warum ist das ein problem mit 17 sein eigentum zu verkaufen? außerdem sagtest du ja gerade das er wusste, dass sie komisch lief.
von privat zu privat verkauft man immer "wie gesehen". du bist natürlich verpflichtet alle mängel außer die kleinigkeiten dem käufer zu benennen.
da ihr keinen schriftlichen vertrag habt wird es schwer für ihn zu beweisen das du diverse mängel verschwiegen hast.
Problem
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würde mich mal interessieren wer den motor regeneriert hat?
Ich glaube nicht, das das an den liegft, den er macht Top arbeit! Bin ich mir sicher
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Erstmal Danke an euch alle, motiviert mich!
Ich habe im gesgat das Hupe, und Blinker nicht gehen! Und deshalb ahbe ich noch was am Preis gemacht. Er ist Probe gefahren und hat gesgat nehm ich! Meine Nahcbarinw ar auch noch im Garten, die könnte bezeugen das er Probe gelaufen ist und er auch gefahren ist. Ich wil ja auch kein Arschloch sein.
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ne ist kein neue Zylinder!
Ich habe ihns chonend gefahren! mit 1:50
Einfahren mit 1:33
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Aber da bleibt immer noch: kein Kaufvertrag, nur Teilgeschäftfähig da erst 17 Jahre alt.Und da du keinen Kaufvertrag besitzt, hast du meiner Meinung nach auch keine Mängel festgeschrieben und er hat einen Zeugen den du nicht nicht hast.Und irgendwie zeigt dein Verhalten meiner Meinung nach auch das du nicht wirklich Geschäftfähig bist.
Barmbeck Basch -
für solche fälle ist es übrigens immer gut eine rechtsschutzversicherung fürs Kfz zu haben, weil schon eine beratung vom anwalt ins geld geht und briefe schreibt der auch nich umsonst...
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).
ich nehme an deine eltern wusste bescheid. in sofern kein problem ein jahr zu spät auf die welt gekommen zu seinaußerdem bezieht sich das glaube ich vielmehr auf dinge die man sich kauft.
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weisst heisst nicht Geschäftsfähig? Ich habe mein erstes Fahrzeug verkauft!
Ich denke mal ich warte erstmal ab, der wird morgen mit mir Telefonieren, was würdet ihr ihn vom Gestez her erklären? Genau das?
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de.wikipedia.org da steht alles drin über geschäftsfähigkeit. sowas lernt man aber auch in der schule. stichwort "taschengeldparagaph".
noch einmal auf den punkt gebracht:
1. du darst dein eigentum verkaufen auch mit 17. wenn deine eltern nicht gegen den verkauf hatten ist diese sache ist schonmal erledigt.
2. macht man bei fahrzeugen IMMER einen schriftlichen kaufvertrag auch wenn das nicht vorgeschrieben ist. egal ob man käufer oder verkäufer ist.
3. er muss dir beweisen das du ihn arglistig getäuscht hast. weil kein vertrag vorliegt kann jeder alles behaupten aber nichts beweisen. was gut für dich ist.
4. wenn du keinen bock auf stress mit deinen eltern hast, weil sie von dem verkauf nichts wussten und dir die ohren langziehen, dann nimm die karre wieder zurück.
mach das übrigens auch wenn du wirklich was am motor verschwiegen hast. -
Warum ist der Kaufvertrag so wichtig? Der Typ hat dem threadersteller das Geld in bar gegeben und dafür das Fahrzeug plus Papiere erhalten. Somit ist der Besitz an der käufer übergegangen. Dass Blinker und Hupe nicht gefunzt haben, war dem käufer bekannt und der Motor lief ja nicht ganz rund, wie der Käufer ja selber gemerkt hat. Da ihr ja keinen Vertrag habt, wo genau geregelt ist, wie eine Garantie auszusehen hat, dürfte der käufer meiner Ansicht nach kein Recht auf eine Rückabwicklung des mündlich abgeschlossenen Kaufvertrages haben.
Ist meine Ansicht dazu richtig oder spricht da etwas gegen? Bin kein Jurist -
junx ganz langsam,
grundsätzlich bedarf es beim verkauf eines fahrzeuges keines schriftlichen vertrages. der vertrag ist wirksam. außerdem hat er schon bezahlt. das heißt, er hat durch "konkludentes" handeln den vertrag geschlossen, außerdem ist die zahlung ein schuldanerkenntnis. er hat also dadurch auch "zugegeben", dass es sich um einen kauf handelt und er dir den kaufpreis schuldet. du kannst ihm sagen er kann das moped abgeben, aber geld behälst du
er müsste dir ja das geld gegen deinen willen abnehmen, um den kauf rückgängig zu machen, und zwingen darf dich laut gesetz keiner. dass du privatverkäufer bist ist auch offensichtlich von daher hat er einfach pech...und selbst wenn die kiste ne macke hat und er fährt probe und merkt es und trotzdem kauft dann hat er diesem umstand akzeptiert. von daher ganz locker. wenn du nen gutes gewissen hast behälte das geld und sag ihm vertrag ist wirksam, es gibt kein rücktrittsrecht oder ähnliches basta!
grüße
*edit* brauchst du gesetzestexte oder paragraphen auf die du dich beziehen kannst, dann poste ich dir die entsprechenden
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