ABE's, Gesetzestexte und Teilegutachten

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  • Zitat

    Original von Chrom:
    Ein amtliches Kennzeichen (die mit schwarzer Schrift und Ortskürzel am Anfang) ja


    Durch die EU-Angleichungen inzwischen auch nicht mehr. Nach nationaler Vorschrift war das früher so.
    Jetzt reicht es aus, wenn vorgeschriebene Abstände und Winkel eingehalten werden und eine Kennzeichenbeleuchtung dran ist.

  • Ähh - was hab ich denn geschrieben? Oder meinst du wegen den \"UNTER\" ner Lampe? Das musste es noch nie, Seitliche Kennzeichenbeleuchtung und Beleuchtung von unten waren schon immer zulässig. Neu ist nur, das amtliche Kennzeichen dann keine zusätzliche Beleuchtung brauchen, wenn es \"selbstleuchtende\" sind (nicht zu verwechseln mit reflektierend).


    Na und Versicherungskennzeichen brauchten noch nie leuchten und müssen das auch jetzt nich :b_wink:


    Chrom

  • HZallo, habe einen Endurolenker drauf, und letztens meinte ein Polizist erwischte r mich nochmal mit dem gibts nen verfahren. .... hmpf...


    ich hab nen Bild hochgeladen, kjönnt ihr mir evtl. sagen woher ich für den ne ABE bekomme??


    is doch so weit ich weiß nen original simson.... wo steht eig das e-prüfzeichen? gabs det zu DDR zeite überhaupt? xD


    danke danke robert

  • der sieht mir ziemlich nach dem MZ Lenker aus
    ne ABE bekommste dafür nicht aber du kannst damit mal zum Tüv\'er deines vertrauens gehen

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