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  • Quellen und Paragraphen dazu?!



    §10 FZV:


    Zitat


    Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.

  • Mopedkennzeichen und Motorradkennzeichen sind also 2 Verschiedene Paar Schuhe?


    Die Frage ist auch ob es auf das DDR-Moped Überhaupt anwendbar ist, da ja zum einen damals das DDR-Gesetz galt und zum anderen Damals gar keine Kennzeichen vorgesehen waren weil Mopeds keine hatten.



    Also könnte man auf Bestandschutz, bzw. "Baumustergeprüft" plädieren?!

  • Die s70 hatte aber auch ne kennzeichen beleuchtung, also ein klarglas im rücklicht.
    Ist beim nachbau auch so.
    Wobei das ja auch ein LKR ist.

  • eben die S70 ist ein LKR und ist damals ja schon mit Kennzeichen rumgefahren, genauso wie der Sperber. Der hatte auch Kennzeichenbeleuchtung.



    Realität sieht nicht immer anders aus, manchmal wird man auch einfach nur beschissen oder abgezockt.

    Einmal editiert, zuletzt von Starheizer ()

  • Mopedkennzeichen und Motorradkennzeichen sind also 2 Verschiedene Paar Schuhe?


    Versicherungskennzeichen und amtliches Kennzeichen sind 2 paar Schuhe.


    amtliches Kennzeichen:


    https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__8.html


    Versicherungskennzeichen:


    https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__4.html


    bzw.


    https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__27.html


    Versicherungskennzeichen muss auch nicht beleuchtet sein, amtliches schon. Und Sperber und S70, SR80 hatten alle eine Kennzeichenbeleuchtung.


    MfG


    Tobias

  • Louis hat momentan Rabattwochen. Von 150 auf 100 Euro runtergesetzt, bemerkenswerte 33%. Der Helm MTR S5 ist auch von 70 Euro auf 40 Euro runtergesetzt. Bei Louis kann man übrigens schöne Schnäppchen schlagen. Vor einigen Monaten habe ich Motorrad-Planen (indoor) für 5 Euro das Stück bekommen, da kommt selbst China-Ware von ebay nicht mit.



    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Ich habe gerade ne S51B gekauft, gute Substanz und original Papiere.
    4 Gang, Tank komplett rostfrei, Rahmenteile haben nur Flugrost, Anschläge passen, Rahmen nicht verzogen, keine Beulen im Tankset.
    Elektronik Zündung jedoch keine Vape.
    Läuft und fährt, sieht nur nicht mehr schön aus.
    750 habe ich gegeben was meiner Meinung nach fair für beide Seiten ist.

  • Ich habe gerade ne S51B gekauft, gute Substanz und original Papiere.
    4 Gang, Tank komplett rostfrei, Rahmenteile haben nur Flugrost, Anschläge passen, Rahmen nicht verzogen, keine Beulen im Tankset.
    Elektronik Zündung jedoch keine Vape.
    Läuft und fährt, sieht nur nicht mehr schön aus.
    750 habe ich gegeben was meiner Meinung nach fair für beide Seiten ist.


    Fotos........ :search::search:

    Wenn Dummheit rollen würde, dann müsste so manch einer bergauf bremsen. :thumbup::lol::furious:
    Fuhrpark: am 24.08.21 geklaut

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