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  • Aber da bleibt immer noch: kein Kaufvertrag, nur Teilgeschäftfähig da erst 17 Jahre alt.Und da du keinen Kaufvertrag besitzt, hast du meiner Meinung nach auch keine Mängel festgeschrieben und er hat einen Zeugen den du nicht nicht hast.Und irgendwie zeigt dein Verhalten meiner Meinung nach auch das du nicht wirklich Geschäftfähig bist.
    Barmbeck Basch

  • für solche fälle ist es übrigens immer gut eine rechtsschutzversicherung fürs Kfz zu haben, weil schon eine beratung vom anwalt ins geld geht und briefe schreibt der auch nich umsonst...


    Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).
    ich nehme an deine eltern wusste bescheid. in sofern kein problem ein jahr zu spät auf die welt gekommen zu sein :D außerdem bezieht sich das glaube ich vielmehr auf dinge die man sich kauft.

    Einmal editiert, zuletzt von Senfy ()

  • weisst heisst nicht Geschäftsfähig? Ich habe mein erstes Fahrzeug verkauft!


    Ich denke mal ich warte erstmal ab, der wird morgen mit mir Telefonieren, was würdet ihr ihn vom Gestez her erklären? Genau das?

    :evil: Gib Rollern keine Chance! :evil:

  • de.wikipedia.org da steht alles drin über geschäftsfähigkeit. sowas lernt man aber auch in der schule. stichwort "taschengeldparagaph".


    noch einmal auf den punkt gebracht:
    1. du darst dein eigentum verkaufen auch mit 17. wenn deine eltern nicht gegen den verkauf hatten ist diese sache ist schonmal erledigt.
    2. macht man bei fahrzeugen IMMER einen schriftlichen kaufvertrag auch wenn das nicht vorgeschrieben ist. egal ob man käufer oder verkäufer ist.
    3. er muss dir beweisen das du ihn arglistig getäuscht hast. weil kein vertrag vorliegt kann jeder alles behaupten aber nichts beweisen. was gut für dich ist.
    4. wenn du keinen bock auf stress mit deinen eltern hast, weil sie von dem verkauf nichts wussten und dir die ohren langziehen, dann nimm die karre wieder zurück.
    mach das übrigens auch wenn du wirklich was am motor verschwiegen hast.

  • Warum ist der Kaufvertrag so wichtig? Der Typ hat dem threadersteller das Geld in bar gegeben und dafür das Fahrzeug plus Papiere erhalten. Somit ist der Besitz an der käufer übergegangen. Dass Blinker und Hupe nicht gefunzt haben, war dem käufer bekannt und der Motor lief ja nicht ganz rund, wie der Käufer ja selber gemerkt hat. Da ihr ja keinen Vertrag habt, wo genau geregelt ist, wie eine Garantie auszusehen hat, dürfte der käufer meiner Ansicht nach kein Recht auf eine Rückabwicklung des mündlich abgeschlossenen Kaufvertrages haben.
    Ist meine Ansicht dazu richtig oder spricht da etwas gegen? Bin kein Jurist ;)

  • junx ganz langsam,


    grundsätzlich bedarf es beim verkauf eines fahrzeuges keines schriftlichen vertrages. der vertrag ist wirksam. außerdem hat er schon bezahlt. das heißt, er hat durch "konkludentes" handeln den vertrag geschlossen, außerdem ist die zahlung ein schuldanerkenntnis. er hat also dadurch auch "zugegeben", dass es sich um einen kauf handelt und er dir den kaufpreis schuldet. du kannst ihm sagen er kann das moped abgeben, aber geld behälst du ;) er müsste dir ja das geld gegen deinen willen abnehmen, um den kauf rückgängig zu machen, und zwingen darf dich laut gesetz keiner. dass du privatverkäufer bist ist auch offensichtlich von daher hat er einfach pech...und selbst wenn die kiste ne macke hat und er fährt probe und merkt es und trotzdem kauft dann hat er diesem umstand akzeptiert. von daher ganz locker. wenn du nen gutes gewissen hast behälte das geld und sag ihm vertrag ist wirksam, es gibt kein rücktrittsrecht oder ähnliches basta!


    grüße


    *edit* brauchst du gesetzestexte oder paragraphen auf die du dich beziehen kannst, dann poste ich dir die entsprechenden

    Zitat von Genosse Daywalker

    Am besten ihr lasst das Moped immer stehen. Dieses Fahren fördert extrem den Verschleiß hab ich mir sagen lasssen. Da muss man echt aufpassen.

  • ja, wenn jemand einen artikel als i.o. verkauft der dann defekt ist,haftet der verkäufer egal ob kaufvertrag und gewährleistung ausgeschlossen!so wird das der richter sehen ich übrigends auch,wenn ein paar tage vergangen wären dann sicher nicht.
    zudem ist es blödsinn irgend jemanden wegen so einem lächerlichen wert zu verklagen,kostet für beide mehr als alles andere.
    3.ich kenn ja die typen nicht aber ne neue kfz-scheibe kostet sicher auch 8|

    gestohlen in Badrina bei Leipzig,wer ihn sieht bitte melden


  • ja, wenn jemand einen artikel als i.o. verkauft der dann defekt ist,haftet der verkäufer egal ob kaufvertrag und gewährleistung ausgeschlossen!so wird das der richter sehen ich übrigends auch,wenn ein paar tage vergangen wären dann sicher nicht.
    zudem ist es blödsinn irgend jemanden wegen so einem lächerlichen wert zu verklagen,kostet für beide mehr als alles andere.
    3.ich kenn ja die typen nicht aber ne neue kfz-scheibe kostet sicher auch 8|


    irrtum


    §442 BGB


    "Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt."


    Das war hier der Fall, er meinte der Motor läuft unrund, er kannte den Mangel und hatte vor die Möglichkeit sich das Problem genau anzusehen. Das war ihm aber anscheinend egal. also greift §442 Absatz 1 Satz 1 hier.

    Zitat von Genosse Daywalker

    Am besten ihr lasst das Moped immer stehen. Dieses Fahren fördert extrem den Verschleiß hab ich mir sagen lasssen. Da muss man echt aufpassen.

  • *unterschreib*


    zu den ganzen §§§§, 17 Jahre und teilgeschäftsfähig, dann mal bitte nach Taschengeldparagraphen googlen....


    Des Weiteren ist es zwar richtig mi konkludentem Verhalten usw. aber Ihr müsst euch immer den Streitwert überlegen und ob es dieser denn wert ist....


    Gefunden wird immer was 8|


    Gruß
    Franz :b_wink:


    //edit//


    Fernandinho:


    bitte bleib mal real, belege sowas mal....

  • taschengeldparagraph ist hier nicht praktikabel, da er ja verkauft. die eltern können jedoch bei diesem geschäft in diesem fall hier auch nachträglich zustimmen sprich "genehmigen" (genehmigen in diesem zusammenhang zustimmung im nachhinein).


    evtl bevor es zu chaotisch wird.


    wie stehen deine eltern zum verkauf (wissen sie davon und ist das okay, oder wissen sie es noch nicht und haben damit ein problem?, wann hast du geburtstag - kann hier auch wichtig sein)
    welche informationen hatte der verkäufer? was wurde alles besprochen?


    und jetzt noch: recht haben, recht behalten, welche umstände sind von welcher seite nachweisbar?


    grüße

    Zitat von Genosse Daywalker

    Am besten ihr lasst das Moped immer stehen. Dieses Fahren fördert extrem den Verschleiß hab ich mir sagen lasssen. Da muss man echt aufpassen.

  • glaube nicht das er ein defektes moped kaufen wollte/hat und sich danach aufregt weil es defekt ist :i_troest:



    :i_auslach:


    3.kannst hier mit gesetzen rumschmeissen wie de willst,am ende entscheidet der richter völlig egal ob beweise etc.recht bekommen ist immer noch etwas anderes

    gestohlen in Badrina bei Leipzig,wer ihn sieht bitte melden


  • glaube nicht das er ein defektes moped kaufen wollte/hat und sich danach aufregt weil es defekt ist :i_troest:


    wenn ich nen moped kaufen will und merke der motor läuft nicht richtig und ich kaufe es trotzdem und der motor fällt aufm heimweg ausnander dann ist es mein problem...
    nochmal §442 (1) S. 1 - Mängelrecht ist ausschließbar, da der Verkäufer den Mangel kannte
    S.2. der Mangel muss arglistig verschwiegen oder eine Garantie explizit gegeben worden sein, damit sich der käufer hier darauf berufen kann.
    Arglistige Täuschung ist schwer zu beweisen und möchte ich hier nicht unterstellen.


    dann noch §446 Gefahrübergang: das Risiko der Verschlechterung der Sache geht bei Übergabe auf den Käufer über. Hier passiert und der Schaden trat NACH übergabe ein. klare sache...basta!


    grüße


    *edit* ich hab auch schon gesagt, recht haben und behalten sind zwei paar schuhe, aber wenn er wüsste er ist im unrecht, wüsste er sofort was zu tun ist, ich finde aber er hat grundsätzlich "recht". das zeugenproblem ist noch was ganz anderes

    Zitat von Genosse Daywalker

    Am besten ihr lasst das Moped immer stehen. Dieses Fahren fördert extrem den Verschleiß hab ich mir sagen lasssen. Da muss man echt aufpassen.

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