VERFLUCHT!!!
Es ist ein ANhänder!!!
Wenn dan ein Anhänger und nicht Anhänder!
Viel Spaß beim Anhänger Aufbau.
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Ich war in rage ![]()
soo. jetzt bin ich gerade dabei, ein typenschild nachzubauen.
Kann mir jemand sagen, wie die Fahrgest.-nr. drauf kommt.
also welche ziffern von dieser nummer M06453/78 kommen dann drauf?
Die ABE wird gerade erst erstellt, von daher sehe ich noch nicht, was drauf steht.
Bei mir steht da M 05065/80, auf dem Typschild nur 5065/80, das KBA hat gesagt, nur die Nummer ohne M und 0 wird in der Erlaubnis eingetragen.
sollte damit geklärt sein
Oi!
soo. jetzt bin ich gerade dabei, ein typenschild nachzubauen.
Kann mir jemand sagen, wie die Fahrgest.-nr. drauf kommt.
also welche ziffern von dieser nummer M06453/78 kommen dann drauf?
Die ABE wird gerade erst erstellt, von daher sehe ich noch nicht, was drauf steht.
Wenn ich es richtig auf dem Schirm habe, ist ein Typenschild ein Dokument.
Ergo wäre es Dokumenten Fälschung. Ich wäre vorsichtig ![]()
ich habe extra bei der KBA,TÜV(wollen beide keine Auskunft geben) und dekra diesbezüglich angerufen. Diese sagt; ich darf eine Kopie von meinem Typenschild machen und dieses dann als Ersatz für das eigentliche verwenden.
VERFLUCHT!!!
Es ist ein ANhänder!!!
genaun, nen Hänger haben die meisten von euch in der Hose ![]()
Schau mal:
ich habe extra bei der KBA,TÜV(wollen beide keine Auskunft geben) und dekra diesbezüglich angerufen. Diese sagt; ich darf eine Kopie von meinem Typenschild machen und dieses dann als Ersatz für das eigentliche verwenden.
Solche Aussagen sind immer schnell getroffen, so lange sie nicht schriftliches geben müssen wo ihr Name unten drunter steht.
Verlass dich nicht drauf.
Eventuell mischt sich ja MuZ hier noch mal ein, der wird es ggf. aufklären können!
Eventuell mischt sich ja MuZ hier noch mal ein, der wird es ggf. aufklären können!
Nööö, ich mische mich ein.
Es gilt Erläuterung 4 zu § 59 StVZO (Fabrikschild und Fahrzeug-Ident-Nr.). Diese Erläuterung ist von 1957 und vom Bundes-Verkehrsministerium im Verkehrsblatt 1957, S. 413 veröffenlicht. Leider gibt es sie nicht onlein, sie ist aber heute noch gültig. Sie besagt zum Fabrikschild, daß beim Fehlen desselben in den Fällen, wenn der Hersteller kein Ersatzschild mehr liefern kann, der Fahrzeughalter ein Ersatzschild anfertigen und anbringen lassen muss.
Gruss von Frank
Ich habe meinen Anhänger auch dem TÜV vorgeführt. Sie waren mit dem Anhänger selbst sehr zufrieden. Aber nicht mit der Kupplung. Diese Nachbaudinger sind ja alle nicht zulässig. Habe sie aber letztendlich doch durchbekommen.


Wie kann ich das zweite, falsche Bild wieder rauslöschen?
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