passt die Rahmennummer zum Baujahr?

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  • Hallo,


    ich brauch mal kurz eure Einschätzung.


    Mir wurde eine Schwalbe KR51/1S Baujahr 1976 zum Kauf angeboten.

    KBA Papiere hat sie.


    Was mich stutzig macht ist dei Rahmennummer und das Baujahr:

    Rahmennummer lautet: 69536X

    Baujahr 1976


    Ich habe eine Liste im Forum gefunden wo für die KR51 die Rahmennummer für Baujahr 1976 erst ab 733423 begonnen.

    1975 hingegen von 673601 bis 733422.


    Ich hänge mal ein Foto vom Typenschild mit ran, das ist leider ein wenig unscharf. Ich versuche mal ein besseres zu bekommen.


    Stimmt da was nicht?

    Vielleicht könnten die Experten im Forum (z.B. hallo-stege) mir kurz zu Rate stehen bevor ich was falsches Kaufe?


    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Hallo zusammen!

    Helft mir als Gesetzestreuen :lookaround: Mitleser doch mal. Ich lese öfters, so wie hier,

    das Kaufinteressenten Zweifel an der Identität ihres zukünftigen Fahrzeugs

    haben. Hier sind KBA Papiere vorhanden die sich doch auf die vorhandene

    Fahrgestell Nr. beziehen. Selbst wenn das Typenschild nicht übereinstimmt/

    vorhanden ist (kann ja im Lauf der Zeit schon mal verloren gehen* und (irrtümlich?)

    mit falschen Zahlen versehen worden sein) ändert das doch nichts an der

    Korrektheit zw. Papieren und Fahrzeug!?? :kopfkratz:


    *Deswegen kann man ja wohl auch Blanko Typenschilder kaufen!?

    Irgendwas ist immer!

  • Irrtümlich ist da nicht, das Typenschild muss stimmen.

    Typenschild fehlen oft oder werden neu gemacht um zu verschleiern das es ein Reimport ist

    Die FIN muss aber auch eine original eingeprägte sein und keine selbst eingekloppte.

    Und bei diesen Punkt sei gesagt, auf Kleinanzeigen werden öfters Rahmen mit selbst eingeklöppelter FIN und Papieren angeboten,

    das selbst echte Papiere damit wertlos sind und das das eine Urkundenfälschung ist, sollte klar sein.

  • Ok. Da habe ich wohl beim Kauf meiner Simme recht blauäugig gehandelt.

    KBA Papiere waren vorhanden und stimmte mit Fgst. Nr. überein.

    Als Nicht- Simson- Fachmann kann ich Original- / nicht von " selbsteingkloppter"

    Rahmennr. unterscheiden. Ausser, Buchstabengröße und - abstand variieren

    sehr stark voneinander. Typenschild war vorhanden, aber selbst das könnte

    gefälscht sein!

    Da ich KBA Papiere habe, die Fgst. Nr. stimmt, ich natürlich einen Kaufvertrag

    gemacht habe ( Personalausweis stimmte mit Verkäufer überein), ich kein

    Händler sondern nur Nutzer bin, seh ich die Sache aber entspannt. Sollte

    das Fahrzeug aus irgendeinem Grund überprüft werden und Unklarheiten

    festgestellt werden, bin ich nur das Fahrzeug im schlimmsten Fall los!

    Mangelnde Sorgfaltspflicht beim Kauf sehe ich nicht.

    Irgendwas ist immer!

  • Blauäugig,

    wenn die FIN eine selbst eingekloppelte ist, kann dir Urkundenfälschung vorgeworfen werden und das ist eine Straftat.

    § 267 StGB - Urkundenfälschung - dejure.org


    Es ist halt leider so das rund um eine Simson dermaßen viel, Beschiss, Betrug gemacht wird, das da Leute gibt die misstrauisch werden auch wenn alles ok ist.

    Leider geht aber der Großteil blauäugig an kauf von einer Simson ran.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Solltest mal lesen was im Gesetzt steht und auch sollte dir klar sein, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

    Ob und wie du bestraft wirst, im konkreten Fall, liegt schlussendlich am Richter.


    "also hat der Verkäufer die A...karte!"

    Der Punkt ist, das es dann bewiesen werden muss das zb. mit selbst eingekoppelter FIN auch von ihm gekauft hast.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • KR51/1S passt, Auslieferung ab Juni 1975.

    Gruß von Frank

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    1975 passt ja zur Fahrgestellnummer, ich dachte nur weil sie ja eine 1976er ist mit einer Nummer die 1975 zugeordnet ist das da was nicht stimmt.


    Könntest du mir event. noch die originale Farbe nennen wie sie damls "vom Band" lief (brauchst du dafür die vollständige Nummer?)?


    Ich werde ich mir das gute Stück mal anschauen.

  • Solltest mal lesen was im Gesetzt steht und auch sollte dir klar sein, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

    Ob und wie du bestraft wirst, im konkreten Fall, liegt schlussendlich am Richter.


    "also hat der Verkäufer die A...karte!"

    Der Punkt ist, das es dann bewiesen werden muss das zb. mit selbst eingekoppelter FIN auch von ihm gekauft hast.

    Wenn's im Kaufvertrag, der ja mit Datum und auch seiner Unterschrift versehen ist, drinsteht, ist die Sache doch wohl klar.

    Ich will hier niemanden zu illegalen Handeln bestärken,

    jeder so wie er meint!

    Irgendwas ist immer!

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