Republikflucht

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  • Danach besteht theoretisch ein "Schulrecht". Theoretisch. Praktisch hast du dadurch, dass du ja trotzdem weiter zur Schule gehst, Schulpflicht. Wenn du schwänzt, darfst du trotzdem mit den Konsequenzen rechnen.


    Und die Widrigkeiten des Lebens, ja, ist doch viel schöner als Jäger und Sammler, den wirklichen Gefahren des Lebens ausgesetzt, wo noch jeder hart fürs Überleben arbeiten musste, wo nicht manche alles in den Arsch geschoben bekommen, weil irgendein Vorfahre mal dem Adel beistand und niemand aus der Linie je mehr arbeiten muss, wo man noch merkt, was man für seine Arbeit bekommt, wo nicht die Unterbezahlte Putzfrau mit hohem Arbeitsaufwand ein Vielfaches weniger verdient als die leitende Position, die nichts tut, als 3 Mal am Tag Ja oder Nein zu sagen ...

  • Übrigens ist die Schulpflicht doch eigentlich nach der 9ten Klasse vorbei?!



    Nein die Schuhpflicht besteht bis zu 18 Liebesjahr dann endet sie ! :b_fluester:

  • Uns wurde in jetzt in der 10. am Anfang von fast jedem Lehrer gesagt, das wir länger machen wollten und wir hätten gehen können, wenn wir wollten, und den rest jetzt freiwillig machen.
    s50b2: Wusste garned, das es ne Schuhpflicht gibt? :tongue:

    Sei schlau: 8o
    Bleib Dumm! 8)

    Einmal editiert, zuletzt von schied1er ()

  • Nein, Schulpflicht gibt es bis zur Volljährigkeit. Als ich mit 17 von der Schule abging und als Arbeiter anfing, bekam ich eine Zwangsladung, bis zur Vollendung meines 18ten Lebensjahrs einmal in der Woche in eine "Berufsschule" zu gehen (obwohl ich gar keinen Beruf habe!). Ich ging da nur einmal hin. Da saßen dann so ca. vier Leute gelangweilt herum und haben die Wände angestarrt oder Comics oder Po**oheftchen gelesen und gewartet, bis der Blödsinn endlich wieder vorbei ist. Den "Lehrer" hat das genauso angeödet. Ich bin dann einfach ´rausgegangen und auch nie wieder hin. Offenbar wurde mein zukünftiges Fehlen von der Schule nicht den Behörden gemeldet, sodaß diese dachten, ich ginge da weiterhin einmal in der Woche hin, und haben mich in Ruhe gelassen (bin dann einige Monate später auch 18 geworden, sodaß sie dann ohnehin nichts mehr hätten machen können).


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  • Wenn du die 10. fertig hast
    und nicht zur Lehre willst oder so musst du halt auf ne Schule gehen, Berufsvorbereitendes Jahr oder so ^^.
    Erst wenn de 18 bist kannst auf de Faule haut liegen

    FolksWagen

  • Zitat

    Die Vollzeitschulpflicht dauert in der Regel bis zum Abschluss des 9. Schulbesuchsjahres, in einigen Bundesländern bis zum Abschluss des 10. Schulbesuchsjahres.


    Die Berufsschulpflicht beginnt nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht. Die Berufsschulpflicht kann entweder durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung, durch Bildungsgänge an einer Berufsbildenden Schule oder durch den Besuch der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II einer Allgemeinbildenden Schule erfüllt werden. In der Regel endet die Berufsschulpflicht mit dem Ende der Berufsausbildung bzw. mit dem zwölften Schulbesuchsjahr. Die näheren Details und weitere Alternativen zum Nachkommen der Berufsschulpflicht unterscheiden sich je nach Bundesland.


    Bei mir hatten sie eben eine "Klasse" für Leute, die keinen Beruf machten, aber noch keine 18 waren. Die sicherte lediglich dem "Lehrer" (für einen halben Tag in der Woche) einen Arbeitsplatz, war aber ansonsten völlig sinnlos, d.h. hinausgeworfenes Steuergeld aufgrund dieses sinnlosen Schulzwanges bis zur Volljährigkeit.


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    Einmal editiert, zuletzt von Schwabe ()

  • Wie oben schon aus dem Link zitiert:

    Zitat

    Die Berufsschulpflicht beginnt nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht.


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  • Naja ich meinte das nur als Erklärung, warum meine Lehrer immer sagten das wir jetzt freiwillig hier sind.
    Naja bei der Tabelle bei den Bundesländern steht ja bei vielen die Berufsschulpflicht in Klammern dabei.
    Bei Thüringen steht da nur 9 Jahre und gut ist.

    Sei schlau: 8o
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