KBA Ablehnung: untypisches Schlagbild

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  • Hallo zusammen,


    Im Voraus: Bitte verzeiht mir Formalien-Fehler. Ich bin nicht viel in Foren unterwegs und das ist mein erster Beitrag hier.


    Ich habe mir vor circa 5 Wochen für meine S51, die ich aus einem Konvolut aufgebaut habe beim KBA Papiere beantragt. Heute kam dann die Rückmeldung:

    Der geforderte Nachweis über eine ABE kann für das Fahrzeug mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) 5806xx3 nicht ausgestellt werden. Somit wird Ihr Antrag abgelehnt.


    Die Rahmennummer Ihres Fahrzeuges weist ein für die DDR-Produktion untypisches Schlagbild auf. Ein Austausch des Rahmens ist nicht ausgeschlossen. In diesen Fällen kann das KBA den Nachweis der ABE nicht ausstellen, denn es kann nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass vom Kraftfahrttechnischen Amt der ehemaligen DDR für das oben genannte Fahrzeug eine ABE erteilt wurde.


    Das ist natürlich jetzt nicht gut für mich und bevor ich in den Widerspruch gehe, wollte ich mal die Leute mit Expertise fragen. Waren die Nummern aus der Fabrik immer perfekt? Und inwiefern ist die Ablehnung bei meinem Moped berechtigt? Wie formuliere ich den Widerspruch?

    Hier sind mal die Bilder von Rahmennummer und Typenschild. Soweit ich weiß sind die original. Die verdeckten nummern sind Parallel und nur einige "tanzen aus der Reihe":



    Danke schonmal im Voraus!

  • Die Nummern waren werksseitig jedenfalls "perfekter" eingeschlagen, als die von Dir gezeigte Nr. Deswegen gehe ich auch von einem Austauschrahmen mit nicht im Werk eingeschlagener Nr. aus.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Austauschrahmen der selbst geklopft wurde und das auch noch krumm und schief.

    Krumm und schief ist meiner Meinung nach ein wenig übertrieben. Die Möglichkeit besteht ja, dass der in der Werkstatt neu beschlagen wurde. Wenn ich da eine Aussage vom Vorbesitzer bekomme, besteht da die Möglichkeit die Papiere trotzdem zu bekommen?

  • Die Möglichkeit besteht ja, dass der in der Werkstatt neu beschlagen wurde

    Nein. Nachgeschlagene Nummern werden durch ein sogenanntes TP28 Symbol begrenzt, was dann auch in den Papieren vermerkt wird. Das darf nur der TÜV und Konsorten und auch nur wenn ein Altrahmen dabei entwertet wird von dem die Nummer stammt. Dann müssten aber irgendwelche Unterlagen vorhanden sein, das kann mir niemand erzählen das man die bereits verloren hat. Ich hab nicht nur die BE bekommen, ich hab den Nachweiß des Umstempelns von der DEKRA und einen mehrseitgen Prüfbericht der Vollabnahme dazubekommen. Und so lange gibt es Tauschrahmen die auch offiziel durch ein Gutachten geprüft sind und dementsprechend auch von Prüforganisationen als Ersatzteil akzeptiert werden ja noch gar nicht.

    Sorry aber der Rahmen bzw. die Rahmennummer ist mit ziemlicher Sicherheit verbrannt

  • Dann müssten aber irgendwelche Unterlagen vorhanden sein, das kann mir niemand erzählen das man die bereits verloren hat.

    Ich bin grade dabei, mit dem Vorbesitzer Kontakt aufzunehmen, um gerade so etwas noch möglicherweise zu finden. Vielleicht liegt ja noch irgendwo so ein Schreiben rum. Damals war ja alles nicht so streng was umschlagen etc. anging. Und sonst: Einspruch erheben kostet nichts und vielleicht geschieht ein Wunder. Abgelehnt wurde ich ja schon.

  • Ich würde mir wünschen das es klappt sonst wäre das wieder eine Nummer die nie wieder Papiere bekommen wird

    Kann ich mir dann nicht 50 km/h Papiere besorgen? Das Moped wird ja nicht gedrosselt dafür, oder? Man will ja auch irgendwie noch den Berg hochkommen.

  • Nein. Eine nicht offiziell vom TÜV übertragene Nummer ist Dokumentenfälschung und eine Straftat. Das gibt keine Papiere mehr. Man kann ja gar nicht nachvollziehen ob die alte Nummer entwertet wurde und ob der Tauschrahmen überhaupt einer mit Gutachten ist. Bei mir wollte der DEKRA Mensch die Rechnung vom Rahmenkauf sogar sehen und kein Mitarbeiter wird da seine Unterschrift drunter setzen und seinen Job riskieren. Zumindest bezweifle ich es stark.

    Du kannst ja auch nicht einfach dein Abschlusszeugniss schon mal im vorraus fälschen und dann im Nachhinein, wenn du die Prüfung bestehst, deine Fälschung beglaubigen. Auch wenn du es nie illegal verwendet hast bleibt es eine Dokumentenfälschung. Und das mögen Behörden gar nicht und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Daher vorsichtig bleiben nicht da man dich verdächtigt. Ich hoffe du hast einen Kaufvertrag gemacht

  • Ich hoffe du hast einen Kaufvertrag gemacht

    Kaufvertrag hab ich keinen gemacht. Ich hab die von einem guten bekannten abgekauft. Der hat die nach einem Unfall zerlegt in die Garage verstaut. Ich hatte jetzt die Hoffnung, dass ich mit den Papieren die Nummer auf einen frischen Rahmen übertragen kann. Besagter bekannter hat jetzt zum Vor-Vorbesitzer Kontakt aufgenommen, um möglicherweise noch irgendeine Bescheinigung oder vielleicht mögliche Papiere zu besorgen.

    Einmal editiert, zuletzt von Enxmy () aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler

  • Ich bin grade dabei, mit dem Vorbesitzer Kontakt aufzunehmen, um gerade so etwas noch möglicherweise zu finden. Vielleicht liegt ja noch irgendwo so ein Schreiben rum. Damals war ja alles nicht so streng was umschlagen etc. anging. Und sonst: Einspruch erheben kostet nichts und vielleicht geschieht ein Wunder. Abgelehnt wurde ich ja schon.

    Nur mal so mal zur Info, selbst wenn du Papiere bekommen würdest, müsste das dann in den stehen damit sie legal wären, sonst kann dir jederzeit jemand Stress machen wegen Urkundenfälschung machen.


    "Damals war ja alles nicht so streng was umschlagen etc. anging."

    Damals, wenn damit zu DDR Zeiten meinst, da wurde keine FIN auf Ersatzrahmen übertragen, der hatte eine FIN oder wenn nicht, ist durch die VP eine neue zugeteilt worden und diese erkennt man deutlich.


    Tatsache ist das viele FINs nicht legal übertragen werden, zum Teil, frei erfunden Nummer eingeschlagen werden.

  • Nur mal so mal zur Info, selbst wenn du Papiere bekommen würdest, müsste das dann in den stehen damit sie legal wären, sonst kann dir jederzeit jemand Stress machen wegen Urkundenfälschung machen.

    Deswegen würde ich ja mit den Papieren die FIN sofort offiziell auf einen neu gekauften Rahmen übertragen lassen und diese Dokumente für mögliche später Besitzer aufheben. Aber erstmal müsste ich ja Papiere bekommen, wobei die Chancen so gut wie bei 0 stehen. Was ich mache wenn ich keine bekomme, weiß ich selber nicht. Es wird aber wahrscheinlich auf einen Verkauf hinauslaufen.

  • Deswegen würde ich ja mit den Papieren die FIN sofort offiziell auf einen neu gekauften Rahmen übertragen lassen und diese Dokumente für mögliche später Besitzer aufheben.

    Offenbar vergisst du dabei das den Rahmen wo die FIN eingeschlagen ist zur Übertragung mitbringen musst.

    Und wenn da nichts von einer FIN Übertragung in den Papieren steht, wenn du welche hättest, darfst mal raten was passiert.


    Mal abgesehen davon woher willst du jetzt die Sicherheit nehmen das kein Moped mit der originale FIN rum fährt ?

    Es wird aber wahrscheinlich auf einen Verkauf hinauslaufen.

    Womit du deinerseits eine Straftat begehen würdest.

  • Offenbar vergisst du dabei das den Rahmen wo die FIN eingeschlagen ist zur Übertragung mitbringen musst.

    Und wenn da nichts von einer FIN Übertragung in den Papieren steht, wenn du welche hättest, darfst mal raten was passiert.


    Mal abgesehen davon woher willst du jetzt die Sicherheit nehmen das kein Moped mit der originale FIN rum fährt ?

    Na gut. So weit habe ich nicht gedacht. Die einzige Information die ich habe ist vom Käufer, dass die Nummer original ist aber das soll ja nichts heißen. Wenn es ein andere Moped mit gleicher FIN geben würde, hätte mir das KBA das doch sicherlich gesagt und dies als Grund der Ablehnung genommen. Außerdem werde ich die Papiere sicherlich eh nicht bekommen.

  • Krumm und schief ist meiner Meinung nach ein wenig übertrieben.

    Sehe ich auch so das die krumm und schief ist und noch weitere deteils dafür liefert, das dies keine Werksseitige eingeprägte ist.

    Wenn es ein andere Moped mit gleicher FIN geben würde, hätte mir das KBA das doch sicherlich gesagt und dies als Grund der Ablehnung genommen.

    Nö.

    KBA prüft keine Eigenumsverhältnisse.

    Jeder den Antrag stellen ob Eigentümer oder nicht, bekommt eine Zweitschrift wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt werden.

    Eine BE ist auch kein Eigentumsnachweis.

    Ein Eigentumsnachweis wäre ein Kaufvertrag, Rechnungen über den Fahrzeugkauf.

  • Womit du deinerseits eine Straftat begehen würdest.

    Wieso würde ich mit einem Verkauf eine Straftat begehen? Ich verkaufe das Moped wenn dann nicht mit der Beschreibung, dass es Papiere bekommen kann. Ich würde klar kommunizieren, dass der Rahmen nicht legal ist. Manche Leute kaufen die ja auch für einen Neuaufbau. Ich verstehe nur nicht, inwiefern der Verkauf eine Straftat darstellt. :kopfkratz:

  • Ich würde klar kommunizieren, dass der Rahmen nicht legal ist.

    Ok. wenn das schriftlich festhalten tust das die FIN nicht legal eingeschlagen wurde also Fake ist , dann ist das eine andere Sache.

    Verkauf du das ohne darauf hinzuweisen, verkaufst kann dir Stress drohen wegen Urkundenfälschung.

    Zitat

    Manche Leute kaufen die ja auch für enen Neuaufbau.

    Und was sollen diese mit einen Rahmen der eine nicht sauberen FIN hat :kopfkratz: Dafür wollen die Leute doch ein Rahmen mit saubere FIN möglichst mit Papieren.

  • Ich weiß nicht. Es soll ja Leute geben, die sich nicht an Straßenregeln etc. halten. Die würde es glaube ich auch nicht aufhalten, ein Moped ohne Papiere zu fahren. Ist nur eine Annahme und ich muss sehen, was denn nun wird.

  • Ich sag, die Nummer ist Original. Bis auf die 8, die etwas hochgesetzt ist, ist die Nummer unauffällig. Typenschild ist auch original. Hab schon viel Schlimmeres gesehen, was auch KBA-Papiere bekommen hat.

  • Damals hat man da noch nicht drauf geachtet, du hast ja noch eine der ganz alten KBA Blätter. Du kannst ja mal spaßeshalber noch eine Zweitschrift anfragen und schauen was man jetzt, 20 Jahre später dazu sagt. Was nicht heissen soll das du irgendwas damit getrieben hast sondern lediglich das das KBA strenge Vorgaben bekommen hat die nicht immer realitätsnah sind

  • Ich sag, die Nummer ist Original. Bis auf die 8, die etwas hochgesetzt ist, ist die Nummer unauffällig. Typenschild ist auch original. Hab schon viel Schlimmeres gesehen, was auch KBA-Papiere bekommen hat.

    was würdest du denn dann in den Einspruch schreiben, um die Chancen zu steigern?

  • Was ist denn auffällig?

    Meine Nummer hat auch nen Versatz. Und ich weiß, wo ich herkomme und wo das Moped herkommt.

    Haha, eine KBA Zweitschrift von 2004 ist ganz schlechter Beleg in Punkt Echtheit der FIN/Typenschild, schlisst nicht mal aus das es ein Reimport ist.

    Zu diesen Zeitpunkt hat das KBA keine Bilder von der FIN, Typenschild oder Moped gefordert.......

  • Damals hat man da noch nicht drauf geachtet, du hast ja noch eine der ganz alten KBA Blätter. Du kannst ja mal spaßeshalber noch eine Zweitschrift anfragen und schauen was man jetzt, 20 Jahre später dazu sagt. Was nicht heissen soll das du irgendwas damit getrieben hast sondern lediglich das das KBA strenge Vorgaben bekommen hat die nicht immer realitätsnah sind


    Haha, eine KBA Zweitschrift von 2004 ist ganz schlechter Beleg in Punkt Echtheit der FIN/Typenschild, schlisst nicht mal aus das es ein Reimport ist.

    Zu diesen Zeitpunkt hat das KBA keine Bilder von der FIN, Typenschild oder Moped gefordert.......

    Das ist mir bewusst. Das war selbst 2018 noch so. Erinnert euch aber selbst mal daran, welche Rolle damals (2004) Reimporte oder nachgemachte Rahmen gespielt haben. Mir ist sowas nicht untergekommen und ich hab auch viel ge- und verkauft. Neue Nachbaurahmen gab es nicht und wirklich nötig hatte man so einen Schmu auch nicht. Kaufpreis für das o.g. Moped damals 120€. Dafür muss man niemanden übers Ohr hauen. Darauf zielte das Beispiel ab.

    Ob man dafür Zweitschriften kriegt, steht auf nem anderen Blatt und entscheide ja nicht ich. Ich habe aber oft genug mit den Mitarbeitern zu tun, um zu wissen, dass das auch ganz stark vom Einzelnen abhängig ist. Mir wurde auch gesagt, dass es nach einer Umstellung auf ein neues System beim KBA auch nicht möglich sei mehrere Zweitschriften für die selbe Nummer zu kriegen. Da wurde ich auch 6 Monate später eines besseren belehrt.


    Was ist denn nun auffällig?


    Schrift passt, Ort passt, nach der Lackierung eingebracht passt, ein Grat an den einzelnen Ziffern ist auch zu erkennen. Die letzte Ziffer ist ne Drei mit nem geraden Dach, soweit man das erkennen kann. Mir sind keine Schlagzahlen in dieser Schriftart bekannt. Ich bleib dabei, dass das ne originale Nummer ist.

  • was würdest du denn dann in den Einspruch schreiben, um die Chancen zu steigern?

    Das, was ich oben geschrieben hab zu den Eigenschaften, die passen. Mit der Bitte, um Erläuterung dessen, was untypisch ist oder die Ablehnung hervorgerufen hat.

  • Ja hab ich. Am Montag hab ich die finale Absage vom KBA bekommen. Heute gehts zur Dekra bzw. GTÜ. Mal sehen, ob die da noch irgendwas machen können :dash:

    Danke für die Rückmeldung!
    Haben die Dir das wenigstens begründet? Atomfred meinte ja, er hätte schon schlimmeres gesehen...

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