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  • So es ist ja nicht nur mit dem Rad bei mir so ,die verchromten Stoßdämpfer die ich bei euch erworben habe rosten auch schon aber das ist jetzt nebensächlich, mir geht es um das Rad( Rad rostet also §437BGB) .
    Ich als Käufer habe 2 Jahre Gewährleistung,wobei es im ersten halben Jahr daran ,dass ihr in der Nachweispflicht lieg.
    Desweiteren habe ich auch das Recht Nacherfüllung §439BGB und das Recht auf Minderung §441BGB und Schadensersatz §440BGB.


    §440BGB beläuft sich darin dass der Verkäufer für die aufkommenden Unkosten und Ersatzkosten (vergleichbares Fahrzeug bzw. Rad) für die Zeit aufkommen muss.


    Ich möcht das gern klären, war sonst immer zufriedener Kunde!


    Gruß Peat :b_wink:

  • Zitat


    Original von peat:
    So es ist ja nicht nur mit dem Rad bei mir so ,die verchromten Stoßdämpfer die ich bei euch erworben habe rosten auch schon aber das ist jetzt nebensächlich, mir geht es um das Rad( Rad rostet also §437BGB) .
    Ich als Käufer habe 2 Jahre Gewährleistung,wobei es im ersten halben Jahr daran ,dass ihr in der Nachweispflicht lieg.


    Richtig (lt. BGB).


    Zitat


    Desweiteren habe ich auch das Recht Nacherfüllung §439BGB und das Recht auf Minderung §441BGB und Schadensersatz §440BGB.


    Richtig (lt. BGB).


    Zitat


    §440BGB beläuft sich darin dass der Verkäufer für die aufkommenden Unkosten und Ersatzkosten (vergleichbares Fahrzeug bzw. Rad) für die Zeit aufkommen muss.


    Richtig (lt. BGB), wenn die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist. Jetzt erkläre mal nem Richter das es unzumutbar ist ein Rad auszubauen und wohinzuschicken weil der Chrom abplatzt ....




    Hinzu kommt aber das DU als Kunde dem Händler eine angemessene Frist (üblicherweise gelten ca 14 Tage als angemessen, durchaus auch mal drei Woche oder eine, richtet sich immer nach der Beschaffenheit des Artikels) zur Schadensbehebung einräumen musst. Da lt. BGB mehrere Möglcihkeiten (Umtausch, Werttminderunge etc.) zur Verfügung stehen schränkt der Händler deine Rechte durch seine AGBs (die du beim Kauf akzeptierst) deutlich ein (zu seinen Gunsten aber meist im Rahmen des Sachmangelrechts lt. BGB). Schadenersatz als Privatperson durchzusetzen ist quasi unmöglich.


    MfG Henne




    Bevor du also große Reden schwingst lies dir auch mal die AGBs von akf durch.

  • Henne :Ich weis was du meinst und verstehe dies auch mir geht es nicht um den Einbau sondern um den Verlust des Fahrzeuges(ohne Hinterrad kann man nicht fahren!) in der bestimmten Zeit wo das bei akf ist.


    Ich bin auf das Fahrzeug jeden Tag angewiesen!
    Darum ist dies mir so wichtig.


    Gruß Peat :b_wink:

  • peat:


    das is ein grund dir ein ersatzteillager anzulegen,damit du auch mal was hast wenn was kaputt is^^



    also ich habe zur sicherheit immer 6 ersatzfelgen daliegen :i_auslach::i_auslach::i_auslach:

  • Zitat


    Original von Nico-Enduro:
    Henne wie gesagt die agb gelden nur bedinkt für endkäufer
    eigenlich nur für händler


    das muss akf auch mal verstehen



    falsch! Hast du die AGBs überhaupt mal gelesen?
    Da nach dem Fernabsatzgesetz gehandelt wird KANN es nicht für Händler gelten...


    Mangelndes Rechtsverständniss durch Furstration? :b_wink:



    Ein Statement von akf halte ich auch für höchst Angebracht und interessant.

  • Hallo @all ;-))


    Ich habe bis jetzt 2 mal (per Nachnahme) bei AKF bestellt.
    Jeweils ein Betrag über 100 €, mit vielen auch kleinen Ersatzteilen.
    Ich bin mit der Qualität,der Zuverlässigkeit und auch der Geschwindigkeit (wohlgemerkt per Nachnahme) äußerst zufrieden. Ich habe Montag Abend bestellt, und die Sachen waren Mittwoch MITTAG bei mir ;-)) . Was will man mehr !!


    In bestimmten Bereichen ist AKF vom Preis/Leistungsverhältnis nicht zu toppen.


    Ich bin sehr zufrieden.
    Und sollte mal was schiefgehen : WIR SIND ALLE NUR MENSCHEN !!!!


    Nobody is perfect. I`m not, too. :b_wink::b_wink:


    Weiter so AKF :roll::roll:


    Schumi war`s :dma_smile2:


    P.S. Wenn ich auf mein Möpp täglich angewiesen bin, dann hab ich (fast) alles was ich gebrauchen könnte immer auf Lager. Alles andere ist man selber Schuld !!!



  • Hallo peat,


    wir könnten dir auch 2 gebrauchte Räder zur Verfügung stellen für die Übergangszeit!
    Ist das vielleicht eine Idee?


  • Hallo 1120berlin,


    klar machen wir das - wollen wir nur hoffen, dass es sich MZA zu Herzen nimmt. Wir haben dort auch schon oft die Qualität der Zylinder hinterfragt - aber es tut sich da noch nichts.


    Wollen wir hoffen, dass sich was ändert.
    Wir haben auch keine Lust drauf, dass ihr sauer seit wegen schlechter Qualität - fällt ja dann wieder auf uns zurück.

  • Ich wär auch mit einer Kaufpreisminderung in Form eines Warengutscheins zufrieden.
    Dann haben wir nicht den zappel mit den hin- und herschicken und ich kann ohne ausfall fahren.
    Über die näheres können wir ja Privat über PN reden!


    Gruß Peat :b_wink:


    Edit: Wenn ich jetzt noch kleinkackig wär ,würde ich auch noch die Stoßdämpfer die rosten reklamieren aber das mit den Komplettrad reicht!

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