Darf Ich mit einer Simson im Ausland 60 fahren?
Mfg
KiungEos
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Darf Ich mit einer Simson im Ausland 60 fahren?
Mfg
KiungEos
Zitat aus dem Versicherungsschein: "Die Kraftfahrzeugversicherung gilt für Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die der Europäischen Union angehören."
Mehr schreibt der Wisch nicht über das Fahren im Ausland. Also ich denke mal schon, dass es bedeutet, dass du mit den Dingern so fahren darfst, wie sie auch zugelassen sind. Es werden ja keine Einschränkungen zumindest von Seiten der Versicherung gegeben. Is aber auch ne schwierige Frage
nee, anders: so, wie dein Fahrzeug zugelassen ist, darf es auch fahren. Also: ja, du darfst 60 fahren.
Ok Danke!!
Mfg
KingEos
Hi
Nicht ganz.
Soweit ich weiß darf in Holand nur 40Kmh gefahren werden mit 50ccm.Ausserdem brauchst du von der Versicherung eine Green-Crad.
Mache mich auch schon schlau.Wollen im Sommer nach Denemark und von dort mit der Fähre nach Sylt .
Gruß Alex
Jo so denke ich auch...
...nur bin ich ma gespannt ob z.b. ein französischer Polizist um die Besonderheiten des Einigungsvertrages Bescheid weiß^^
Hmmmm nur was hat der Französischer Polizist mit Einigungsvertrages zutun ? Besser : Anderes Land anderes Gesetz/Recht.
Überlege mal : Im Ausland gibt es auch andere Geschwindigt keinten für LKW und so.
Gruß Alex
Hi
Nicht ganz.
Soweit ich weiß darf in Holand nur 40Kmh gefahren werden mit 50ccm.Ausserdem brauchst du von der Versicherung eine Green-Crad.
Mache mich auch schon schlau.Wollen im Sommer nach Denemark und von dort mit der Fähre nach Sylt.
Gruß Alex
Ich war mir auch schon die ganze Zeit unsicher, von wegen Zulassung als Kleinkraftrad. dummerweise gibts keine Vergleiche zu anderen Fahrzeugen, die man ziehen könnte, um daraus Rüchschlüsse zu gewinnen...bei normalen PKW funktioniert das ja so nicht. Da gilt ja das, was in der Zulassung drin steht und demensprechend schnell darf das Fahrzeug fahren. Und ist das bei Versicherungskennzeichen denn nicht der Fall?
Also der Holander der meine Zyndap`s gekauft hat.Meinte in Holand darf nur 40 damit gefahren werden.
Gruß Alex
Schon aber im Ramen des EU Führerscheins mit all seinen tollen Klassen sollte das doch einheitlich gehalten sein.
Außerdem denke ich nicht das einem einfach so das recht des Fahrens dieses 50ccm hobels aberkannt werden darf, es untescheiden sich beispielsweise so weit ich weiß auch die TÜV (oder wie auch immer das woanders heist) regeln und trotzdem darf man überall Fahren, auch wenn man in dem Land das Auto nie hätte anmelden können.
Aber ich muss hier sagen, ich hab net viel ahnung von gesetzen und so also das war jetzt rein von der Logik her.
Wie mir grad auffällt sind das unterschiedliche Dinge, ob man das Fahrzeug bewegen darf und wie schnell mans bewegen darf^^
Versicherungstechnisch müsste man sich bei der Versicherung erkundigen, wie das im Ausland geregelt ist. Führerscheintechnisch haben wir doch einen EU-Führerschein???
MfG
Christian
MAG: so sehe ich das auch
chrisman: so sehe ich das auch
Jedes Fahrzeug darf doch im Prinzip so schnell fahren, wie es sein Hersteller bzw. die Zulassung schreibt. Ganz egal wo. Lediglich Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen eingehalten werden. (Auch in Deutschland darf man innerorts mit ner Simme nur 50 fahren :biggrin: ) Und wenn die Dinger in Deutschland zugelassen sind, was sie ja sind, und die Zulassung sieht eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, dann is das eben so
Hmmm... In DE gibt es innerdeutsche Übereinküfte durch die Wiedervereinigung, dass die bautechnische Geschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden darf. Das heißt aber nicht, dass das Ausland diese Regelung akzeptieren muß.
Wenn es im Außland heißt, dass mit 50 ccm nur 45 oder gar 40 km/h gefahren werden darf, dann darfst du da diese vorgegebenen Geschwindigkeiten nicht überschreiten.
Ist doch auch mit den LKW so: Die (40-Tonner) können bautechnisch mehr fahren. In DE darf ein LKW max. 80 km/h fahren. Auch habe ich in einer Reportage mal etwas von einem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer gehört. Ich meine es war ein Holländer, der mit seinem LKW deutlich über Limit unterwegs war und angehalten wurde und bei der Kontrolle nach diesem Teil gefragt wurde.
Auch nehmen wohl einige Trucker die entsprechende Sicherung heraus, um schneller unterwegs sein zu können.
Aber an genau solchen Beispielen sieht man, dass es in der EU keine einheitlichen Regeln gibt und das Ausland bestimmte Sachen anders regelt.
Also sollte man sich vor Fahrtantritt erkundigen, ob im Ausland die bautechnisch angegebene Geschwindigkeit gefahren werden darf oder welches Limit für 50 ccm dort vorgeschrieben ist.
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