Das gibt dafür ne Quelle... also nen Mitteilungsblatt der erlaubten Änderungen. Zu finden, so meine ich bei mutschy.de.
Und da steht, dass die Übersetzung zur Verbesserung der Steigfähigkeit verringert werden darf. Also vorne kleines Ritzel.
Und ja... das 16ener is auch legal, aber NUR am S70. Nicht am S51.
Viele Grüße
huj