Geknicktes kennzeichen....

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  • Das nächste Mal sagst du zu ihm, er soll seine STVO mal rausholen und dort mal den entsprechenden paragraphen raussuchen. Es verlangt ja keiner, dass er die STVo auswenidig herbeten kann, aber im Zweifelsfalle sollte er selbst mal nachsehen. Kann ja wohl nicht angehen, dass du ihm zeigen musst, dass er Unrecht hat :a_zzblirre: Auch wenn ich im tiefen Westen wohnen würde, würde ich mich weigern, diesen Wisch mit mir zu führen. Die haben einen da, der muss reichen :D is nur doof, wenn man unter Zeitdruck steht ^^


    Das mit der Drossel würde ich mal als totalen Unfug abstempeln. An einer Simson aus DDR-Zeiten war noch nie eine Drossel dran und da gehört auch keine dran. Und wie er auf die 58 km/h kommt, soll er dir bitte mal erklären :rolleyes:


    Deshalb denke ich auhc, dass er dein Fahrzeug zumindest aus diesem Grunde nicht stilllegen darf. Sollte er aber doch einen Grund finden (und wie Bullen nun mal sind, finden die auch einen) und dein Fahrzeug landet bei der Dekra oder beim TÜV, dann wirsst du mit deinen 60 cm³ nichts mehr zu lachen haben...

  • @simsonS77


    Mir ist klar das der 60er Satz illegal ist, ich meinte nur das der nicht Hinter mir herfahren wird und sagen kann der hat was am motor gemacht weil der mit 80 unterwegs war.


    Sondern höchstens wenn er sich auskennt vermuten kann das was is weil ne Stino Simme noch langsamer Berge hochfährt.


    (Bei mir sinds so 50km/h nen steilen Berg und das is für jemanden der sich nicht auskennt aber weiß das die 60 fahren dürfen ja kein grund zur Sorge).


    Und ob er eben dann einfach mein Fahrzeug ohne begründeten verdacht (ich unterstell ma das er keine Ahnung hatte),


    das Fahrzeug untersuchen lassen kann.




    Ja das mit den 58km/h, ich hatte in etwa wieder so argumentiert wie bei meiner ersten Begegnung.


    Also vonwegen wenn das stimme, dann dürfte man ja mit Klasse M auch keine auf 50km/h zugelassenen Roller von vor 2002 (oder wann) fahren.


    Danach, hatte er wie der erste auch ziemlich eingelenkt vorher sahs halt so aus als wär der Lappen weg, also so wie er geredet hatte. Das ist Fahren ohne führerschein, ich denke nicht das es bei dieser Straftag gängig ist zu sagen Weiterfahren und Drossel einbauen.


    Nach der kleinen unterredung meinte er dann das mit der Drossel, ich nehme an das sollen 50km/h plus Tolleranz sein, aucuh wenn das nur 58 wären.


    Am Ende meinte er dann auchnochwas wregen nicht Versichert, aber da wars mir echt zu blöd ihm nochma meinen Versicherungsschein zu zeigen der ja auf 60km/h ausgestellt ist.


    Dazu hätt ich auch ne Kleine Frage, wenn ich jetzt mit 50ccm bergab 70km/h fahr und nen Unfall baue, ist das Trotzdem versichert?

  • Ja.


    Was soll das Lamentieren? Mach Nägel mit Köpfen: Wenn der Polizist das nächste Mal seine Unkenntnis breitklopft und dir noch blödkommt damit, dann lies ihm - am besten auf der Wache und im Beisein seines Vorgesetzten - die einschlägigen Paragraphen aus seinem Gesetzbuch vor. Wenn's dann immer noch nicht geht, gibt's eine Dienstbeschwerde und/oder eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs.


    Dein Fahrzeug sollte dazu dann aber über jeden Zweifel erhaben sein - 100 Prozent intakt und legal.

  • Wenn der Polizist das nächste Mal seine Unkenntnis breitklopft und dir noch blödkommt damit, dann lies ihm - am besten auf der Wache und im Beisein seines Vorgesetzten - die einschlägigen Paragraphen aus seinem Gesetzbuch vor.

    Hi,
    wo kann ich genau nachlesen um welchen Paragraphen es sich in dieser Sache handlt?

  • Den Text hier hab ich zusammengesucht, mir ausgedruckt und Laminiert in den Werkzeugbehälter gelegt.


    Dann kann ich nächstesma direkt Ordentlich ablesen und gut is und muss nicht diskutieren.






  • Junge, junge, da haben einige aber ganz schön was auszustehen... Ich hab glücklicherweise die 1b (heute A1), da konzentrieren sich die Cops gleich auf meine Rostlaube. Nur finden werden sie nix, denn sie is immer zu 100% einsatzbereit :teufel:


    Gruss


    Mutschy

  • Mal zum blossen Verständnis dieses Polizisten...


    Drosselungen in der Leistung sind kleineres Antriebsritzel, Luftdurchlass, Vergaser....
    also wie bei der M die Möglichkeiten..


    Mit denen kann doch kein Schwein von aussen sehen ob das Ding gedrosselt ist... genausowenig wie bei einem Roller.


    Der muss dein Ding doch einkassieren und prüfen lassen um eine Drossel festzustellen... oder er muss deinen Motor vor Ort auseinanderbauen und anderes ggf. nachmessen.


    Was hat der denn für Vorstellungen?


    Drosselungen sind Fahrergewicht, Reibungswiderstand und Fahrtwind... und die sind bei Stillstand nicht vorhanden...lach

  • MAG: Kleiner redaktioneller Fehler in deinem Mittelstück: Es muss heißen bis zum 28.2.1992, nicht vor. So ist es dann auch mit den anderen beiden Stücken konsistent.


    Fozzie: Der Polizist kennt einfach die DDR-Ausnahme 60 km/h nicht und meint, es dürften höchstens 50+Toleranz sein. Inkompetenz im Amt.

  • Ich nehme an das mit der Drossel hat er dann nur geschwafelt um vor seinem Kollegen (wohl noch in der Ausbildung, auf jedenfall wenig älter als ich), nicht komplett wie n depp dazustehen.


    Trotzdem finde ich es schade das ein erwachsener Mann nichtmal wenigstes (bei der Leitstelle) nachfragen kann wenn er merkt das er keine Ahnung hat, bei nem Polizisten is das dann noch 3 mal so schlimm.


    Er schien (wie damals sein Kollege) die DDR ausnahme zu kennen nur eben nicht das sie sich auf den Führerschein auswirkt. Ich nehme fast an das das einfach nicht/falsch gelehrt wird und dann steht man da und muss erklären...




    Der Satzbau fehler wurde behoben^^

  • Sich so eine Inkompetenz wider besseren Wissens gefallen zu lassen ist auch keine tolle Leistung ... wenn man sonst nichts weiter vorhat an dem Tag, kann man sich durchaus auch mal auf die Wache schleifen lassen und dort den Schichtführer das Gesetz laut vorlesen lassen. Am nächsten Tag weiß das dann auf der Wache jeder :D


    Aber wenn die Fuhre illegal ist, gibt's sowieso nichts zu diskutieren. :dash:

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