Geknicktes kennzeichen....

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  • Hallo
    heut wurd ich ma wieder auf dem Weg zur Arbeit von den Polenten angehalten (eig selten hier in der Eifel)


    Naja ne (echt heiße) Polizistin un n alter Sack steigen aus.


    Und er guckt sich alles an (schien auch n bisschen Ahnung zu haben) und meint mein Kennzeichen sei geknickt...
    hat er auch recht, das gab nen Mängelschein
    Naja nach dem er mir annen Kopf geworfen hatte das ich ja ohne Führerschein fahren würde ?! und ich ihm auf diese dämliche Äußerung mit der Passenden Zeile ausm Gesetz geantwortet hatte sind se dann gefahren.


    Vorzeigen bis 30.09.
    Auf der Arbeit hab ich mich dann direkt drangemacht das zu richten, etwas kompliziert.
    Also der Vorbesitzer hat alles (komischerweise außer dem Motor?) super verbastelt und so war das hintere Schutzblech ( eins von vorne) direkt an den Werkzeugbehälter angeschraubt und die Lampe hinten an der Sitzbank auf dem Plastikdingen.


    Laut Polizist muss aber das Kennzeichen unter der Lampe sein (stimmt das?), naja macht zumindest sinn.
    Also hab ich das Schutzblech umbauen müssen weils sonst nicht anders gepasst hätte (ohne knicken des Kennzeichens).


    Auf der Arbeit hatten wir Winkel leisten aus Alu, also hab ich mir kurzerhand n Schwingenschutzblech gebaut, sieht scheiße aus funktioniert aber.


    Wie ist das nun, wenn ich nächste Woche da Auftauche, wird dann der Typ sagen
    ey, son scheiß ? du lässt das Moped erstma hier.
    Oder gibts da schlimmstenfalls einfach nochma nen Mängelschein, also das Kennzeichen is ja jetzt vorschriftsmäßig?


    Mfg
    Felix

  • 1. grundlegendes: alu bricht bei vibrationen gerne und schnell...


    2. muss nicht unbedingt unter der lampe sein (muss nur mindesthöhe von der fahrbahnkante aus eingehalten werden - einfach mal googeln)


    3. kennzeichen muss an sich nur leserlich sein. knicke oder ähnliches sind rechtlich irrelevant


    musste einfach mal googeln in wie weit es beschädigt/geknickt sein darf und welchen winkel es maximal haben darf





    Oi!

  • also erstens, besorge dir ein richtiges schutzblech


    als nächstes schraubst du das kennzeichen auf ein 1,5mm starkes blech und bringst dieses "kennzeichen-blech" dann an dein schutzblech.


    das funktioniert bei vielen usern tadellos!


    reihnfolge:


    Kennzeichen an allen 4 ecken mit breiten blindnieten am blech befestigen. anschließend 2 Löcher inner mitte des "kennzeichen-blechs" durch blech und kennzeichen durchbohren. danach von vorne eine schraube durch eine gummieunterlegscheibe stecken und danach durch das "kennzeichen-blech" stecken und mit dem schutzblech verschrauben.
    metallunterlegscheibe drunter und immer schön kontermuttern setzen.


    so sitzt es an der richtigen stelle und du verlierst es garantiert nie! ;)


    ... achja, "alu-winkel" haben anne mopede nichts zu suchen! ;)

  • Ja ^^ okay, mir ist klar das die Lösung echt scheiße is.
    Brechen wirds aber glaub ich eher net, sind 3mm dicke Aluprofile


    Ich wollt aber kein Geld mehr in das Fahrwerk stecken und mir nachm Winter n neuen Sr kaufen.
    Es ist einfach zu viel Kaputt, deswegen versuch ich mich mit so nem scheiß rumgebastle wie mein verfluchter vorbesitzer noch übern Winter zu retten.

  • Heute schonwieder,


    Polizei hinter mir, bin extra was langsamer gefahren. Dann haben se mich angehalten und wieder den mist mit dem Führerschein vom Stapel gelassen.


    Diesmal war ich zwar etwas organisierter in meiner Argumentation, weshalb das ja wohl nicht sein könne, aber die passenden Paragraphen hab ich immernoch nicht vorzeigen können. Mittlerweile hab ich die mir rausgescht und ausgedruckt.



    Nun meinte der Polizist ich solle mir ne Drossel einbauen lassen (Hab 60ccm, aber packe so 63 auf Ebene),


    so dass max 58km/h drin wären und wenn er mich nächstesma anhalten würde ohne solch eine Drossel würde er das Fahrzeug stillegen und untersuchen lassen.



    Wie is das, kann der Herr einfach so sagen das Fahrzeug is stillgelegt, ohne irgend einen Verdacht (dann würden bei der Untersuchung die 60ccm ja vermutlich rauskommen, obwohl die nur am Berg was Bringen...

  • Hi,
    60ccm sind verboten und wenn sie das Fahrzeug untersuchen würden sollten sie das merken. Fahren ohne Versicherungsschutz und evtl fahren ohne Fahrerlaubnis (abhängig von deinem Führerschein)
    Oder meinst du ich kann mir mal einfach nen 100ccm Satz drunterbauen und den nur am Berg benutzen???? Argumentation irgendwie nicht wirklich logisch.

  • Das nächste Mal sagst du zu ihm, er soll seine STVO mal rausholen und dort mal den entsprechenden paragraphen raussuchen. Es verlangt ja keiner, dass er die STVo auswenidig herbeten kann, aber im Zweifelsfalle sollte er selbst mal nachsehen. Kann ja wohl nicht angehen, dass du ihm zeigen musst, dass er Unrecht hat :a_zzblirre: Auch wenn ich im tiefen Westen wohnen würde, würde ich mich weigern, diesen Wisch mit mir zu führen. Die haben einen da, der muss reichen :D is nur doof, wenn man unter Zeitdruck steht ^^


    Das mit der Drossel würde ich mal als totalen Unfug abstempeln. An einer Simson aus DDR-Zeiten war noch nie eine Drossel dran und da gehört auch keine dran. Und wie er auf die 58 km/h kommt, soll er dir bitte mal erklären :rolleyes:


    Deshalb denke ich auhc, dass er dein Fahrzeug zumindest aus diesem Grunde nicht stilllegen darf. Sollte er aber doch einen Grund finden (und wie Bullen nun mal sind, finden die auch einen) und dein Fahrzeug landet bei der Dekra oder beim TÜV, dann wirsst du mit deinen 60 cm³ nichts mehr zu lachen haben...

  • @simsonS77


    Mir ist klar das der 60er Satz illegal ist, ich meinte nur das der nicht Hinter mir herfahren wird und sagen kann der hat was am motor gemacht weil der mit 80 unterwegs war.


    Sondern höchstens wenn er sich auskennt vermuten kann das was is weil ne Stino Simme noch langsamer Berge hochfährt.


    (Bei mir sinds so 50km/h nen steilen Berg und das is für jemanden der sich nicht auskennt aber weiß das die 60 fahren dürfen ja kein grund zur Sorge).


    Und ob er eben dann einfach mein Fahrzeug ohne begründeten verdacht (ich unterstell ma das er keine Ahnung hatte),


    das Fahrzeug untersuchen lassen kann.




    Ja das mit den 58km/h, ich hatte in etwa wieder so argumentiert wie bei meiner ersten Begegnung.


    Also vonwegen wenn das stimme, dann dürfte man ja mit Klasse M auch keine auf 50km/h zugelassenen Roller von vor 2002 (oder wann) fahren.


    Danach, hatte er wie der erste auch ziemlich eingelenkt vorher sahs halt so aus als wär der Lappen weg, also so wie er geredet hatte. Das ist Fahren ohne führerschein, ich denke nicht das es bei dieser Straftag gängig ist zu sagen Weiterfahren und Drossel einbauen.


    Nach der kleinen unterredung meinte er dann das mit der Drossel, ich nehme an das sollen 50km/h plus Tolleranz sein, aucuh wenn das nur 58 wären.


    Am Ende meinte er dann auchnochwas wregen nicht Versichert, aber da wars mir echt zu blöd ihm nochma meinen Versicherungsschein zu zeigen der ja auf 60km/h ausgestellt ist.


    Dazu hätt ich auch ne Kleine Frage, wenn ich jetzt mit 50ccm bergab 70km/h fahr und nen Unfall baue, ist das Trotzdem versichert?

  • Ja.


    Was soll das Lamentieren? Mach Nägel mit Köpfen: Wenn der Polizist das nächste Mal seine Unkenntnis breitklopft und dir noch blödkommt damit, dann lies ihm - am besten auf der Wache und im Beisein seines Vorgesetzten - die einschlägigen Paragraphen aus seinem Gesetzbuch vor. Wenn's dann immer noch nicht geht, gibt's eine Dienstbeschwerde und/oder eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs.


    Dein Fahrzeug sollte dazu dann aber über jeden Zweifel erhaben sein - 100 Prozent intakt und legal.

  • Wenn der Polizist das nächste Mal seine Unkenntnis breitklopft und dir noch blödkommt damit, dann lies ihm - am besten auf der Wache und im Beisein seines Vorgesetzten - die einschlägigen Paragraphen aus seinem Gesetzbuch vor.

    Hi,
    wo kann ich genau nachlesen um welchen Paragraphen es sich in dieser Sache handlt?

  • Den Text hier hab ich zusammengesucht, mir ausgedruckt und Laminiert in den Werkzeugbehälter gelegt.


    Dann kann ich nächstesma direkt Ordentlich ablesen und gut is und muss nicht diskutieren.






  • Junge, junge, da haben einige aber ganz schön was auszustehen... Ich hab glücklicherweise die 1b (heute A1), da konzentrieren sich die Cops gleich auf meine Rostlaube. Nur finden werden sie nix, denn sie is immer zu 100% einsatzbereit :teufel:


    Gruss


    Mutschy

  • Mal zum blossen Verständnis dieses Polizisten...


    Drosselungen in der Leistung sind kleineres Antriebsritzel, Luftdurchlass, Vergaser....
    also wie bei der M die Möglichkeiten..


    Mit denen kann doch kein Schwein von aussen sehen ob das Ding gedrosselt ist... genausowenig wie bei einem Roller.


    Der muss dein Ding doch einkassieren und prüfen lassen um eine Drossel festzustellen... oder er muss deinen Motor vor Ort auseinanderbauen und anderes ggf. nachmessen.


    Was hat der denn für Vorstellungen?


    Drosselungen sind Fahrergewicht, Reibungswiderstand und Fahrtwind... und die sind bei Stillstand nicht vorhanden...lach

  • MAG: Kleiner redaktioneller Fehler in deinem Mittelstück: Es muss heißen bis zum 28.2.1992, nicht vor. So ist es dann auch mit den anderen beiden Stücken konsistent.


    Fozzie: Der Polizist kennt einfach die DDR-Ausnahme 60 km/h nicht und meint, es dürften höchstens 50+Toleranz sein. Inkompetenz im Amt.

  • Ich nehme an das mit der Drossel hat er dann nur geschwafelt um vor seinem Kollegen (wohl noch in der Ausbildung, auf jedenfall wenig älter als ich), nicht komplett wie n depp dazustehen.


    Trotzdem finde ich es schade das ein erwachsener Mann nichtmal wenigstes (bei der Leitstelle) nachfragen kann wenn er merkt das er keine Ahnung hat, bei nem Polizisten is das dann noch 3 mal so schlimm.


    Er schien (wie damals sein Kollege) die DDR ausnahme zu kennen nur eben nicht das sie sich auf den Führerschein auswirkt. Ich nehme fast an das das einfach nicht/falsch gelehrt wird und dann steht man da und muss erklären...




    Der Satzbau fehler wurde behoben^^

  • Sich so eine Inkompetenz wider besseren Wissens gefallen zu lassen ist auch keine tolle Leistung ... wenn man sonst nichts weiter vorhat an dem Tag, kann man sich durchaus auch mal auf die Wache schleifen lassen und dort den Schichtführer das Gesetz laut vorlesen lassen. Am nächsten Tag weiß das dann auf der Wache jeder :D


    Aber wenn die Fuhre illegal ist, gibt's sowieso nichts zu diskutieren. :dash:

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