Anleitung - Wie erwerbe ich Eigentum an einer gefundenen Simson?

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  • Nachdem ich im Schwalbennest neulich schon mal diese Frage beantwortet habe und auch hier schon des öfteren danach gefragt wurde, habe ich heute mal was geschrieben zum Thema:


    Wie werde ich Eigentümer an einer gefundenen Simme?


    Die Ausgangslage ist dabei immer sehr ähnlich: Schwalbenfreund X spaziert in der Stadt A durch die Gegend und sieht in einer dunklen Seitengasse eine Schwalbe stehen. Bei näherer Betrachtung stellt er fest, dass sie seit langer Zeit nicht mehr bewegt wurde (Reifen platt, Moos auf dem Sitzpolster, etc.). Daraufhin beschließt er, dass Fahrzeug zu retten. Er klingelt bei allen Nachbarn und fragt nach dem Eigentümer. Niemand kennt ihn, aber jeder weiß, dass die da schon ewig steht. Er pinnt einen Zettel an die Schwalbe. Niemand meldet sich. Also was nun?
    Einfach Schloss aufbrechen und nach Hause schieben? Hmmm, lieber nicht. Egal wie ranzig das Dingen ist: Es wäre immer noch ein Diebstahl und auch Sachbeschädigung! Und das Risiko, dass das raus kommt, wenn sie eines Morgens mal nicht mehr in der Gasse steht ist recht hoch. Zumal ja mittlerweile auch jeder in der Nachbarschaft weiß, dass man an der Kiste interessiert ist....
    Aber nicht den Kopf hängen lassen: Es gibt einen legalen Weg für lau an die Schwalbe zu kommen:
    Der Fund gemäß §§ 965ff. BGB.
    Das Prozedere ist dann folgendes:


    1. Der Schwalbenfreund zeigt dem Fund/-Bürgerbüro (Oder alternativ, aber nicht ganz so geeignet, der Polizei/ der Stadtreinigung) den Fund der Schwalbe gemäß § 965 II BGB an. Also einfach hingehen, Sachbearbeiter aussuchen und sagen: "In der XY-Straße steht seit Jahren ein Moped, dass anscheinend niemandem gehört. (Begründungen und Ausführungen, warum es da schon ewig steht folgen nun.) Ich möchte es als Fund melden."
    2. Er bietet dann an, das Schwälbchen gemäß § 966 I BGB bei sich zuhause in Verwahrung zu nehmen. (Wichtig: An die Haftung gemäß § 968 und die Herausgabepflicht gemäß § 967f. denken!)
    3. Jetzt kommt der beste Teil: Nun weißt der Vogelfreund die Behörde (gerne auch nachdrücklich und mehrmals) bei der er den Fund anzeigt drauf hin, dass er gemäß § 973 I BGB das Eigentum an dem Schwälbchen erwerben möchte.
    4. Nach dem Ablauf von 6 Monaten ist sie dann offiziell seine und der frühere Eigentümer kann ihm nix mehr.
    5. Im Freudentaumel sollte er dran denken, sich von der Behörde den Eigentumserwerb schriftlich bestätigen zu lassen (Rahmennummer und Motornummer), damit es keine Probleme bei der Neubeantragung der Papiere und einer eventuellen Diebstahlsanzeige des früheren Eigentümers gibt.


    Es kann nicht schaden, wenn man sich die einschlägigen §§ ausdruckt und mit zum Amt nimmt. Sollte man das Fahrzeug in einer größeren Stadt finden, ist die ganze Geschichte meist sehr einfach. Dort haben die Sachbearbeiter schon mal von sowas gehört und sind froh, dass sie sich nicht selbst um die Entsorgung kümmern müssen.


    In einer Kleinstadt oder auf dem Lande sieht die Sache meist schwieriger aus. Die erste Frage ist meistens: "Sowas geht?!" und danach wird auch gerne gesagt, dass ein Eigentumserwerb nicht möglich sei, weil über das Nummernschild der Eigentümer ja noch ausfindig gemacht werden kann und das Fahrzeug somit kein "Fund" im Gesetzessinne ist. Dies ist aber nur zum Teil richtig.
    "Verloren" im Gesetzessinne ist eine Sache (gemäß Palandt/Bassenge, 66. Auflage, 2007, Vorb. v. § 965 Rn. 1), wenn sie besitzlos aber nicht herrenlos ist. Nicht besitzlos sind liegengelassene und versteckte Sachen, deren Lage dem Eigentümer bekannt ist und deren Wiedererlangung jederzeit möglich ist. Ebenfalls nicht besitzlos sind Sachen, die gestohlen wurden, oder die verlegt wurden, aber deren Lage noch nicht endgültig vergessen ist. Als verloren gelten allerdings Sachen, an denen der Besitzer (nicht zu verwechseln mit Eigentümer!) seinen Besitz aufgegeben hat. (Hat er auch das Eigentum aufgegeben könntet ihr die Schwalbe einfach so mitnehmen, allerdings sind die Anforderungen an die Vermutung SEHR hoch! Selbst bei Sperrmüll ist sie umstritten...) Dadurch, dass der Eigentümer die Schwalbe über lange Zeit Wind, Wetter, Vandalismus und Verfall (nicht mehr verkehrstauglich, etc.) ausgesetzt hat, ist zu vermuten (hier sind die Anforderungen geringer als beim Eigentum), dass er seinen Besitz an ihr aufgegeben hat. Damit ist sie dann eine Fundsache. Punkt. Aus.
    Ob der Eigentümer noch ausfindig gemacht werden kann, oder nicht, ist unerheblich für die Eigenschaft als Fund! Das wird erst interessant, wenn es um den Eigentumserwerb durch euch geht.
    Nachdem ihr also den Fund gemeldet und euer eigenes Interesse bekundet habt, muss das zuständige Amt sich darum kümmern den Besitzer/Eigentümer ausfindig zu machen. Gelingt ihr das nicht bzw. vergehen 6 Monate in denen er sich bei ihr oder euch nicht meldet, so erwerbt ihr das Eigentum an der Sache. Dies läuft automatisch und per Gesetz. Da kann die Behörde also nichts dran drehen. Egal, ob es theoretisch noch möglich ist, den eigentlichen Eigentümer ausfindig zu machen oder nicht!
    Das Amt kann sich also nicht um seine Arbeit drücken, indem es sagt, dass ist kein Fund!


    Ihr habt allerdings kein Recht darauf, die Sache während der 6 Monate bei euch zu verwahren. Wenn die Behörde darauf besteht, ist sie bei ihr zu abzugeben (siehe § 967 BGB).


    Diese Einschätzung des Fundrechts ist auch auf andere Dinge und Fahrzeuge zu übertragen. Wichtig ist halt nur immer, dass man darlegen kann, warum es wahrscheinlich ist, dass der Besitzer sein Besitzrecht aufgegeben hat. Sagt die Behörde dazu: "Nein, dass sehen wir nicht so." steht man natürlich doof da. Eventuell hilft dann noch das Verlangen nach dem Vorgesetzten oder die Drohung mit der Dienstaufsichtsbeschwerde, aber wenn dass auch nicht hilft, würde dann nur noch der ungewisse Weg zum Anwalt bzw. Verwaltungsgericht bleiben.


    Anders sieht die Situation allerdings beim klassischen Scheunenfund aus. Dort können unter Umständen schon die Grundsätze des Schatzfundes gelten. Die jetzt hier aber auch noch auszubreiten würde den Rahmen des Eintrages endgültig sprengen.


    Hätte ich das alles nur schon damals gewusst.....


    Abschließend noch das obligatorische: Nämlich, dass die obigen Darstellungen lediglich meine persönliche Meinung wiedergeben und kein offizieller Rechtsrat sind. Watt weiß ich, was nen Gericht zu sowas sagt....

  • Moin,


    fast genauso war´s bei meiner Schwalbe.
    Einziger Unterschied war dass dort schon ein roter Zettel der Polizeibehörde dranklebte mit dem " bitte bis...entfernen, sonst entfernen wir´s" Hinweis (ihr wisst was ich meine :P ).
    Ich bin dann mal zum zuständigen Polizeirevier, hab Interesse bekundet, dem Beamten noch verraten wo die Rahmennummer eingeschlagen ist weil ohne Typenschild - als ich´s dann schon wieder vergessen hatte klingelte irgendwann mein Telefon.
    Ich konnte die Schwalbe abholen, da Besitzer nicht zu ermittelnwar /bzw. der kein Interesse mehr hatte.
    Super Sache, das.


    Sahib: Schön dass Du mal eine "Anleitung" zu diesem Thema verzapft hast, die hilft sichereinigen Leuten weiter.
    Gut gemacht! :thumbup::thumbup:


    Gruß
    Jan

  • Schön für Euch... Bei mir wurde in einem ähnlichen Fall die Behindertenwerkstatt informiert. Die holten das FZ gleich ab und meinten ich könne es gern für 200,- kaufen...lol Ich finde es und soll es abkaufen ?? Ab da schwor ich mir nie wieder einen Fund zu melden, und wenn ich nur die Ersatzteile verwerte. Aber ein Kollege aus einem anderen Kreis 50Km weiter fand im Wald eine Yamaha TT350 und durfte sie auch nach 6 Monaten behalten. Ist also von Kreis zu Kreis verschieden.

    Bremsen kann zu Geschwindigkeitsverlust führen..

  • mir haben sie bei solch einer Geschichte mal erzählt, machen sie nicht, weil ich das Fahrzeug nicht unterstellen darf und somit die Unterbringungskosten zu tragen hätte, die bei einem halben Jahr den Fahrzeugwert weit übersteigen -.-

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Und beides verstößt gegen geltendes Recht....
    Im Gesetz steht weder was davon, dass das Eigentum an eine gemeinnützige Einrichtung geht, noch das der Finder die Sache nicht unterstellen darf oder die Kosten der Verwahrung zu tragen hat (die Intention des Gesetzgebers ist eher entgegengesetzt).
    In solchen Fällen sollte man der Behörde schriftlich mitteilen, dass sie rechtswidrig handelt, man dagegen Widerspruch einlegt und das man dies bei der übergeordneten Behörde zur Anzeige bringen wird, wenn sie das nicht nochmal überdenkt. Besser ist natürlich immer ein (befreundeter) Anwalt, der der Behörde mal einen freundlichen Brief schreibt.


    Ergänzug:
    In meinen Ausführungen oben, habe ich vergessen den § 977 BGB vergessen zu erwähnen: Ihr seit dem früheren Eigentümer noch 3 Jahre lang zu Herausgabe nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Da gibts aber reichlich Schlupflöcher und der frühere Eigentümer müsste erstmal gegen euch klagen. Die Kosten wird er regelmäßig scheuen. Also alles halb so wild.

  • Wow... ganz schön viele Paragraphen. Hier ein paar Fragen dazu:


    1.) Das Amt erlaubt mir also, das Fahrzeug bei mir für 6 Monate zu lagern. Was ist, wenn da noch ein Schloß dran ist? Darf ich das dann knacken? Ist doch theoretisch Sachbeschädigung, falls sich der Besitzer doch noch meldet. Gehe ich dann mit einem Beamten zur Fundstelle und entferne unter seiner Aufsicht das Fahrzeug?


    2.) OK, 6 Monate sind vorbei, ich darf das Fahrzeug behalten. Was bedeutet das jetzt mit den 3 Jahren? Also muß ich doch 3 Jahre warten, bis ich anfange, das Fahrzeug zu restaurieren? Den Punkt mit den 3 Jahren hab ich nicht so ganz verstanden...

  • Hallo zusammen...


    Ich habe nun eine Schwalbe gefunden mit altem Kennzeichen, nicht mehr Betriebssicher und Verkehrstauglich. Ich habe also das Fundbüro angerufen, dieses will aber nur bei Herrenlosen und nicht bei Besitzlosen Dingen zuständig sein. Es wurde auf das Ordnungsamt verwiesen.


    Dort wiederum war man anfangs auch nicht zuständig. Erst der Chef wusste was ich wollte. Nur leider strebt er folgende Vorgehensweise an:


    - Schwalbe wird eingesammelt
    - Verwahrung übernimmt das Ordnungsamt
    - Es versucht den Eigentümer herrauszufinden
    - Sonst wird dann wohl eine Versteigerung stattfinden


    Was soll ich das? Ich bin doch der Finder?


    Gruß, Gregor.

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • Steht doch alles oben... Du musst schon da hin gehen und die entsprechenden Paragraphen vorzeigen, die Leute da haben auch keinen Bock sich Umstände zu machen und versuchen dich, als potenziell Unwissenden, abzuwimmeln...


    Hoffentlich hast du noch nicht verraten wo das Ding steht, denn wenn die jetzt schon geholt wurde dann wirds vermutlich schwierig...

  • Ich bin ja leider nicht in Berlin. Daher habe ich angerufen. Und selbstverständlich habe ich auf die Rechtslage hingewiesen. Dagegen konterte man aber damit, das der vermutliche Wert unter 500,-€ liegen würde. Da sei das dann anders. Ich hasse diese ... Bürokraten und Ämter. Das nächste Mal nehme ich die Simme einfach mit wenn sie offensichtlich "vergessen" wurde und schon ewig da steht. Leider scheint das unser Land so zu wollen.

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • Wenn die Behörden es so wollen - Bitteschön. Hab vor ~ 15 Jahren auch mal Teile im Wald gefunden. Waren aber nich zuordnungsfähig, da nur Teile ohne Nr, daher hab ich n Hänger geholt, alles eingepackt u bin damit nach hause gefahren. Sicherlich war das von geklauten Kisten, aber wer sollte beweisen, wem welche Teile gehör(t)en? War ja vieles mehrfach vorhanden. Kurze Zeit später hab ich den Autoführerschein gemacht u alles verschenkt. Und heute renn ich mir die Hacken wund nach Sachen, die ich früher zuhauf hatte :cursing:


    Gruss


    Mutschy

  • Ein Auto ist doch mit einem Moped überhaupt nicht vergleichbar.
    Sicher gibt es Leute, für die ein Zweirad nur zwangsweise motorisiertes Fortbewegungsmittel ist, da sie zu jung sind, um Auto fahren zu dürfen (in Amiland darf man das aber schon mit 16). Die fahren heutzutage aber i.d.R. Plastikroller. Aber selbst die ehemaligen Plastikrollerfahrer kommen irgendwann ´mal (wenn ihre Disko- und Mädels-abschlepp- und Urlaubmach- und Familientransport-Zeit um ist) darauf, daß man mit einem Zweirad keine Parkplatz- und Parkgebührprobleme hat und auch kaum oder gar nicht im Stau steht; dann legen sie sich auch wieder eines zu.
    Und dann noch der finanzielle Aspekt.
    Ich sehe das bei den jungen Leuten beim Berliner Donnerstagstreffen, die 18 geworden sind und sich ein Auto zugelegt haben. Haben sie vorher Sammelbestellungen bei AKF gemacht, um Porto bei lächerlich billigen Simsonteilen zu sparen, so geben sie jetzt vergleichweise astronomische Summen für irgendwelchen Automist aus, um das optisch und leistungstechnisch aufzumotzen. Von Steuer und Versicherung ist da noch gar nicht die Rede.
    Von daher immer im Hinterkopf behalten: Im Auto ist man zwar trockener, schneller, kann mehr Leute und Gepäck mitnehmen; doch ist es insgesamt gesehen eindeutig das schlechtere Fahrzeug. Ein Moped ist eben nicht (bloß) "Hobby" und "Schön-Wetter-Zeitvertreib" und "Freizeitvergnügen", sondern ein ernsthaftes, praktisches und extrem preisgünstiges Alltags-Fortbewegungsmittel.


    ____________________________________________________________

  • Geb ich dir Recht, Moped is sehr viel preisgünstiger als ein Auto. :D


    Hatte übrigens ne ähnliche Story mit dem Star gehabt. Hatten ihn innem Schuppen gefunden, Besitzer hatten wir selber ermittelt (war aus der Nachbarschaft) und hatten ihm diesen dann abgekauft. Mittlerweile läuft er wie ein Bienchen 8) .

    Schnuppere Zweitaktduft, Amigo! 8)


    [quote=Xcessiv] Wer Tampons raucht und Binden klaut, der trinkt auch das was Sternburg braut. :puke:


    Der Fahrer freut sich, die Simme lacht, wieder nen Plasteroller plattgemacht..:thumbup:

  • Geb ich dir Recht, Moped is sehr viel preisgünstiger als ein Auto. :D


    Hatte übrigens ne ähnliche Story mit dem Star gehabt. Hatten ihn innem Schuppen gefunden, Besitzer hatten wir selber ermittelt (war aus der Nachbarschaft) und hatten ihm diesen dann abgekauft. Mittlerweile läuft er wie ein Bienchen 8) .

    Schon aber ner Emme wirds teurer, wenn auch nur geringfügig. Gerade die Versicherung von ner MZ ist billiger wie ein Versicherungskennzeichen. :D

    [f4] Umbauen ist cool, original zeitlos[/f4]


    Zitat

    Aus einem anderen Mopedforum:
    naja simsons kann man halt verpfuschen, gibt sie schließlich wie sand am meer

  • Also mein Onkel hat nen Star im Schuppen stehen, den hat er früher mitgehen lassen, weil alle Leute ihre Zweiräder auf die Straßen gestellt haben !


    Also was nun tun ?


    Das Möpp steht jetzt 20 Jahre da drin ?!

  • mal ne frage. gilt das auch für im hinterhof abgestellte gegenstände, mopeds?

    Zitat

    "3. Jetzt kommt der beste Teil: Nun weißt der Vogelfreund die Behörde
    (gerne auch nachdrücklich und mehrmals) bei der er den Fund anzeigt
    drauf hin, dass er gemäß § 973 I BGB das Eigentum an dem Schwälbchen erwerben möchte."


    --> erwerben? ich möchte sie kostenlos übernehmen.`` PS: in welchen zeitabständen gilt es die einzelnen schritte zu unternehmen`? sollte man sich pausen lassen zwischen anzeige und übernahmegesuch`?

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    2 Mal editiert, zuletzt von sackline ()

  • Mal wieder ein klares juristisches: "Jein"....
    Meine Beschreibung gilt nur für Fahrzeuge, die im "öffentlichen Verkehrsraum" abgestellt werden.
    Ist der Hinterhof also eher ein jedem zugänglicher Parkplatz, gilt das oben genannte, wenn es ein normaler Innen-/Hinterhof ist, ist es Privatgrund und du musst dich mit dem Eigentümer des Grundstücks auseinander setzen.
    Dieser kann Sachen (auch Möps sind "Sachen"), welche er auf seinem Grund und Boden findet, als Fundstück melden (oder du kannst dies in seinem Auftrag machen...) und dann eine Übereignung beantragen.


    BTW.: "Eigentum...erwerben" hat nix mit kaufen/bezahlen zu tun. Ist einfach nen juristischer Fachbegriff für "bekommen". Gibt's alles für lau.


    Die Anzeige des Fundes und dein Übernahmegesuch erfolgen direkt nach einander. Je nachdem wie schnell du sprechen kannst ca. 1-4 Minuten ;)

  • ... und alles verschenkt. Und heute renn ich mir die Hacken wund nach Sachen, die ich früher zuhauf hatte :cursing:


    Gruss


    Mutschy

    Kenn ich, ich war 15 glaube ich, da hatte ich einen kompletten Simson Motor, mit Zylinder rumliegen, der mich nicht intereesierte, ich hab ihn sogar weggeschmissen :( :cursing:

  • Seit ich selbst eine Schwalbe habe fällt mir immer wieder auf wieviele herrenlose, heruntergekommen Simsonroller man so auf seinen Streifzügen durch Berlin sieht. Oft sind das welche mit Nummernschild, aber meist von 2007 oder ähnliches. Gibt es eine Möglichkeit für mich den Besitzer anhand der Nummernschilds zu ermitteln? Oder muss ich diese Prozedur vollziehen um an die armen Roller ranzukommen?

  • nein gibt es nicht, ich hab das mal versucht (ohne die ganzen §§) der Grüne war immerhin so nett mir zu sagen, dass derjenige auf den das Teil zuletzt angemeldet war dort in der Nähe auch noch wohnt, Namen dürfen die keine nennen und Sicherstellung machen die hier in Berlin auch nicht, weil wegen die Kosten und so


    kannst es ja mal mit den ganzen §§ bei einer anderen DSt versuchen, vielleicht hast dann ja mehr Glück

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • So, heute kam ich endlich mal dazu Fotos von der Simson und der Suzuki zu machen, an denen scheinbar keiner mehr Interesse hat. Bei der Simson ist nun ein roter Aufkleber drauf, da wird es wohl Zeit.
    Wer Adresse wissen will, bitte PN an mich:





    Und waren beide leider 2 Tage später schon weg.

    Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

    Einmal editiert, zuletzt von PerryR ()

  • Ich hatte gestern einen Brief bekommen vom Fundbüro. Jetzt bin ich Eigentümer einer Schwalbe die ewig in Berlin rum steht. Toll, dass es diesen Fred hier gibt. Sonst hätte ich das nie gemacht.


    Allerdings waren die Bullen seh unfreundlich. Haben mich erst versucht weg zu schicken. (Ein Praktikant oder so. Hatte Uniform an, aber NICHTS auf dem Schulterstück. Also nicht mal einen Balken oder einen grünen Stern oder so.) Dann haben andere Bullen behauptet sowas geht nicht und versucht mich mit meinem angeblich verbotenem Perfekt Helm abzulenken. Da hatten wir die nächste sinnlose Diskussion. Erst als ich sagte das ich auf meine Anzeige notfalls auch unter ausschöpfung rechtlicher Mittel bestehe haben sie die aufgenommen. Kurz darauf meldete sich das Fundbüro telefonisch und nun, nach ca. einem halben Jahr mit besagtem Btief. Morgen rufe ich erst mal an und frage ob die noch da steht. Dienstag, wenn ich sie habe, zeige ich auch mal ein Bild.

    Kann mir mal bitte jemand das Wasser reichen?

  • also ich hab mal eine S51c gefunden stand schon sehr lang kennzeichen wahr von 1990 und sa noch relativ ok aus
    hab alle nachbarn gefragt aber keiner hab das mop gekannt also haben wie kumpel und ich am heligten tag das mop aus der tiefgarasche geholt währe schad drum die zu vergammeln lassen mittlerweile hab ich sogar die papiere von dem ehemaligen besitzer bekommen der hock in england

  • Moin allerseits,
    ich bin brandneu hier und begehe gleich eine Leichenfeldderei :-), allerdings gehört meine Frage genau in dieses Thema, also hoffe ich das das in Ordnung geht ...
    Also kurz gesagt, ich hab ihn Berlin nen Mopped gefunden, welches offensichtlich keinen Besitzer mehr hat(Kennzeichen uralt, Nicht verkehrstauglich, kein Platz wo jemand ein Moped als Ersatzteillager usw. Unterstellen würde ). Also mal bei den Nachbarn geklingelt und gefragt, niemand wusste was von einem Besitzer, nur das es schonlange dort steht und alle froh wären wenn es endlich weg wäre. Eine Nacht und Nebel holwegdasteil-Aktion kam für mich nicht infrage, also den offiziellen Weg wie oben beschrieben versucht. Also meinen Polizeiabschnitt kontaktiert und eine "Fundsache" gemeldet. Die sehr netten Beamten riefen mich auch wenig später nach einer Begutachtung zurück und erlärten mir, das es sich bei dem Moped ihres Erachtens nach nicht um eine Fundsache handele obwohl aufgrund des Alter des Kennzeichens kein Besitzer mhr zu ermitteln sei, da 1.) EIn Schloss vorhanden wäre(welches allerdings nicht unbedingt eine Sicherungsfunktion erfüllt) und 2.) Der Gesamtzustand nicht so schlecht wäre das sie es mir als "herrenlos" überlassen könnten. Außerdem wolle man dem Besitzer eine Chance lassen sein Moped zu entfernen und auf den Gelben Punkt zu reagieren welchen sie auf das Moped geklebt hätten (wovon allerdings eher nicht auszugehen ist).Anschließend würde das Moped irgendwann von der BSR entfernt. Ich habe ein bisschen mit ihne rumdiskutiert, sie waren wirklich bemüht machten mir allerdings deutlich das das Moped für sie in anbetracht der Situation keine Fundsache sei(was ich auch nachvollziehen kann). Allerdings würden sie die Anzeige zu diesem Vorfall, der dann irgendwann an die BSR geht, meinen Wunsch zur Übernahme vermerken, ich sei dabei allerdings auf das Wohlwollen der BSR Mitarbeiter angewiesen da ich aufgrund des fehlenden Fundsachenstatus keinen Rechtsanspruch auf die Übernahme hätte.
    Was meint ihr sollte ich tun? Abwarten und Tee trinken? Auf wohlwollende BSR Mitarbeiter hoffen? Es mal bei den Orangen probieren? Hat eventuell schon jemand Erfahrungen mit/in Berlin gemacht?
    Aufhilfreicheantwortenhoffenderweise
    Harry Hirsch

  • frag dich bei der BSR durch, geh denen auf den Senkel bis du die richtigen triffst die für sowas verantwortlich sind und denen machst du dann klar, dass ein Anruf bei dir genügt, wenn sie die Anzeige zum wegräumen bekommen und du die dann innerhalb 24 Std auf deine Kosten da wegholst


    lass dir von denen dann auch den Schriebs kopieren, dass sie die Karre wegholen sollten, weil sonst evtl. doch die Diebstahlsnummer kommt

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Habe heute eine S51, welche seit ewigkeiten auf einen Parkplatz stand, geholt. Ich hatte bereits vor 2-3 Monaten ein Zettel an das Moped gehängt, keine Rückmeldung bekommen, obwohl es umgestellt wurde. Leider total verostet und nicht ganz komplett, aber für einen Aufbau eine gute Basis. Ich habe auch mit mehreren Anwohnern gesprochen, die alle meinten das das Möp schon seit ca. einem dreiviertel Jahr da stand, keiner kannte den Besitzer (wohl geklaut und da abgestellt, Kickstarter war keiner dran, daran ist der Dieb wohl schlussendlich gescheitert und hats da stehen lassen...).
    Das Typenschild fehlt leider.
    Werde es Morgen zur Gemeinde ins Fundbüro bringen, hoffe mal das die sich da auskennen und alles glatt läuft und der Besitzer es abholt oder ich nach 6 Monaten eine neue Simme hab :thumbup: .
    Werde mir aufjedenfall die Paragraphen hier aus dem Thread ausdrucken und mitnehmen, man kann ja nie wissen... Bei Fundrädern die ich abgegeben habe war es immer kein Problem und ab und an wurde eines auch mal nicht abgeholt.

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