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  • Was auf der KBA-Seite steht, ist mir erst mal völlig Lachs. Das was da steht, ist wichtig wenn man seine Papiere verbummelt hat und neue braucht. Hast du jedoch Papiere, dann siehe meine Aussage.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Das was da steht, ist wichtig wenn man seine Papiere verbummelt hat und neue braucht.

    Nicht nur.

    Da steht (und nicht nur da) ua. das für ein die Erstellung eines Ersatztypenschild der Hersteller zuständig ist und wenn der nicht mehr existiert die Zulassungsstelle/Prüfstelle der Ansprechpartner ist.

    Nur mal so rein informativ.

  • Nicht nur.

    Da steht (und nicht nur da) ua. das für ein die Erstellung eines Ersatztypenschild der Hersteller zuständig ist und wenn der nicht mehr existiert die Zulassungsstelle/Prüfstelle der Ansprechpartner ist.

    Nur mal so rein informativ.

    Was beim KBA steht ist erst mal uninterressant. Die machen ihre Regeln für die Erstellung neuer Papiere. Soweit so gut. Aber seit wann muss ich nen Typenschild vom Hersteller nehmen? Für was sind die ganzen Blankotypenschilder die nicht vom Hersteller kommen? Dran sein muss eins, mit den entsprechenden Angaben, aber von wem das letztendlich kommt ist doch Wurst.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Das für die Erstellung eines Ersatztypenschild der Hersteller der zuständige Ansprechpartner ist, war schon immer so.


    "Für was sind die ganzen Blankotypenschilder die nicht vom Hersteller kommen?"

    Gegenfrage, für was sind die ganzen Blanko Nachdrucke der Betriebserlaubnisse ?


    Das sollte keine Diskussion hier werden, ich wollte es nur erwähnen.

  • Dass das ganze hier nen bissel am Thema vorbei geht, da stimm ich zu. Zumal er sich ja in dem Fall nach den Vorgaben des KBA richten muss.
    Ansonsten steht aber nichts im § 59 der StVZO, das dieses Original sein muss, nur was es beinhalten soll und welche Norm. Man kann sich natürlich auch an die Zulassungsstelle/Prüfstelle wenden, muss man aber eben nicht.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Dass das ganze hier nen bissel am Thema vorbei geht, da stimm ich zu. Zumal er sich ja in dem Fall nach den Vorgaben des KBA richten muss.
    Ansonsten steht aber nichts im § 59 der StVZO, das dieses Original sein muss, nur was es beinhalten soll und welche Norm. Man kann sich natürlich auch an die Zulassungsstelle/Prüfstelle wenden, muss man aber eben nicht.

    KEINE SCHLAFENDE HUNDE WECKEN! :sleep:

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