Nicht nur.
Da steht (und nicht nur da) ua. das für ein die Erstellung eines Ersatztypenschild der Hersteller zuständig ist und wenn der nicht mehr existiert die Zulassungsstelle/Prüfstelle der Ansprechpartner ist.
Nur mal so rein informativ.
Was beim KBA steht ist erst mal uninterressant. Die machen ihre Regeln für die Erstellung neuer Papiere. Soweit so gut. Aber seit wann muss ich nen Typenschild vom Hersteller nehmen? Für was sind die ganzen Blankotypenschilder die nicht vom Hersteller kommen? Dran sein muss eins, mit den entsprechenden Angaben, aber von wem das letztendlich kommt ist doch Wurst.