Mal wieder ein klares juristisches: "Jein"....
Meine Beschreibung gilt nur für Fahrzeuge, die im "öffentlichen Verkehrsraum" abgestellt werden.
Ist der Hinterhof also eher ein jedem zugänglicher Parkplatz, gilt das oben genannte, wenn es ein normaler Innen-/Hinterhof ist, ist es Privatgrund und du musst dich mit dem Eigentümer des Grundstücks auseinander setzen.
Dieser kann Sachen (auch Möps sind "Sachen"), welche er auf seinem Grund und Boden findet, als Fundstück melden (oder du kannst dies in seinem Auftrag machen...) und dann eine Übereignung beantragen.
BTW.: "Eigentum...erwerben" hat nix mit kaufen/bezahlen zu tun. Ist einfach nen juristischer Fachbegriff für "bekommen". Gibt's alles für lau.
Die Anzeige des Fundes und dein Übernahmegesuch erfolgen direkt nach einander. Je nachdem wie schnell du sprechen kannst ca. 1-4 Minuten