Vape oder orig. u-zündung (gewissenskonflikt)

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  • Das ist genauso oft zu lesen wie es falsch ist. Die STVZO gelesen zu haben ist die berühmte Hälfte im Halbwissen - denn noch vor der heute geltenden STVZO ist erstmal das vorgeschrieben, was in der ABE steht.


    Die STVZO schreibt für Kleinkrafträder keine Blinker vor, damit eine ABE erteilt werden kann. Soweit richtig.


    Wenn nun aber diese Allgemeine Betriebs-Erlaubnis erteilt wurde für ein Fahrzeug mit Blinkern, dann darf nicht jeder Hanswurst für sich individuell die Blinker einfach wieder abschrauben und sich dabei auf die STVZO berufen - denn die ABE seines Fahrzeugs ist erloschen, punkt aus.


    Mit anderen Worten: Hersteller dürfen Fahrzeugmodelle ohne Blinker auf den Markt bringen - sind aber am Neufahrzeug serienmäßig Blinker dran gewesen, müssen sie auch dran bleiben.


    So, Schwalben gab's nie ohne Blinker in Serie, und damit ist das Thema durch. Es müssen Blinker dran sein - die originalen (!) Lenkerendenblinker, oder eine Vier-Blinker-Anlage nach aktuellen Vorschriften. Neue "Ochsenaugen" gehen auch nicht, denn die sind nur noch als vordere Blinker in Kombination mit zwei weiteren am Heck erlaubt, nicht mehr wie früher alleine ausreichend.

  • Ja, dann hast du halt das Steuergerät irgendwo in die Botanik geworfen und Anarchie verkabelt. Wer immer das mal reparieren soll, wird sich freuen.


    ich liebe deine posts :biggrin: ich glaub ich brauch mehr platz in der sig dafür :biglaugh:


    @topic: wer billig an ne 12v e-zündung rankommt (wie meinereiner für 25 eus ^^) der kann sich die ohne gewissensbisse einbauen, am besten halt mit hs1. und wer noch weniger gewissensbisse hat, der schraubt sich ne 6v 35w lichtspule auf die platte und schließt daran nen hs1 reflektor mit ner h4 drinne an. direkt, ohne ewr. bei 6000 touren kommen vorne ca. 12 - 13v an. das ganze ist eigentplich pfusch, weil im leerlauf kannste das licht knicken. aber man fährt ja normalerweise mehr als das man steht. und während der fahrt kann man (fast) volles h4 licht genießen ;) ist definitiv heller als 12V 35W.


    ansonsten sage auch ich: wer ne u-zündung hat und das geld für ne vape: der soll sich die vape kaufen. reinbauen, ohne gebastel und gut ist


    cya v3g0

    VAPE-und Elektronik-Spezialist :search: (aber nicht mit U-Zündung kommen :biglaugh: )


    die Möffs: S51 - meine rote Hexe (bissig und zickig :k_hole: ) <> Schwalbe - Ben die Radde (klappert, rasselt, schwarz :teufel: ) <> MZ ETZ 251 ("auch rot 😁". das große Möff halt :undwech: )


    --> S.A.C. Hamburg <--

  • Bittesehr, soll ja unterhaltsam bleiben :)


    Bei 12-13 Volt unter Vollgas hast du trotzdem erst gerade mal die halbe Helligkeit der H4-Lampe. Halogenlampen sind da gemein ... richtig gut brennen tun die nur exakt bei Nennspannung, alles drunter ist Gefunzel - auch wenn's schon viel besser ist als das müde alte Biluxlicht des Originals.


    Heißt: Mit HS1-Lampe und korrekt geregelter Spannung hättest du mehr Licht als mit der unterversorgten H4.

  • Neue "Ochsenaugen" gehen auch nicht, denn die sind nur noch als vordere Blinker in Kombination mit zwei weiteren am Heck erlaubt, nicht mehr wie früher alleine ausreichend.

    Das stimmt so nicht. Wenn das Ding bis Ende 1986 zum ersten Mal in Verkehr gebracht wurde, reichen Lenkerendenblinker aus; da braucht es hinten keine (das Gesetz wurde mit Wirkung zum 1.1.1987 so geändert, daß die hinteren Blinker nicht mehr an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht sein dürfen, wozu eben auch eine Gabel und damit der dort angebrache Lenker zählt). Allerdings müssen die nach hinten zeigenden Gläser auch für hinten zulassen sein. Das ist bei denen mit nationalem Prüfzeichen (und Schlangenlinie) der Fall. Bei denen mit E-Nummer gibt es zwei verschiedene. Die mit 11E auf beiden Gläsern sind nur für vorne zugelassen (z.B. von Louis); die mit vorne 11E und hinten 12E sind auch für hinten zugelassen (gibt es wohl bei Polo oder Gericke).
    Man kann also jederzeit bei einem bis Ende 1986 zum ersten Mal in Verkehr gebrachten Krad die originalen vier Blinker wegmachen und durch zugelassene Lenkerendenblinker ersetzen und sich das eintragen lassen (womit die durch die Änderung erloschene Betriebserlaubnis wieder hergestellt wird). Habe ich bei meinem anderen Moped (EZ 1983) auch gemacht; da muß nicht drinstehen "ohne hintere Blinker", sondern es reicht "Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden", da damit alle Fahrtrichtungsanzeiger gemeint sind, nicht nur die vorderen.
    Es gibt sogar Leute, die bei einem nach Anfang 1987 erstzugelassenen Krad eine Eintragung zum Wegfall der hinteren Blinker haben und vorne O-Augen. Inwieweit diese Eintragung aber tatsächlich rechtlich zulässig ist, ist zweifelhaft (da behauptet der Sachverständige, der Lenker sei nicht beweglich, weil er ja fest an der Gabelbrücke angebracht ist). Gerichtsentscheidungen dazu gibt es meines Wissens noch nicht.


    Wenn man einen Sachverständigen findet, der einem die Fahrtrichtungsanzeiger bei der Schwalbe austrägt (wird schwierig, da eine Verschlechterung der Sicherheit; allerdings gibt es bei den N-Mopeds mit gleichem Baujahr ja auch keine, und da genügt ja auch das Handzeichen), könnte man auch mit der Schwalbe legal ohne Blinker fahren.
    Wenn nicht, muß man halt hoffen, daß sich der Polizist nicht so gut auskennt und sich mit dem Gesetzestext zufrieden gibt und nicht weiß, daß an der Schwalbe ursprünglich Blinker dranwaren (sie stehen ja selbst in dem KBA-Auszug nicht drin).


    ____________________________________________________________

  • Hi,


    Weis gar nicht, warum es solcherlei Überlegungen zur Schwalbe giebt.
    Pünktlich zur Gesetzeinführung gab es eine Umstellung, weg von der Schwalbe, hin zur SR50.


    Ergo werden alle Schwalben den Lenkerblinker Offiziell benutzen.


    Zum Zündkernfeld erinnere ich mich an die altdiskusion, worin der Effekt der Stroposcopelampe
    nicht hinreichend geklärt wurde. Auch zum Donnerstagstreff werden die Aussagen
    vom Augxburger zu diesem Thema nicht Verstanden.



    Mir selbst reicht im Übrigen die U-Zündung mit 25W Licht auch im dunklem Wald.




    solong...

  • Man kann also jederzeit bei einem bis Ende 1986 zum ersten Mal in Verkehr gebrachten Krad die originalen vier Blinker wegmachen und durch zugelassene Lenkerendenblinker ersetzen


    Das ist absolut korrekt; das Problem liegt im "zugelassene Blinker", nicht darin, an welchen Fahrzeugen sie erlaubt sind. Wo original Lenkerendenblinker alleine dran waren, darf man das auch weiter - bloß woher nehmen?


    Lenkerendenblinker (Neufertigung) sind leider nur noch als vordere Blinker zulassungsfähig. Das heißt, du brauchst Altware, oder einen Hersteller, der das gleiche Blinkermodell seit vor dieser Gesetzesänderung ununterbrochen (mit der alten Prüfnummer) fertigt.


    Wenn Polo noch welche hat, die eine Zulassung für vorne/hinten haben, dann bittesehr, nur zu, dann dürfen die an alten Mopeds als alleinige Blinker verwendet werden.

  • Mir selbst reicht im Übrigen die U-Zündung mit 25W Licht auch im dunklem Wald.


    Das kann ich nur bestätigen. Wenn die Kabelverbindungen fest u sauber sind u die Streuscheibe vom Scheinwerfer ab u an gereinigt wird, reichen auch 25W vollkommen aus. Fahre mit halbgetöntem Visier sogar des nächtens u die 25W sind mehr als ausreichend. Sicher, die Ausleuchtung is aufgrund der Bauform den Halogenlampen unterlegen, aber für nen Normalfahrer, der nich gade nachtblind is, reichts allemal. Irgendwann kommt aber auch bei mir ne 6V/35W-Spule rein, damit ich auch beim Aufblendlicht weiter als die bisherigen ~120 m gucken kann :D


    Gruss


    Mutschy

  • Ja, 25 Watt reichen zum Sehen im dunklen Wald. Zum gesehen werden im Stadtverkehr reicht's halt leider heutzutage nicht mehr - wenn man mit der Biluxfunzel direkt vor einem halogen- oder xenonbestückten PKW fährt, kann man eigentlich drauf warten, dass man von einem einmündenden Fahrzeug oder einem Linksabbieger aus dem Gegenverkehr übersehen wird, weil der eigene Scheinwerfer zwischen den dreimal so hellen des Hintermanns einfach untergeht.


    Da habe ich schon mit dem Wechsel auf 35 Watt (bei 12V) eine deutliche Verbesserung bemerkt im abendlichen Berufsverkehr.

  • hach gott wie ich diese Zündungs- und Lichtdiskussionen liebe


    Fakt ist und bleibt: wenn die VAPE im Feld was hat, stehst du und kannst dich schonmal über die Ersatzteilkosten freuen, wenn die U im Feld was hat, kannst du meistens mit Boardmitteln irgendwas frickeln um wenigstens nach Hause zu kommen


    die Frage nach dem Cross fahren: die alten U und E Zündungen waren die Magneten verschraubt, ergo besser und flexibler befestigt, wenn dir das nicht reicht, kannst du ja noch irgendwelchen 2-Kompo-Kleber dazwischen kleistern und dann wieder verschrauben, das löst sich dann allerdings nie wieder ^^


    und bei Licht: es sind jedesmal dieselben für und wieder Argumente und wie so oft Glaubensfrage ich bin mit meinen 35W auch ziemlich zufrieden, mehr ist zwar immer schön, aber deswegen 150€ auf den Kopp kloppen is nich unbedingt das gelbe vom Ei

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Korrekt ... nur wirst du aus dem Polrad der U-Zündung keine 35 Watt holen. Wenn ich's richtig im Kopf habe, sind die Polräder der E-Zündungen magnetisch stärker, um das zu ermöglichen.

  • Fakt ist und bleibt: wenn die VAPE im Feld was hat, stehst du und kannst dich schonmal über die Ersatzteilkosten freuen, wenn die U im Feld was hat, kannst du meistens mit Boardmitteln irgendwas frickeln um wenigstens nach Hause zu kommen

    Man kann alles schönreden ... Fakt ist und bleibt: Die Probleme, die du mit U-Zündung unterwegs ach so toll lösen kannst, hast du mit E-Zündung von vornherein nie.

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