DDR Zylinder fährt 72 km/h

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  • Danke euch! Es geht mir allerdings gar nicht um das Kürzen des Krümmers, was eine bewusste Handlung zur Leistungssteigerung und somit logischerweise nicht durch die erteilte BE gedeckt ist. Ich habe diese Aussage so interpretiert, dass das Kürzen des Krümmers (damit bin ich absolut d’accord), sowie auch ein zu weit in den Konus hineingeschobener Krümmer zum erlischen der BE führt (bei gleichbleibender Krümmerlänge). Korrigiert mich, wenn es anders gemeint war. Andernfalls hätte ich hier gerne eine Stellungnahme dazu gelesen.

  • Andernfalls hätte ich hier gerne eine Stellungnahme dazu gelesen.

    Was willst du jetzt noch hören ?

    Fakt ist das auch technische Mängel an einen Fahrzeug zum erlöschen der BE führen kann.

    Selbst wenn das Moped seine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit überschreitet und keinerlei Tuning nachweisbar ist, erlischt die BE.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Ich dachte wir sind hier ein Technikforum und können definieren. Ebenfalls haben wir doch hier einen Bildungsauftrag, da unsere Beiträge nicht nur im Eigeninteresse fortbestehen.


    Siehst du also einen zu weit eingeschobenen Krümmer als technischen Mangel? Ich behaupte mal, dann fahren mindestens 50% der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge mit erloschener BE herum. Weitere 25% kommen mit gekürzten Krümmern dazu. Aber das ist nur eine Vermutung ohne Wertung.
    Worauf ich hinaus will ist, dass kaum jemand auf die Einschubtiefe des Krümmers nach Werksvorgabe achtet und diesen mit Messverfahren montiert. Wo ziehst du hier die Grenze, ob jemand fahrlässig oder mutwillig handelt und seine BE riskiert? Die allerwenigsten Fahrer sind bei ihrer Fahrzeugwartung und Instandhaltung mit Instandhaltungs- und Werkvorgaben konfrontiert.


    Ich glaube kaum, dass ein Gutachter oder Richter wegen eines zu weit eingeschobenen Krümmers in Originallänge (ob mutwillig oder nicht) auf die Idee kommt, dass die BE erloschen ist. Vielmehr wird hier wohl die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs als Indikator verwendet und diese wird nach geltendem Gesetz mit 10% der Herstellervorgabe toleriert. Im Umkehrschluss darf jede Simson (mit 60km/h BE) also bis zu 66km/h erreichen, ohne die BE zu verlieren.


    Noch mal zurück zur Frage:

    Was willst du jetzt noch hören ?

    Ganz einfach: Eine wahrheitsgemäße Richtigstellung.
    Ich kann mich bei all dem auch täuschen, dann lasse ich mich doch sehr gerne eines besseren belehren. Ich sehe aktuell aber keinerlei Gründe die für die Aussage von PAN-Mann sprechen.


    Viele Grüße
    Matti

  • Siehst du also einen zu weit eingeschobenen Krümmer als technischen Mangel?


    Streng genommen ja, da der Auspuff nicht richtig montiert wurde.

    Zitat

    Wo ziehst du hier die Grenze, ob jemand fahrlässig oder mutwillig handelt und seine BE riskiert?

    Die allerwenigsten Fahrer sind bei ihrer Fahrzeugwartung und Instandhaltung mit Instandhaltungs- und Werkvorgaben konfrontiert.

    Ich muss da keine Grenze ziehen.

    Ich sage da nur Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

  • Hier noch ein Auszug aus dem Buch „Ich fahre ein Kleinkraftrad“

    Der orig. Krümmer ist 360mm lang. Ein kürzen vom Krümmer ist nicht zulässig. Es gibt auch Nachbau Krümmer mit 380mm Länge. Ist ein längerer Krümmer dann auch nicht zulässig?

  • Ich meinte keine Mofa Krümmer ! Mit einen längeren Krümmer verändert man ja das Drehmoment. Wo steht das mit " Nö " ?

    Der 460mm Krümmer ist keiner vom Mofa, das für die 50km/h (zb. S53) Ausführung.


    Dann sag ich es mal anders, seit wann sind Veränderungen an eine Auspuffanlage zulässig ?

    Wenn dann nur mit Teilen die für das entsprechen Fahrzeug zugelassen sind, ein Teilgutachten/ABE haben.

    Eine Modifizierung der Motorleistung bedarf erst recht eine entsprechend Begutachtung, schon alleine wegen dem Abgasverhalten wo es je nach Baujahr unterschiedliche Grenzwerte gibt.

    Und wenn da ein Blick in die StVZO § 19 wirft, steht da "Die Erlaubnis erlischt, wenn 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“

  • Sagen wir mal so, sind Nachbau Auspuffanlagen ohne E-Prüfzeichen überhaupt zugelassen ?

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