Damhast du etwas falsch verstanden, das 1. Reperaturschleifmaß ist beim Kolben bei 38,22. und das ist ja auch legal
DDR Zylinder fährt 72 km/h
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Die Schleifmaße gehen in 0,25mm Schritten nach oben und das letzte legale Maß ist 39,5mm. Der Maximale Hubraum ist damit knapp 54 ccm was innerhalb der erlaubten Toleranz für Reparaturschliffe liegt.
Wie kommst du auf 40,2 mm für den ersten Reparaturschliff?
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OK, dann lag ich falsch - offensichtlich fehlt noch Kaffee - allerdings, wenn ich nachrechne:
3,822cm² x 4,4cm (Hub) x Pi/4
Und, das mit der Erfahrung, dass mir mal ein Moped "begutachtet" wurde, weil die Gegnerische Versicherung nicht zahlen wollte.
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Pi/4?
Du brauchst den Raidus. r² x pi. Und dann mal Hub
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OK, dann lag ich falsch - offensichtlich fehlt noch Kaffee - allerdings, wenn ich nachrechne:
3,822cm² x 4,4cm (Hub) x Pi/4
Und, das mit der Erfahrung, dass mir mal ein Moped "begutachtet" wurde, weil die Gegnerische Versicherung nicht zahlen wollte.
Bedenke bei deinen Milchmädchenrechnungen bitte auch die vom Schliff bedingten Änderungen der Steuerzeiten. Diese ziehen sich beim Ausschleifen ebenfalls nach unten. Die Frage ist, ob die Hubraumvergrößerung also einen Mehrwert darstellt, wenn die Steuerzeiten sich verschlechtern. Das Ganze geschieht im vermutlich nicht messbaren Bereich, ebenso wie 5ccm mehr innerhalb der Toleranz liegen.
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Moin, meine s51 ist komplett original, bis auf den Motor, hier ist noch einen Verstärkte Sport kurbelwelle drin und Kupplung und primär sind gerade verzahnt. Aber da es in einer Kontrolle ja nicht heißt ,,einmal Führerschein und Motor auseinanderbauen“ sollte das kein Problem sein.
Aber wie bin ich denn rechtlich aufgestellt wenn mein ori ddr Zylinder um die 72 fährt (hat 1.Schleifmaß)??
Darf ich dann überhaupt so rumfahren mit dem Zylinder?
Hast Du vielleicht den Krümmer gekürzt bzw den Auspuff nach vorn geschoben, was nicht legal ist?
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Der Krümmer ist ein ori 28mm ungekürzter. Bis wohin darf man den Auspuff den auf den Krümmer stecken? Gibt es da eine Richtlinie?
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Würde mich auch interessieren
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Original ca 6cm vom Auspufftopf, bis dahin, wo am Krümmer die Biegung anfängt, man kann ihn demnach max 6cm nach vorn schieben, dadurch verkürzt sich der Abstand zwischen dem Zylinderauslass und dem Prallkegel im Auspufftopf. Das hat zu folge, dass sich die Drehmomentkennlinie verschiebt und das maximale Drehmoment bei einer höheren Drehzahl ansteht.
Original 3cm aufgesteckt. Aber dass es dafür eine Gesetzeslage gibt ist mir neu. Woher hast du diese Info [user='54937']PAN-Mann[/user
alle geschwindigkeitssteigernden Veränderungen haben zur Folge, dass die Betriebserlaubnis erlischt.
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Da widerspreche ich dir. Das zu weite Einschieben des Krümmers in den Konus bewirkt nur bedingt eine Verschiebung des Drehzahlbandes. Vielmehr kann durch den zu weit eingeschobenen Krümmer der Konus nicht mehr vollständig als Trichter für den Rückstau dienen und ein Teil des unverbrannten Gas-Luftgemisches verbleibt bei jeder Zündung im Auspuff. Die Folgen sind Leistungseinbußen in unteren Drehzahlbereichen, erhöhter Verbrauch und ein schnell zusetzender Auspuff.
Meine Frage hast du leider nicht beantwortet: Woher nimmst du die Information, dass bei einem mangelhaft montierten Krümmer/Auspuff die BE erlischt? Hast du dir das jetzt selbst hergeleitet - Dann zweifel ich deine Aussage an. Bitte denke auch daran, dass deine Aussage unter Umständen hier tausende Simsonfahrer lesen und demzufolge mit Falschinformation versorgt werden. Sollte diese Aussage ein Gesetzestext, Herstellervorgabe oder ein Urteil stützen, poste es hier bitte um Klarheit für alle zu schaffen.
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Meine Frage hast du leider nicht beantwortet: Woher nimmst du die Information, dass bei einem mangelhaft montierten Krümmer/Auspuff die BE erlischt?
War PAN-Mann seine Aussage nicht "Hast Du vielleicht den Krümmer gekürzt bzw den Auspuff nach vorn geschoben, was nicht legal ist?"
Und da hat er nicht unrecht in Bezug auf Krümmer kürzen.
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