Simson, 60Km/ und M-Führerschein

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  • gibt es noch was anderes auser dieses schreiben? weill in dem schreiben steht ja selber drin das sie keine rechtsverbindliche auskunft geben können. gibt es was rechtlich bindendes? der vergleich mit dem zulassungsrecht ist ja auch schwach. immerhin darf man auch mit einem pkw führerschein lkw fahren. also zulassungsrecht und führerscheinrecht ist schon unterschiedlich.

  • Hackeschosch hat den richtigen Text.


    Das is kein Zulassungsrecht, da steht, was man mit dem Führerschein alles fahrn darf.


    End-uro: Steh auf, links, geradeaus, links, rechts und nochma rechts, dann zeig ich dirs auch rechtlich bindend.

    :biggrin:

  • Zitat


    Original von End-uro:
    ... immerhin darf man auch mit einem pkw führerschein lkw fahren...


    WAS in aller Welt ist denn ein PKW-Führerschein ??? :shocked:


    Ist das hier offiziell genug? :biggrin:


    Fahrerlaubnisverordnung (FeV), § 76, Nr. 8:


    § 6 Abs. 1 zu Klasse M


    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch (...) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


    Griaßle,


    Markus

    S51 packt das Stilfserjoch - 2758 m über Meereshöhe !!! Mich schockt kein Paß mehr!

  • Nur mal kurz als Einwurf:
    Vor 2 Stunden haben se mich hier in Mannheim mit der Schwalle angehalten. (Die wollten die eigendlich nur angaffen :laugh: )
    Haben dann auch gestutzt wegen den 60 km/h und meinem Autoführerschein...
    Dann hat die nette Polizistin ihr schlaues Buch rausgeholt und da stand auch ,das man die DDR dinger die vor 1992 in Betrieb genommen wurden mit klasse M von heute fahren darf. Auch wenn se 60 km/h rennen.


    !!!



    :b_wink:



  • pkw führerschein ist umgangssprachlich klasse b. ich dachte das sei klar.


    ja dieser paragraph ist viel besser als dieser andere wisch in dem nichts rechtskräftiges drinn steht. logisch oder?

  • Zitat


    pkw führerschein ist umgangssprachlich klasse b. ich dachte das sei klar.


    Hehe, klar war das klar! Hab Dich schon verstanden!


    Das Problem ist nur: Wenn wir hier über rechtliche Fragen diskutieren, dann ist \"Umgangssprache\" zwangsläufig absolut tabu!


    Und bei \"Roller-Führerschein\" oder \"PKW-Führerschein\" muß ich halt genauso zwangsläufig nachfragen, was der andere nun eigentlich meint!


    Kann ja (in diesem Fall) viel sein: Alte Klasse 3, evtl. umgeschrieben auf C1E + CE79, evtl. + T, oder neu erworben als B, oder BE, in jedem Fall dann aber einschließlich M und L, usw .........


    Aber was anderes:


    Den berühmten \"Schrieb\" vom KBA hab ich damals auch erhalten, als ich für meine S51 eine neue BE angefordert hab.


    Das beste war: Dabei war noch ein Zettel mit folgendem Wortlaut:


    \"Wir empfehlen, dieses Schreiben bei Fahrten mit o.g. Fahrzeug immer mitzuführen, da nicht alle Beamten mit dieser Regelung vertraut sind\"


    Was soll man dazu noch sagen ???


    Griaßle,


    Markus

    S51 packt das Stilfserjoch - 2758 m über Meereshöhe !!! Mich schockt kein Paß mehr!

  • hey leute,


    ich bin auch euerer meinung. ich habe die frage auch mal meinem fahrlehrer gestellt. der meinte zu mir das man simson mit bbh 60 mit m fahren darf, aber das nur bis 45 km/h. das soll so ne gesetzeszeugs sein damit man einen eingungsvertrag gemacht hat. also wer m hat darf nur bis 45 km/h fahren und wer a1 oder höher hat, der darf dann die 60 km/h fahren.



    Cu


    Pekkos

    :teufel: Da Könnt ich richtig ausrasten hier bei den vielen Kackstühlen :teufel:


    :teufel: ~~~~ Die Rückkehr der Simmen ist nah ~~~~ :teufel:


    S51 E Bj. 87 S51 B2-4 Bj. 82 Sr2e Bj. 62 Sr50A1 Bj. 96

  • aaaaaaaaaaaaaaaaaahhhhhhh !!! :_shoot1:


    Kann bitte mal jemand einen gemeinnützigen Verein zur Folterung von hirnamputierten Fahrlehrern gründen ???


    Super Sache, Blödsinn verzapfen, und schon hat man einen A1-Kunden mehr!!! So läufts Geschäft ?!?


    Ich faß es nicht !


    Griaßle,


    Markus

    S51 packt das Stilfserjoch - 2758 m über Meereshöhe !!! Mich schockt kein Paß mehr!

  • Ausnahmen der Klasse M: Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.


    ( da habe ich gerade verpasst / um 3 Monate )


    Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
    Als Kleinkrafträder gelten auch


    ( da ist meine ausnahme ..... alte Klasse 3 + 4 )


    Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.


    ( hier ist die algemeine ausnahme )


    Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.



    ALSO KLASSE [f4][c=red]M[/code][/f4] Heutzutage !

  • wenn man nie die original abe in den händen hatte, wie weißt man nach dass die inbetriebnahme vor 1992 war? danach nur noch 45km/h fahren oder wie?


    grüße

    Zitat von Genosse Daywalker

    Am besten ihr lasst das Moped immer stehen. Dieses Fahren fördert extrem den Verschleiß hab ich mir sagen lasssen. Da muss man echt aufpassen.

  • Als Referenz dient immer das Baujahr, was sich anhand des Typenschilds bzw der Rahmennummer relativ einfach nachvollziehen lässt.


    Dass ein Moped aus der \"neuen\" Vogelserie keine 60 km/h mehr fahren darf, dürfte aber somit auch klar sein.


    Gruss


    Mutschy

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