Da bin ich ja mal gespannt, was er zur Klasse M sagt, bei der Zulassung sehe ich, wie gesagt, das kleinere Problem, da EU-weit gültige ABE.
Gurkensalat: Ein dickes Lob für deine wirklich nicht unerhebliche Recherchearbeit.
Schöne Grüße
Micha
Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren
Hey, was ist los? Wir haben einen aktiven Werbeblocker erkannt...aber irgendwie müssen wir das hier doch auch finanzieren! Für uns dient die Werbung, die wir hier anzeigen, u.a. dazu, die Betriebskosten der Server und die Lizenzkosten der Software regelmäßig zu begleichen. Von daher vielen Dank dafür, dass Du für simsonforum.de eine Ausnahme in deinem Werbeblocker hinzufügst! Vielen Dank!
Da bin ich ja mal gespannt, was er zur Klasse M sagt, bei der Zulassung sehe ich, wie gesagt, das kleinere Problem, da EU-weit gültige ABE.
Gurkensalat: Ein dickes Lob für deine wirklich nicht unerhebliche Recherchearbeit.
Schöne Grüße
Micha
Und ein für allemal, der Einigvungsvertrag zählt nur für Deutschland und Punkt. Damit haben die anderen länder nix zu tun.
Das glaube ich ja nun nicht.
Die brd ist mit Verträgen mit anderen Ländern verbunden. Das gibt es einmal die EU und zum anderen die UNO. Und beide Organisationen haben die brd auch nach ihrer Fusion mit der "DDR" weiterhin anerkannt. Damit haben auch alle Mitgliedsländer dieser beiden Organisationen die brd weiterhin anerkannt. Und damit haben sie natürlich auch den Einigungsvertrag, der diese Fusion gemacht hat, anerkannt.
Damit sollten wir in allen Ländern, die der EU und der UNO angehören (also auch in China) mit unseren vor Ende Februar 1992 erstmals in Verkehr gekommenen Simsons völlig legal 60 fahren dürfen, egal was diese Länder für ihre eigenen Fahrzeuge (z.B. 40 in Holland) vorschreiben.
.
Klar ist es lästig, wenn holländische Polizisten in Unwissenheit dieser hohen internationalen Politik einmal erst´mal das Krad beschlagnahmen und Geld wollen. Da muß man halt dann eine Rechtschutzversicherung haben (die nicht in irgendeiner kleingeschriebenen Klausel Auslandsprobleme ausgeschlossen hat ...) und sich einen Anwalt vor Ort nehmen, der den Polizisten dann mit EU und Einigungsvertrag kommt, daß sie nicht mehr wissen, wo ihnen der Kopf steht.
Am Ende haben die Polizisten dann gerlernt und werden nie mehr eine 60-fahrende Simson anhalten, sofern auf dem Straßenabschnitt 60 erlaubt war.
________________________________________________________________
Das Prozedere liegt ja so. In Fankreich zum beispiel darf der Franzose und alle anderen Verkehrsteilnehmer 130 km/h mit anhänger fahren. Dann müssten die ja in Deutschland auch 130 fahren dürfen. Dürfen sie aber nicht. Ist das EU geregelt? Das nächste, es gibt hier in Deutschland so schöne 100 Km/h Schilder für Anhänger. Die dürfen hier in Deutschland 100 fahren. In allen anderen Ländern aber nur 80. Ist das EU geregelt? Es gibt LKW zulassungen in Benelux und anderen Staaten die dürfen 60t und 26m bewegen. Bei uns in Deutschland aber nur auf bestimmten strecken. Ist das EU geregelt. Ist nur das was mir geaqrde so einfällt. Da gint es bestimmt noch mehr. Die EU ist zwar dabei alles so einfach und gleich zu machen aber davon sind wir noch lange entfernt. Deshalb gelten die Gesetze für uns in deutschland und nicht im Ausland. Aus diesem grund sind die Strassenverkehrordnungen des jeweiligen Ausland zu beachten. Wenn diese sagen 45 oder 40, dann ist das so. Ich fahre selber ein Wohnmobil, stellenweise viel mit Anhänger, und weiß deshalb wovon ich rede.Icdh bin seit ca 20 Jahren als Autofahrer in Europa Unterwegs. Aber Gurkensalat wird uns diesbezüglich wohl aufklären insofern allen eine warnung, haltet euch an die Strassenverkehrsordnungen des jeweiligen Ausland.
Kolbenklopper
Man kann ja vorher, bevor man in ein entsprechendes Land fahren will, sich an die Vertretung des Landes wenden, die entsprechenden Sachen (Einigungsvertrag, EU-Vertrag o.ä.) vorlegen und sich von denen dann in der entsprechenden Landessprache einen Wisch ausstellen lassen, sodaß die Polizisten dort Bescheid wissen, wenn ihr Land die brd samt Einigungsvertrag und damit auch die 60 für die alten Simsons anerkannt haben sollte.
Ich weiß schon, was gemeint ist.
Meine Gurtpflichtbefreiung gilt z.B. in der gesamten EU, weil es irgendwann in den ´90er-Jahren ein EU-Abkommen zur Gurtpflicht gegeben hat, indem auch die Ausnahmegenehmigungen mit entsprechendem Symbol (sodaß die Sprache egal ist) anerkannt wurden.
Für meine Helmpflichtbefreiung gibt es eine solche Regelung aber nicht, sodaß ich nur in der brd ohne Helm fahren darf, obwohl Gurt- und Helmpflicht vom entsprechenden Text her gleich sind (und meine Helmpflichtbefreiung auch das Gurtsymbol, das in der gesamten EU gilt, drauf hat). Aber die EU-Regelung bezog sich halt nur auf den Gurt, nicht auf Helme.
Wenn ich also in ein anderes Land mit dem Moped will, muß ich die entsprechende Vertretung vorher befragen, ob sie meine brd-Ausnahmegenehmigung anerkennen. Wenn sie das nicht machen, habe ich Pech gehabt.
Von daher leuchtet mir das mit den Anhänger in Frankreich und der brd ein.
Man sollte also wirklich einen Anwalt, der sich in internationalem Verkehrsrecht auskennt, dahingehend befragen, wie es mit der 60er-Höchstgeschwindigkeit in anderen Ländern aussieht.
Ist sicherlich kein einfaches Thema, sodaß wir hier im Forum damit wohl überlastet sind.
__________________________________________________________________
Ich hab mal an die Niederländische Botschaft in Berlin geschrieben. wenn ich eine antwort erhalte teile ich sie euch natürlich mit.
falls ich die rechtliche grundlage genauer ausführen muss würde ich mich freuen, wenn ihr mir die genauen gesetzestexte mit paragraphen mal zeigen könnten, da ich diese nicht finde.
die e-mail:
**********************************************************************
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der DDR gab es Kleinkrafträder mit nicht mehr als 50ccm, die eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60km/h hatten. Alle Simsons (Simson ist der Hersteller der Kleinkrafträder) die bis zum 28.02.1982 erstmals im Verkehr geführt wurden dürfen diese Geschwindigkeit auch nach der Wiedervereinigung noch fahren. Dies ist in dem Übereinkommensvertrag zwischen Deutschland und der Ehemaligen DDR festgelegt. Bei bedarf kann ich Ihnen die Textstelle nachreichen. Auch versicherungsrechtlich ist eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h mögliche, welche auch im Ausland möglich ist(von der Versicherung her).
Da ich gehört habe, dass Kleinkrafträder/Roller mit nicht mehr als 50ccm in den Niederlanden nur 40 km/h fahren dürfen, stellt sich mir die Frage, ob die Niederlande diesen Übereinkommensvertrag akzeptieren und man somit mit einem Kleinkraftrad/Roller, der die oben genannten Anforderungen erfüllt, in den Niederlanden auch 60 km/h fahren darf.
Wenn nicht stellt sich mir die Frage, ob ich das oben genannte Gefährt drosseln muss, damit es nicht mehr als 40 km/h fährt. Eine Drosselung des oben genannten Gefährts ist aus technischer sicht nicht möglich.
Da ich plane, einen Urlaub mit einem solchen Gefährt in den Niederlanden zu machen, würde mich die rechtliche Grundlage bezüglich der Höchstgeschwindigkeit mit Verweis auf den Übereinkommensvertrag zwischen Deutschland und der DDR sehr interessieren.
Mit freundlichen Grüßen
"mein name"
*************************************************************************
mal sehen was dabei herauskommt
PS: wenns schnell gehen soll könnt ihr ja einfach alle an die niederländische Botschaft schreiben (verkehrsabteilung e-mail:bln-venw@minbuza.nl)
Naja, etwas unglücklich formuliert:
zwischen Deutschland und der DDR
Die ehemalige "DDR" war ebenso ein Teil von Deutschland wie es die brd ist (das ist nur für die Leute heute etwas irreführend, weil die brd das Wort "Deutschland" heute nur auf sich bezieht).
_______________________________________________________________
Das Datum ist 28.2.1992 und nicht '82.
ABer ist ja auch egal ..
ups... naja, is schon abgeschickt... mal gucken ob sie da was mit anfangen können... wenn nich schreib ich halt nochmal hin
bin halt mit meinen 19 jahren noch nich so sonderlich gut im formulieren (ganz zu schweigen von meinem wissen über diesen ganzen rechtskram...)
die antwort ist da:
**********************************************
Sehr geehrter Herr Brockschmidt,
Die von Ihnen erwähnte Krafträder dürfen indertat in den NL maximal nur 45 kmh fahren. Schneller dürfen Sie mit Ihrem 'Roller' also dort nicht fahren.
Nachlesen können Sie dies auch noch mal in unserem NL STvO. Diese finden Sie auf der Website www.verkeerenwaterstaat.nl. Wenn Sie dann bei der Suchfunktion Verkeersborden en verkeersregels in Nederland 2009 eingeben, gelangen Sie bei der STvO.
Mit freundlichen Grüßen.
Verkehrsabteilung
****************************************
nur haben die nix zum drosseln gesagt...
Naja....das is ja doof. Aber selbst wenn wir 60 fahren dürften, wäre es ratsamer, trotzdem 45 zu fahren, weil definitiv nicht ein holländischer Polizist von dieser Sonderregelung Kenntnis hätte. Zudem haben wir ja einen EU-Führerschein, mit dem man nur 45 fahren darf. Na toll....untertourig im 4 Gang rumjuckeln
MfG
Christian
solange man die nich drosseln muss, damit man max 45 fahren kann geht das ja...
und im 4. gan dahinchillen so bei 50 spart bestimmt ordentlich spirt, und der motor wird dann auch nich richtig heiß xD
Innerlichen Reichsparteitag feier *grins
nein im ernst, seit vorsichtig mit den Gestetzes auslegungen.
Ich für meinen Teil juckel dann im 5. und Standgas.
der Klopper
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!