KBA Ablehnung: untypisches Schlagbild

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  • Hallo zusammen,


    Im Voraus: Bitte verzeiht mir Formalien-Fehler. Ich bin nicht viel in Foren unterwegs und das ist mein erster Beitrag hier.


    Ich habe mir vor circa 5 Wochen für meine S51, die ich aus einem Konvolut aufgebaut habe beim KBA Papiere beantragt. Heute kam dann die Rückmeldung:

    Der geforderte Nachweis über eine ABE kann für das Fahrzeug mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) 5806xx3 nicht ausgestellt werden. Somit wird Ihr Antrag abgelehnt.


    Die Rahmennummer Ihres Fahrzeuges weist ein für die DDR-Produktion untypisches Schlagbild auf. Ein Austausch des Rahmens ist nicht ausgeschlossen. In diesen Fällen kann das KBA den Nachweis der ABE nicht ausstellen, denn es kann nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass vom Kraftfahrttechnischen Amt der ehemaligen DDR für das oben genannte Fahrzeug eine ABE erteilt wurde.


    Das ist natürlich jetzt nicht gut für mich und bevor ich in den Widerspruch gehe, wollte ich mal die Leute mit Expertise fragen. Waren die Nummern aus der Fabrik immer perfekt? Und inwiefern ist die Ablehnung bei meinem Moped berechtigt? Wie formuliere ich den Widerspruch?

    Hier sind mal die Bilder von Rahmennummer und Typenschild. Soweit ich weiß sind die original. Die verdeckten nummern sind Parallel und nur einige "tanzen aus der Reihe":



    Danke schonmal im Voraus!

  • Die Nummern waren werksseitig jedenfalls "perfekter" eingeschlagen, als die von Dir gezeigte Nr. Deswegen gehe ich auch von einem Austauschrahmen mit nicht im Werk eingeschlagener Nr. aus.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Austauschrahmen der selbst geklopft wurde und das auch noch krumm und schief.

    Krumm und schief ist meiner Meinung nach ein wenig übertrieben. Die Möglichkeit besteht ja, dass der in der Werkstatt neu beschlagen wurde. Wenn ich da eine Aussage vom Vorbesitzer bekomme, besteht da die Möglichkeit die Papiere trotzdem zu bekommen?

  • Die Möglichkeit besteht ja, dass der in der Werkstatt neu beschlagen wurde

    Nein. Nachgeschlagene Nummern werden durch ein sogenanntes TP28 Symbol begrenzt, was dann auch in den Papieren vermerkt wird. Das darf nur der TÜV und Konsorten und auch nur wenn ein Altrahmen dabei entwertet wird von dem die Nummer stammt. Dann müssten aber irgendwelche Unterlagen vorhanden sein, das kann mir niemand erzählen das man die bereits verloren hat. Ich hab nicht nur die BE bekommen, ich hab den Nachweiß des Umstempelns von der DEKRA und einen mehrseitgen Prüfbericht der Vollabnahme dazubekommen. Und so lange gibt es Tauschrahmen die auch offiziel durch ein Gutachten geprüft sind und dementsprechend auch von Prüforganisationen als Ersatzteil akzeptiert werden ja noch gar nicht.

    Sorry aber der Rahmen bzw. die Rahmennummer ist mit ziemlicher Sicherheit verbrannt

  • Dann müssten aber irgendwelche Unterlagen vorhanden sein, das kann mir niemand erzählen das man die bereits verloren hat.

    Ich bin grade dabei, mit dem Vorbesitzer Kontakt aufzunehmen, um gerade so etwas noch möglicherweise zu finden. Vielleicht liegt ja noch irgendwo so ein Schreiben rum. Damals war ja alles nicht so streng was umschlagen etc. anging. Und sonst: Einspruch erheben kostet nichts und vielleicht geschieht ein Wunder. Abgelehnt wurde ich ja schon.

  • Ich würde mir wünschen das es klappt sonst wäre das wieder eine Nummer die nie wieder Papiere bekommen wird

    Kann ich mir dann nicht 50 km/h Papiere besorgen? Das Moped wird ja nicht gedrosselt dafür, oder? Man will ja auch irgendwie noch den Berg hochkommen.

  • Nein. Eine nicht offiziell vom TÜV übertragene Nummer ist Dokumentenfälschung und eine Straftat. Das gibt keine Papiere mehr. Man kann ja gar nicht nachvollziehen ob die alte Nummer entwertet wurde und ob der Tauschrahmen überhaupt einer mit Gutachten ist. Bei mir wollte der DEKRA Mensch die Rechnung vom Rahmenkauf sogar sehen und kein Mitarbeiter wird da seine Unterschrift drunter setzen und seinen Job riskieren. Zumindest bezweifle ich es stark.

    Du kannst ja auch nicht einfach dein Abschlusszeugniss schon mal im vorraus fälschen und dann im Nachhinein, wenn du die Prüfung bestehst, deine Fälschung beglaubigen. Auch wenn du es nie illegal verwendet hast bleibt es eine Dokumentenfälschung. Und das mögen Behörden gar nicht und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Daher vorsichtig bleiben nicht da man dich verdächtigt. Ich hoffe du hast einen Kaufvertrag gemacht

  • Ich hoffe du hast einen Kaufvertrag gemacht

    Kaufvertrag hab ich keinen gemacht. Ich hab die von einem guten bekannten abgekauft. Der hat die nach einem Unfall zerlegt in die Garage verstaut. Ich hatte jetzt die Hoffnung, dass ich mit den Papieren die Nummer auf einen frischen Rahmen übertragen kann. Besagter bekannter hat jetzt zum Vor-Vorbesitzer Kontakt aufgenommen, um möglicherweise noch irgendeine Bescheinigung oder vielleicht mögliche Papiere zu besorgen.

    Einmal editiert, zuletzt von Enxmy () aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler

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