S51 als S70 oder neuen Rahmen als S70 zulassen

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • 8| :dash: ... :i_auslach: ditt is ja nu totaler lötzinn!! da hat nico recht! :thumbup:



    edit: aber juuut jelolt hab ick grad! :thumbup:

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • :D
    Man darf nun nicht immer alles das glauben was einem von so nem Haubentaucher von Dekra, Tüv oder sonst wo her gesagt wird ;)
    Denn DAS ist totaler blödsinn ;)


    scheiße nur dasses bei uns so war du kannst gern zur zulasungsstelle gehn und dich erkundigen...


    brauchst mir nix erzählen..ich hattes mit dem käufer durch

  • Ein Bremslicht ist so oder so vorgeschrieben


    Ja, laut Gesetz bei einer Erstzulassung ab 01.01.1988 (und Klein- und Leichtkrafträder brauchen auch laut heutigem Gesetz keine Blinker; - daß das in der Praxis wegen der ursprünglichen Betriebserlaubnisse anders ist, weiß ich; aber laut Gesetz ist das halt so).
    _________________________________________________

  • Richtig, wie bereits erwähnt erst ab 01.01.1988 ist Bremslicht beim Krad vorgeschrieben.


    Noch mal zum Umbau: nur per §21 Abnahme, nur durch eine TP ( technische Prüfstelle ). Dokumente für eine $19(3) Abnahme für so einen Umbau gibt's nicht, daher darf es NICHT jede Prüforganisation durchführen.


    Und noch etwas: Es ist sch. egal, wo eine Hauptuntersuchung, Änderungsabnahme, Einzelabnahme in Deutschland durchgeführt wurde. Die Zulassungsstellen müssen das anerkennen. Daß es manchmal zu Unrecht Schwierigkeiten oder gar Ablehnung gibt, ist bekannt, sollte aber nicht sein.


    Abgasuuntersuchung beim Krad heißt AUK, ist ist ab EZ 01.01.1989 vorgeschrieben.

  • Das einzigste kleine Problem ist das mit der Rahmennummer, Typenschild und ABE. Auch wenn man es zugelassen bekommt, kann es doch sein, dass es nicht rechtskräftig ist. Also einem Betrug vorgeworfen wird. Ich schreib morgen meine Theoriprüfung beim TÜV Süd. Werd denen das alles mal schildern. Mal schaun, was die dazu sagen. Vielleicht kann man ja auch nen 70/4 oder 70/6 eingetragen bekommen. Ist die Simme dann auf 80km/h oder mehr zugelassen ??? Was schafft eigentlich der Stino 70/2 ??

  • Soweit ich weiß hats jemand im *.net Forum hingekriegt nen 90/2 eingetragen zu kriegen, mit 90km/h Höchstgeschwindigkeit. Damit wäre es dann ein vollwertiges Motorrad unter 10PS und damit wiederrum SEHR günstig im Unterhalt.

    Suzi DR650 für die ruhige Fahrt
    Kawa Ninja fürs schnelle Erlebnis

  • DAVON ne kopie wär geil... :thumbup:

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!