Das ist genauso oft zu lesen wie es falsch ist. Die STVZO gelesen zu haben ist die berühmte Hälfte im Halbwissen - denn noch vor der heute geltenden STVZO ist erstmal das vorgeschrieben, was in der ABE steht.
Die STVZO schreibt für Kleinkrafträder keine Blinker vor, damit eine ABE erteilt werden kann. Soweit richtig.
Wenn nun aber diese Allgemeine Betriebs-Erlaubnis erteilt wurde für ein Fahrzeug mit Blinkern, dann darf nicht jeder Hanswurst für sich individuell die Blinker einfach wieder abschrauben und sich dabei auf die STVZO berufen - denn die ABE seines Fahrzeugs ist erloschen, punkt aus.
Mit anderen Worten: Hersteller dürfen Fahrzeugmodelle ohne Blinker auf den Markt bringen - sind aber am Neufahrzeug serienmäßig Blinker dran gewesen, müssen sie auch dran bleiben.
So, Schwalben gab's nie ohne Blinker in Serie, und damit ist das Thema durch. Es müssen Blinker dran sein - die originalen (!) Lenkerendenblinker, oder eine Vier-Blinker-Anlage nach aktuellen Vorschriften. Neue "Ochsenaugen" gehen auch nicht, denn die sind nur noch als vordere Blinker in Kombination mit zwei weiteren am Heck erlaubt, nicht mehr wie früher alleine ausreichend.