KBA Papiere Dauer

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  • Das ein LKR nicht mit AM-Schein fahren darfst, dazu ist A1 nötig.

    So ist es nun auch nicht, die können die durchaus für null und nichtig erklären.



    Ist halt immer wieder verwunderlich, die eine Zulassungsstelle erteilt einfach so ein BE mit 60km/h als KKR und die andere nicht, obwohl wir für ganz Deutschland eine einheitliche StVZO/FZ Verordnung haben. :furious:

    Woot :panic: die koennen mir meine BE wegnehmen? Aber es ist doch dekra geprueft, und ausgestellt, unterschrieben und gesiegelt... Nun hab ich angst. Connected das kba dann die zulassungsstelle oder wie?

  • Im Prinzip kann auch jede Abnahme von zb. Rad/Reifen Kombination Heckspoiler, Scheibenbremsumbau usw. angezweifelt werden

    und wenn das zb. die Rennleitung tut, gehts zu einer Prüfstelle.

    Bestätigt sich da der verdacht, weil es halt Ungereimtheiten festgestellt werden oder ist das so gar nicht abnehmbar bei den Fahrzeug usw. wird die dann auch Fix aberkannt und damit ist die BE erst mal erlöschen.

    Und das ist gar nicht so selten.


    Das Prüfer und die Zulassungsstelle Mist machen komm leider vor und das gar nicht mal so selten, siehe zb. Beitrag 58.

    Auch son Beispiel, ich habe noch eine Kopie einer S53M Bj 1994, die ich mal kaufen wollte, diese hat irgend ein Prüfer per 21er Einzelabnahme als KKR mit 60km/h abgenommen und die Zulassungsstelle hat so die BE so erteilt.

    Jeder der sich bisschen bezüglich Simsons 60km/h Regelungen befasst hat, weis das da nach dem 29.02.1992 damit komplett Schluss war. Abgesehen davon, galt das auch nur für Simsons nach 1990 erstmalig auf den Boden der ehemaligen DDR in betrieb genommen wurde. In den gebrauchen Länder haben die eine BE mit 50km/h bekommen.

    Was meinste was passiert wenn da der richtige von der Rennleitung darüber stolpert.


    Ich weiß von einen Fall wo ein eingetragener Umbau auf Scheibenbremsen für Null und nichtig erklärt wurde.

    Rennleitung hatte zweifel daran das so abgenommen wurde, weder die Bremsscheibe, Bremssattel hatte eine Prüfnummer.

    Die BE ist erst mal weg, er muss eine neue erlangen mit zugelassen Teilen.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Ja, aber da ist es wieder das du immer vom schlimmsten Fall ausgehst! Bei jedem normalen Polizisten und wenn du dich vernünftig verhältst, kommst du mit einem Mängelschein davon, wenn irgendwas zurück gebaut werden muss.

    Unbelievabilly hat ja nur eine BE über Dekra und Zulassungsstelle erstellen lassen, weil ihm das KBA zu lange dauert.

    Da sehe ich persönlich keine Gefahr.

    Buchholz 69ers

  • Ja, aber da ist es wieder das du immer vom schlimmsten Fall ausgehst!

    Nö mache ich ganz und gar nicht, wenn ich sage das auch für Null und nichtig erklärt werden kann.

    Zitat

    Bei jedem normalen Polizisten und wenn du dich vernünftig verhältst, kommst du mit einem Mängelschein davon, wenn irgendwas zurück gebaut werden muss.

    Sorry das ist Quatsch was da erzählst, in Bezug mit dem Scheibenbremsen Umbau.

    Weil da nichts ist mit einfach zurückbauen, da das Moped laut BE eine Scheibenbremse hat, selbst wenn das zurück gebaut wird, entspricht es trotzdem nicht seiner der BE, sprich die ist erloschen.

    Da ist eine neue 21er Abnahme fällig, entweder im zurückgebauten Zustand oder mit entsprechenden Teile die ein Teilegutachten haben.


    Auch geht es um eine Bremse, also um eine sicherheitsrelevante Geschichte, da kann der dich nicht so einfach mit Mängelschein weiterfahren lassen, wie bei einen Reifen der nicht mehr die mindest Profiltiefe hat oder einen kaputten Rückspiegel.

    Passiert da was, kann er nämlich dann mit dran sein. weil er dich damit weiterfahren lies.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Ok, da gebe ich dir recht. Ich bin davon ausgegangen, dass die Bremse gar nicht eingetragen ist. Falsch eingetragen ist natürlich etwas anderes. Und auch das stimmt natürlich, dass eine Bremse das wichtigste Bauteil an einem Fahrzeug ist.

    Bei allem anderen könnte man in bestimmten Fällen mit einem Mängelschein davon kommen.

    Buchholz 69ers

  • Ich baue naechste woche auf weisswandreifen um, continental 3*12 47j... Muss ich mir da jetzt gedanken machen?

    Sollten dich eig. Ne e nummer ider abe haben oder? Oder ist festgelegt was ich fuer reifen fahren darf?

  • Solange die Reifengröße 2,75x16 ist und Tragfähigkeitsindex mindesten 46, sowie Geschwindigkeitsindex mindestens J also 100Km/h, brauch man sich keine Gedanken machen.

    Andere Reifengröße wie auch die 80/80x16 müssen abgenommen werden.

  • Solange die Reifengröße 2,75x16 ist und Tragfähigkeitsindex mindesten 46, sowie Geschwindigkeitsindex mindestens J also 100Km/h, brauch man sich keine Gedanken machen.

    Andere Reifengröße wie auch die 80/80x16 müssen abgenommen werden.

    Gut, dann bin ich ja mit meiner in originalteilen gehaltenen, regelkonformen reifen mit 3.00x12 47J bestueckten SR50 aus dem Baujahr 90 mit regulaerer dekra abnahme und gesiegelter und unterschriebener BE so weit auf der sicheren seite, dass mir die rennleitung bzw. Zulassungsstelle meine BE nich als nichtig erklaert.


    Natuerlich gibt es extremfaelle, aber ich bin kein tuner und keine 17 jahre mehr alt, wenn die cops mich anhalten bekommen die papiere inne hand, dann kommt von denen ein "uh der roller is aber schick, so einen hatte mein soh damals auch.. irgendwas dran gemacht?" dann sag ich nein und die sehen das und sagen dann "jut gute weiterfahrt noch"


    Ein offizielles dokument ohne hinreichenden verdacht, beweise oder als nichtig zu erklaeren ist jetzt nicht gerade was, was so einfach geht wenns n normales moped ist im originaltustand. Ich mach mir zwar immer viele sorgen aber ich bin niemand der den teufel an die wand gemalt sehen will.

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