125 ccm mit Klasse B

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  • Heute teilte mir ein Kollege mit, dass man in Deutschland wohl bald mit Führerschein Klasse B (plus evtl 2-4 Doppel-Fahrstunden und max 15 PS) 125ccm Motorräder fahren darf.
    Warum? Weil das in vielen anderen Ländern der EU (Österreich, Schweiz, Frankreich, Spanien, Italien ...) so ist und die Fürerscheinregelung in der EU einheitlich sein soll.


    Hat jemand genauere Informationen dazu? Ich kann derzeit nur ungenauen Müll finden -.-

    Einmal editiert, zuletzt von Screwed ()

  • Heute teilte mir ein Kollege mit, dass man in Deutschland wohl bald mit Führerschein Klasse B (plus evtl 2 Doppel-Fahrstunden) 125ccm Motorräder fahren darf.
    Warum? Weil das in vielen anderen Ländern der EU (Österreich, Schweiz, Frankreich, Spanien, Italien ...) so ist und die Fürerscheinregelung in der EU einheitlich sein soll.


    Hat jemand genauere Informationen dazu? Ich kann derzeit nur ungenauen Müll finden -.-

    Da warte ich schon ein paar Jahre drauf aber das ist wohl ein Gerücht.......


    Mein Vater wollte mir seinen 100er Speedfight schenken aber leider darf ich den nicht fahren.....


    Aber das wird eine Wunschgedanke bleiben

    Nieder mit Keilriemen, es lebe die Simsonkette !!!!!!!!!!






    Neulich bei ebay
    Zündfunke kommt noch mal mit elsterglanz drüber und wie neu <==== :whistling: :tischklopp:




    Einmal editiert, zuletzt von SIMSON-Fan ()

  • Ab 2013 wird es viiiiiele Änderungen geben, was dern Straßenverkehr und auch den Führerschein angeht. Man darf gespannt bleiben!

  • Ich glaub dann wäre meine Simson-Ära vorüber. :huh:

  • Ich kann da aber nichts raus lesen, dass man den A1 führerschein dann automatisch haben sollte...
    Nur ist der Zugang zum großen A Führerschein ein wenig überarbeitet worden.
    Was ich ein wenig blöd finde, ist dass das die Klasse BE so nicht mehr weiter bestehen wird, da habe ich noch mal ca 400€ extra für meinen Führerschein gelassen :(

  • hier ein offizieller Text (von hier http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Aktuelles%20Gesetze.htm da dann 660/10 Seite 53 )



    Das dumme dabei ist, dass da auch wieder nix konkretes drinsteht - früher war es soundso, dann "Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
    hat sich mit der Forderung auseinandergesetzt, die Berechtigung zum Führen von Leichtkrafträdern wieder auf alle Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis auszudehnen".
    Und nu? Mit welchem Ergebnis denn? -.-

  • Ja
    darfst du


    der kommt aber auch erst 2013



    Mach den M


    wenn du nur Simmi fahren möchtest


    wenn du später mehr fahren willst mache A1


    M ist um längen billger ;)

  • jepi: Der BE fällt doch aber nicht komplett weg oder?
    Da werden doch wiede rnur die Gewichtsgrenzen angehoben?Oder les ich da was falsch raus?
    Weil ich wollt auch bald Autoschein machen und da wollt ich eigl. gleich BE mit dazu machen...

    Sei schlau: 8o
    Bleib Dumm! 8)

  • Hi,


    B und BE bleiben. Nur bei B fällt dieses Regelung mit dem Leergewicht > Anhängelast weg. Das heisst B ist dann Auto+Hänger 3,5tonnen maximal in Summe und BE ist 3,5tonnen Zugfahrzeug plus Anhänger.


    MfG



    Tobias

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