Das nächste Mal sagst du zu ihm, er soll seine STVO mal rausholen und dort mal den entsprechenden paragraphen raussuchen. Es verlangt ja keiner, dass er die STVo auswenidig herbeten kann, aber im Zweifelsfalle sollte er selbst mal nachsehen. Kann ja wohl nicht angehen, dass du ihm zeigen musst, dass er Unrecht hat Auch wenn ich im tiefen Westen wohnen würde, würde ich mich weigern, diesen Wisch mit mir zu führen. Die haben einen da, der muss reichen
is nur doof, wenn man unter Zeitdruck steht
Das mit der Drossel würde ich mal als totalen Unfug abstempeln. An einer Simson aus DDR-Zeiten war noch nie eine Drossel dran und da gehört auch keine dran. Und wie er auf die 58 km/h kommt, soll er dir bitte mal erklären
Deshalb denke ich auhc, dass er dein Fahrzeug zumindest aus diesem Grunde nicht stilllegen darf. Sollte er aber doch einen Grund finden (und wie Bullen nun mal sind, finden die auch einen) und dein Fahrzeug landet bei der Dekra oder beim TÜV, dann wirsst du mit deinen 60 cm³ nichts mehr zu lachen haben...