ,wenn jemand garkeinen führerschein besitzt,dann ist doch der punkt von ar...

    Bremsen, ist das Umwandeln von kostbarer Geschwindigkeit, in sinnlose Wärme

  • was sieht denn eigentlich der bußgeldkatalog vor ,wenn jemand garkeinen führerschein besitzt,dann ist doch der punkt von ar...


    Das mit den Punkten wird dann interessant wenn derjenige vor hat den Führerschein zu machen.


    mfg Jan

  • Wenn jemand gar keinen Führerschein hat, aber ein Kfz führt, zählt nicht der Bußgeldkatalog, sondern das Strafgesetzbuch (samt Vorstrafe als Folge).
    Bei Fußgängern und Radfahrern gibt es trotzdem bei Ordnungswidrigkeiten die im Bußgeldkatalog vorgesehenen Punkte (die sich ansammeln können, was dann eben erst gar keinen Führerschein möglich macht).


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  • Wie soll sich denn Jemand bei der Nächsten Ausweiskontrolle ausweisen wenn der Pozilist Ihm den Ausweis abgenommen hat ? Dann kann er ja sagen ich heiße Helmuth Kohl und bin ehemaliger Bundeskanzler . Das Gegenteil ist Ihm ohne abgelaufenem Ausweis nicht zu beweisen . Einem Kumpel von mir ist das vor zwei Jahren auf der Fahrt nach Suhl in Lohr passiert . Der Knödelpartisanen Polizist hat Ihm eine Anzeige wegen schwerer Kriminalität reingedrückt weil der Personalausweis ca 1/2 Jahr abgelaufen war . Als er dann bei uns im Bürgeramt einen neuen beantragen wollte , hat Ihn der Beamte gefragt wo der alte Perso sei . Auf die Aussage hin das er von einem Polizisten eingezogen wurde ,rief der Beamte bei der Wache in Lohr an und fragte erst in einem höflichen Ton wo denn der Ausweis geblieben ist . Es sei jetzt 14 Tage her als er ihn eingezogen hat . Dann wurde der Ton am Telefon lauter . Er hat dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Polizisten erstattet . Am Ende des Gespräches riefen sich beide Pateien dann zu .Unser Beamter meinte dann zu dem Polizisten ,wenn er soetwas mal wieder tun wolle , solle er es mit einem Bayern machen und nicht mit einem Hessen . Und auch bei mir auf der Arbeit im Bürgeramt Frankfurt sagt jeder das der Einzug des Personalausweises nicht rechtens ist .

    Wer auf Ost- Blech Runden dreht , hat ein Ost- Blech Runden Drehgerät !!!

  • Desswegen bekommt man ja auch eine Bescheinigung über die Einziehung. Dort sind dann alle Daten aufgeführt und derjenige kann sich damit (vorerst) ausweisen. Im Anschluss wird der Perso + Anzeige an die zuständige Behörde (Stadt) geschickt und gut ist. Wenn das alles nicht passiert ist, ist das schludriges Verhalten und sowas sollte auch ab und an bei geeigneter Stelle erwähnt werden.


    Zusätzlich sollte der neue Perso schnellstmöglich beantragt werden.

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