Gerichtsurteile zu Reimporten oder möglichen Strafverfahren?

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  • Hast du ne Ahnung, wenn du zb mit einer DDR Maschine die mal ne original DDR BE hatte ohne gültige BE angetroffen wirst ist es automatisch fahren ohne FS, egal was du machst, denn das Gesetz ist das eben eindeutig.


    Wenn die gurke dann auch noch 60kmh nachweislich läuft is der Drops eh gelutscht.

    Definiere "ohne gültige BE"!


    BE nicht mitgeführt kostet 10€

    SR50CE S70E KR51/2L S51B1-4

  • Definiere "ohne gültige BE"!

    In 6 Wörtern erklärt.


    nicht im Besitz einer gültigen BE


    Und eine BE die zwar von einem gutachter erstellt, aber nicht von einer zuständigen Behörde gestempelt ist, ist eben ungültig.


    Die Frage wurde ja gestellt um eine Antwort zu bekommen, aber die Antwort die es darauf gibt schmeckt wohl so garnicht. Also hoffen wir mal das das Gericht wenig milde walten lässt, und den vollen Knüppel zieht. Vielleicht verstehst du es dann.


  • hallo-stege Vielen Dank für das Angebot. Wir haben mal auf die Liste geguckt und die Nummer fällt mit 4883??? genau in einen Exportblock.

    4883xxx ist eine S51N Ungarn Export mit CM50ccm Kennzeichnung auf dem Typschild, und damit ein 40 km/h Einsitzer nach ungarischem Recht.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Spielt es sehr wohl! Vielleicht nicht für den Straftatvorwurf an sich, aber für die Strafe. Ich verweise nur mal auf Vorsatz und Fahrlässigkeit oder schuldhaftes Handeln.

    Zitat

    Zumal es auch in Ungarn schlaue, junge Leute gab, die die Drosselung wieder rückgängig gemacht haben.

    Merkst du da was ?

    Wer die Drosselung entfernt hat, ist Wurst.

  • In 6 Wörtern erklärt.


    nicht im Besitz einer gültigen BE

    Darum ging es gar nicht. Nicht den Zusammenhang verlieren. Die Rede war von einem originalen DDR-Moped. Nach der Aussage wird nicht mal mehr einem DDR-Moped die 60 km/h zugestanden.

    Und eine BE die zwar von einem gutachter erstellt, aber nicht von einer zuständigen Behörde gestempelt ist, ist eben ungültig.

    Das weiß ich. Hab ich schon geschrieben und nicht widersprochen.

    Die Frage wurde ja gestellt um eine Antwort zu bekommen, aber die Antwort die es darauf gibt schmeckt wohl so garnicht. Also hoffen wir mal das das Gericht wenig milde walten lässt, und den vollen Knüppel zieht. Vielleicht verstehst du es dann.

    Eine Antwort auf meine Frage habe ich noch nicht erhalten.


    4883xxx ist eine S51N Ungarn Export mit CM50ccm Kennzeichnung auf dem Typschild, und damit ein 40 km/h Einsitzer nach ungarischem Recht.

    Vielen Dank!

    SR50CE S70E KR51/2L S51B1-4

    Einmal editiert, zuletzt von Atomfred () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Atomfred mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Darum ging es gar nicht. Nicht den Zusammenhang verlieren. Die Rede war von einem originalen DDR-Moped. Nach der Aussage wird nicht mal mehr einem DDR-Moped die 60 km/h zugestanden.

    Wie denn auch wenn du nichts hast womit du das nachweisen kannst? Man steht immer in der nachweiß Pflicht, weiß das mal vor Gericht nach das es sich um ein moped handelt welches vor 92 auf der gebietskörperschaft der DDR erstmalig in den Verkehr gekommen ist...


    Und Selbst wenn die dekra dir ein 60er Gutachten ausstellt und du das abstempeln lässt ist das in deinem fall mit dem cm50 auf dem Typenschild wieder hinfällig...



    Nochmal zum mitschreiben, es gibt kein KKR mit 60kmh nach deutschem recht. Wenn du ein KKR hast welches schneller fährt als erlaubt wird es automatisch zum LKR wofür man in De einen FS braucht der eben passt.


    Ich bin an der Stelle raus.

  • Die Rede war von einem originalen DDR-Moped. Nach der Aussage wird nicht mal mehr einem DDR-Moped die 60 km/h zugestanden.

    Quark

    Ist das Moped in der DDR auf der Straße gewesen und hatte daher eine BE vom KTA der DDR, dafür bekommt man auch eine Zweitschrift von KBA

    mit 60km/h. Versteht sich von selber das dazu alle Voraussetzung für das erstellen eine Zweitschrift passen müssen.

  • Quark

    Ist das Moped in der DDR auf der Straße gewesen und hatte daher eine BE vom KTA der DDR, dafür bekommt man auch eine Zweitschrift von KBA

    mit 60km/h. Versteht sich von selber das dazu alle Voraussetzung für das erstellen eine Zweitschrift passen müssen.

    Den Ursprung zu diesem „Quark“ habe nicht ich geschrieben! Hier nochmal zum Nachlesen!

    Hast du ne Ahnung, wenn du zb mit einer DDR Maschine die mal ne original DDR BE hatte ohne gültige BE angetroffen wirst ist es automatisch fahren ohne FS, egal was du machst, denn das Gesetz ist das eben eindeutig.


    Wenn die gurke dann auch noch 60kmh nachweislich läuft is der Drops eh gelutscht.

    SR50CE S70E KR51/2L S51B1-4

  • Aus diesen Ursprung machst du Quark. :rolleye:

    Du hast es noch immer nicht begriffen (oder willst es nicht), das mit AM Schein eigentlich nur 45km/h darfst und ohne BE kannst es nicht belegen das das Moped unter eine Sonderregelung fällt, sprich legal damit 50km/h oder 60km/h fahren darfst als KKR .


    Ich hatte im Beitrag 11 geschrieben:

    Ich spinne das jetzt mal weiter, bekommt dieses Moped jetzt im Nachgang auch keine BE mit 60km/h, wovon man bei einen Reimport eigentlich ausgehen kann, bleibt es nicht beim Vorwurf.

  • Wie denn auch wenn du nichts hast womit du das nachweisen kannst? Man steht immer in der nachweiß Pflicht, weiß das mal vor Gericht nach das es sich um ein moped handelt welches vor 92 auf der gebietskörperschaft der DDR erstmalig in den Verkehr gekommen ist...

    siehe hier:

    Quark

    Ist das Moped in der DDR auf der Straße gewesen und hatte daher eine BE vom KTA der DDR, dafür bekommt man auch eine Zweitschrift von KBA

    mit 60km/h. Versteht sich von selber das dazu alle Voraussetzung für das erstellen eine Zweitschrift passen müssen.

    Zumindest da sind wir einer Meinung. Ein echtes DDR-Moped hat nichts mit einem Reimport mit Dekra-Gutachten zu tun. Schmeißt nicht alles in einen Topf!


    Aus diesen Ursprung machst du Quark. :rolleye:

    Wer hat es denn geschrieben? Ich?

    SR50CE S70E KR51/2L S51B1-4

    Einmal editiert, zuletzt von Atomfred () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Atomfred mit diesem Beitrag zusammengefügt.

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