ABE's, Gesetzestexte und Teilegutachten

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  • Mit einem Teilegutachten kannst Du ihn beim TÜV (bzw. in den "neuen Bundesländern" bei der Dekra) per Einzelabnahme eintragen lassen.
    Die prüfen dann, ob z.B. der Lenker nicht an den Tank schlägt o.ä.
    Wenn die nichts auszusetzen haben, mußt Du eine Gebühr bezahlen und bekommst dafür die Eintragung. Wie diese genau bei einem Kfz ohne Fahrzeugschein funktioniert, weiß ich allerdings nicht. Aber sie funktioniert.


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  • 100% nicht; denn wenn der Sachverständige anhand des Materialgutachtens meint, daß das nicht sicher genug wäre, oder wenn er bei der Begutachtung in angebautem Zustand meint, daß da irgendetwas die Sicherheit gefährdet, trägt er ihn selbstverständlich nicht ein (dann bei einer anderen Stelle versuchen).


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  • TÜV-Gutachten ist keine ABE.
    Eine ABE müßtest Du nur mit Dir führen.
    Mit dem TÜV-Gutachten aber mußt Du Dir den Lenker eintragen lassen (weil durch den Anbau die orginale Betriebserlaubnis erlischt und die Betriebserlaubnis erst durch die Eintragung wieder hergestellt wird).


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  • Bei einer Simson sieht die Abnahmebescheiningung so aus:



    Hab den Wisch jetzt immer bei. Soweit ich weis, könnte man damit zur Zulassungsstelle und das in die Papiere eintragen lassen (gegen Endgelt), aber bis jetzt hat es bei mir auch so gereicht.

  • und wie ist die sache bei miniblinkern.


    da steht das da:


    Neu -Version Race Edition mit TÜV. Exclusiv, für eine unwiederstehliche
    Optik. Komplette, superflache Miniblinker mit Straßenzulassung inkl.
    Birne (6V 20W), Anschlusskabel und Befestigungsmaterial.





    die sind ja mit strassenzulassung muss ich die auch noch zulassen??

  • Hab den Wisch jetzt immer bei. Soweit ich weis, könnte man damit zur Zulassungsstelle und das in die Papiere eintragen lassen (gegen Endgelt), aber bis jetzt hat es bei mir auch so gereicht.

    Nicht könnte, sondern soll; denn die Betriebserlaubnis wird eigentlich erst mit Eintragung in die Papiere wieder hergestellt.
    Da aber heute das Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis kein solch schlimmes Vergehen mehr ist und außerdem durch Vorzeigen des Wisches klargemacht werden kann, daß die Wiederherstellung der Betriebserlaubnis nur noch ein kurzer bürokratischer Akt ist, wird in der Praxis wohl nichts passieren.
    Was ich nicht weiß, ist der Umstand, wie lange so ein Wisch seine Gültigkeit behält, wenn die Eintragung nicht erfolgt ist.
    Kann sein, daß da vielleicht nach ein paar Jahren jemand sagt: "Das hätten sie vor 5 (oder 10 usw.) Jahren eintragen lassen müssen. Jetzt ist das nicht mehr gültig und Sie müssen nochmals zum TÜV und sich gegen erneute Gebühr einen neuen holen und dann aber auch eintragen lassen."


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  • mit TÜV.


    die sind ja mit strassenzulassung muss ich die auch noch zulassen??


    Wenn da eine E-Nummer drauf ist oder eine ABE (die man dann immer mit sich führen muß) beiliegt, reicht das.
    Ist es aber nur ein TÜV-Gutachten, muß eingetragen werden.


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  • müssen eigendlich blinker ans moped oder kann man die auch weg lassen?
    das heisst komplett ohne blinker??


    wenn man die weglassen kann muss man das dann eintragen ?


    und was ist wenn ein E9 Prüfzeichen zu den blinkern ist?

    Einmal editiert, zuletzt von Dj phil92 ()

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