So es ist ja nicht nur mit dem Rad bei mir so ,die verchromten Stoßdämpfer die ich bei euch erworben habe rosten auch schon aber das ist jetzt nebensächlich, mir geht es um das Rad( Rad rostet also §437BGB) .
Ich als Käufer habe 2 Jahre Gewährleistung,wobei es im ersten halben Jahr daran ,dass ihr in der Nachweispflicht lieg.
Desweiteren habe ich auch das Recht Nacherfüllung §439BGB und das Recht auf Minderung §441BGB und Schadensersatz §440BGB.
§440BGB beläuft sich darin dass der Verkäufer für die aufkommenden Unkosten und Ersatzkosten (vergleichbares Fahrzeug bzw. Rad) für die Zeit aufkommen muss.
Ich möcht das gern klären, war sonst immer zufriedener Kunde!
Gruß Peat ![]()