Simson, 60Km/ und M-Führerschein

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  • mein aktueller rahmen ist nicht mehr der beste und ich hab schon nen neuen aber ist immer noch kr 51/2 baujahr 84 oder so. das werden sie ja locker anerkennen und wenn dann erst mal auf der abe vom kba 60km/h steht werden die polizisten ja auch kein problem mehr damit haben oder?


    grüße

    Zitat von Genosse Daywalker

    Am besten ihr lasst das Moped immer stehen. Dieses Fahren fördert extrem den Verschleiß hab ich mir sagen lasssen. Da muss man echt aufpassen.

  • das ding kann ja 20 jahre rumgestanden haben bis zur erstzulassung oder nicht? ;)


    grüße

    Zitat von Genosse Daywalker

    Am besten ihr lasst das Moped immer stehen. Dieses Fahren fördert extrem den Verschleiß hab ich mir sagen lasssen. Da muss man echt aufpassen.

  • Da es keine \"wirklich\" erfasste Erstzulassung gibt u Rahmen zu DDR-Zeiten nich grade millionenfach \"auf Halde\" produziert wurde, wird niemand derartige Fragen stellen.


    Man kanns sich aber auch richtig schwer machen :rolleyes:


    Gruss


    Mutschy

  • schonmal mit beamten zu tun gehabt? :)


    grüße ;)

    Zitat von Genosse Daywalker

    Am besten ihr lasst das Moped immer stehen. Dieses Fahren fördert extrem den Verschleiß hab ich mir sagen lasssen. Da muss man echt aufpassen.

  • wenn du einfach nen neuen rahmen nimmst und dann die rahmennummer auf deinem versicherungsschein einschreiben lässt kann dir doch niemand was!?



    die meisten wissen eh das die dinger vor dem 1.1.92 gebaut sind...



    wo ist also dein problem?



    nich so viele gedanken über sone dinge machen....

  • Zitat


    Original von toni.krueger:
    schonmal mit beamten zu tun gehabt? :)


    Mehr als genug, ich hab welche im weiteren Familienkreis u Bekannte von mir sind Bundespolizisten (ehem. BGS) :b_wink:


    Wie überall, gilt auch hier: \"Immer höflich bleiben.\" und \"Wie man in den Wald hineinruft, schalts auch wieder raus.\"


    Gruss


    Mutschy

  • Eigentlich wollte ich ursprünglich etwas Klarheit ins Dunkel bringen und nich wieder die unendliche Diskussion anzetteln :laugh:


    Also nochmal:


    Das Führerscheinrecht spricht immer nur von Fahrzeugklassen.
    Weil das Beispiel schon mal kam, es gibt weder nen PKW noch nen LKW Führerschein sondern nur welche für KRAFTFAHRZEUGE. Was man womit fahren darf ergibt sich aus der Beschränkung durch das Zulässige Gesamtgewicht. Ob nu PKW oder LKW regelt die Stvzo, hat Führerscheinrechtlich überhaupt keinen belang. Wirkt sich nur auf den Steuersatz aus.


    Gleiches gilt bei Zweirädern. Mit Klasse M darf Krafträder einer bestimmten Klasse fahren. Dank Einigungsvertrag gehören Kleinkrafträder der ehemaligen DDR eben zu genau dieser Klasse - trotz abweichender bbh.


    Man darf also mit einem bestimmten Führerschein Fahrzeuge einer bestimmten Klasse fahren. Wenns ne Ausnameregelung hergibt darf man also auch mit M ne Simme mit einer bbh von 60km/h fahren - und dann auch mit 60Km/h tatsächlich unterwegs sein (solange keine geringere Höchstgeschwindigkeit durch ein Verkehrzeichen oder -regel vorgegeben ist).


    Dann noch was zu den Beamten: Das sind ja auch nur Menschen. Sicher, die sollten die Bestimmungen der Stvo, der Stvzo und des Führerscheinrechts schon kennen. Aber es wäre etwas viel verlangt wenn man erwartet, das jeder von denen wirklich jede Ausname ausendig weiß. Gibt ja nicht nur Ausnamen die unsere Simmen und den Einigungsvertrag betreffen.


    Täglich Brot für Verkehrsbeamte sind PKW und LKW, Zweiräder sind schon ne Ausname. Mopeds sind fast ne Ausname der Ausname und Mopeds aus der DDR - naja, immerhin gibts das Land seit 17 Jahren nicht mehr.


    Wenn mal nen Beamter das nich weiß, wäre mein Tip ihm das nett und freundlich zu erklären, auf das Versicherungskennzeichen hinweisen (wäre ne Simme nämlich kein Motorrad das mit Klasse M gefahren werden darf, bräuchte es eine Zulassung, also ein schwarz/weißes Kennzeichen mit Steuer- und TÜVplakette).
    Na und wenn der Onkel das so garnicht einsehen will soll er halt ne Anzeige schreiben. Wird sich dann schon klären. In den meißten Fällen wird der Beamte aber vor Ort Rücksprache mit seiner Dienststelle halten, wenns richtig läuft werden die dann nachschauen und schon ist es geklärt.


    Wenn man was greifbares haben will:
    Einigungsvertrag Anlage I Kapitel XI B III Sachgebiet B - Straßenverkehr Artikel 2 . 21


    Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor nach § 18 Abs. 2 Nr. 4, wenn sie bis 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


    Wurd hier zwar schon oft zitiert, aber anscheinend nicht oft genug :b_wink:


    Chrom


  • Mein lieber Chrom,
    leider raffen es hier einige (von der Rennleitung) nicht und der Einigungsvertrag hat leider keinen Gesetzescharakter. Deshalb wurde er in nationales Recht gegossen. Für uns relevant ist daher die
    FeV, §76, Pkt. 8c.
    Da dort aber das gleiche steht wie in Deinem Zitat, spar ich mir alle Mühe und gebe nur den >>> Link <<< dorthin an.

    SCIO NE SCIO.

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