Richtig, siehe oben. Die Gehäuse können sich unterscheiden - und unter den BVF tun sie das auch - und auch sonst gibt's mehr Unterschiede als nur die Düsen.
Die Gesetzeslage ist Fakt - 16N1 verschlechtert unvermeidlicherweise die Abgaswerte (wir erinnern uns, der 16N3 wurde damals Mitte der 1980er entwickelt, um die neuen Abgasvorschriften zu erreichen), und aus ist mit Betriebserlaubnis. Das steht in STVZO §19.2, hat nichts mit Etikette oder Freundlichkeiten zu tun, ist einfach nur die harte Realität.
Wer das trotzdem macht nur wegen "ich halte von den modernen Vergasern nichts" darf halt hinterher nicht rumheulen, wenn das nicht auf Gegenliebe stößt - denn es ist und bleibt sinnfrei.